362 Milliarden der bundesdeutschen Bevölkerung geraubte Euro umfasst 2020 allein der Bundeshaushalt

Es kann nicht oft genug zitiert und ausgesprochen werden:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« (Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim in „Das System“)

Zum 71. Mal basiert der bundesdeutsche Haushalt auf grundgesetzwidrig zustande gekommenem Haushaltsgesetz, denn aufgrund dessen, dass seit dem 14.08.1949 in der Bundesrepublik Deutschland auf der Basis grundgesetzwidriger Bundeswahlgesetze alle Jahre wieder ein von daher grundgesetzwidriges Parlament gewählt worden ist und immer noch gewählt wird, sind diejenigen Personen, die im Bundestag seit 70 Jahren sich als Abgeordnete wähnen, nichts weiter als sich grundgesetzwidrig ihr Abgeordnetenmandat Anmaßende, denen die grundgesetzliche Kompetenz fehlt, Gesetze zu machen sowie Jahr für Jahr Geld in Milliardenhöhe als Haushaltsmittel der bundesdeutschen Bevölkerung aus den Rippen zu erpressen.

Kein einziges bundesdeutsches Verfassungsorgan ist von Grundgesetzes wegen grundgesetzkonform institutionalisiert, niemand ist im bundesdeutschen Parlament jemals nach dem 23.05.1949 bis heute grundgesetzkonform mandatiert, keine bundesdeutsche Behörde und auch kein bundesdeutsches Gericht ist grundgesetzkonform personell ausgestattet. Gesetzgebung, vollziehende und rechtsprechende Gewalt handeln komplett außerhalb der die bundesdeutsche öffentliche Gewalt unverbrüchlich bindenden Rechtsbefehle, das Bonner Grundgesetz samt der in ihm wohnenden unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte laufen bis heute leer.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Kindersoldaten in der bundesdeutschen Parlamentsarmee versus UN-Kinderrechtskonvention

Laut terre des hommes dienen in der bundesdeutschen Parlamentsarmee UN-kinderrechtskonventionwidrig Kindersoldaten. Von Kindersoldaten wird dann gesprochen, wenn diese das 18. Lebensjahr noch nicht erlangt haben.

Gleichwohl soll das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geändert werden, um Kindern eigene Grundrechte von Ranghöchst wegen zu garantieren, lächerlicher geht es wohl kaum noch.

Weiter heißt es bei terre des hoomes, Zitat:

„Offensichtliche Defizite“ gibt es dem Bericht zufolge auch beim Schutz geflüchteter Kindersoldaten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe ehemaligen Kindersoldaten aus Somalia etwa mehrfach die Anerkennung als Flüchtling mit dem Argument verweigert, dass in Somalia jedes Kind von Rekrutierung bedroht sei, kritisierte terre des hommes.“

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Der Straftatbestand „Befürwortung von Straftaten“ soll als Instrument im Kampf gegen Hetze im Internet wieder eingeführt werden. Der am 15.06.1943 von den Nazis ersatzlos gestrichene Amtsmissbrauch soll aber nicht wieder im StGB redaktionell aufgenommen werden, trotz seiner Existenz spätestens seit dem 06.01.1947 infolge der Tillessen/Erzberger-Entscheidung des franz. Tribunal Général in Rastatt.

Am 20.11.2019 vermeldet Spiegel-online:

„Innenpolitiker der Union haben eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, um besser gegen Hetzer im Netz vorgehen zu können. Konkret geht es um die Wiedereinführung des Straftatbestands „Befürwortung von Straftaten“, der 1981 abgeschafft worden war.[…]

Es sei wichtig, „deutliche Signale an die aktiven Hetzer“ zu senden, schreibt Throm in seinem Brief nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur.“

Während man sich jetzt großspurig um die Wiedereinführung des 1981 abgeschafften Straftatbestandes „Befürwortung von Straftaten“ kümmert, ist der Straftatbestand „Amtsmissbrauch“, grundgesetzwidrig straf- und haftungslos, im bundesdeutschen Rechtsstaat trotz 70 Jahre Bonner Grundgesetz gestellt, denn er wurde am 15.06.1943 von den Nazis ersatzlos aus dem RStGB gestrichen.

Bundesdeutsche Finanzbeamte sind aufgrund eines persönlichen grundgesetzwidrigen Versprechens des ersten Bundesfinanzministers und Hitleranhängers Fritz Schäffer als sog. treue Diener seit dem 15.01.1951 „persönlich unantastbar“ gestellt. Mangels des Straftatbestandes „Amtsmissbrauch“ sowie dem grundgesetzwidrigen Gesinnungsmerkmals „verwerflich“ in den Straftatbeständen „Nötigung“ und „Erpressung“ und der grundgesetzwidrigen Straflosigkeit des § 353 Abs. 1 StGB bei der vorsätzlichen Steuern-, Gebühren und Abgabenüberhebung zugunsten der Staats-, Landes- und Kommunalkasse sowie dem grundgesetzwidrigen Richterrechts bezüglich des Straftatbestandes der Rechtsbeugung im Jahr 1971 durch den BGH und dem OLG Celle am 17.04.1986 mit der ausdrücklichen Ermunterung, sich zwar an das Recht zu halten ohne dass dieses jedoch die vordringlichste Aufgabe eines Finanzbeamten wäre, grundgesetzwidrig straf- und haftungslos gestellt.

Alle wissenswerten Details lesen sich hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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werden chinesische Soldaten bei der Bundeswehr in Sachen Unscheinbarkeit versus Menschenrechte trainiert

Am 17.11.2019 vermeldete Spiegel-online:

„Die Bundeswehr schult „regelmäßig im geringen Umfang“ Führungskräfte der chinesischen Armee – es geht dabei laut Verteidigungsministerium auch darum, demokratische Werte zu vermitteln.“ Weiterlesen

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auffällig ist, dass der bundesdeutsche Soldateneid / das Soldatengelöbnis keinen grundgesetzlichen Bezug in sich trägt

Im § 9 Soldatengesetz heißt es:

„Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“

Von der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland steht dort kein Wort mit der Folge, dass vom bundesdeutschen Soldaten aufgrund dessen nicht verlangt werden kann, dass er für die freiheitlich demokratische Grundordnung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes einzutreten hat. Ohne einen diesbezüglichen Eid oder ein solches Gelöbnis keine dementsprechende Pflicht für den Soldaten bzw. auch nicht für die Bundeswehr insgesamt.

Im Übrigen ist die Bundeswehr seit dem 12.11.1955 eine bloß nominelle Parlamentsarmee, mangelt es der Bundeswehr doch bis heute an ihrer grundgesetzlichen Legitimation. Warum das so ist, liest sich u.a. hier im Blog.

Jeder Bundeswehrsoldat hat zu wissen, dass de facto  die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Bundesverdienstkreuz tragender ev. luth. Pastor Ralf Haska: „Niemand hört oder sagt es gern, aber unter bestimmten Umständen müssen Freiheit und Frieden mit Waffengewalt verteidigt werden.“

Focus-online vermeldet über den mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichneten ev. luth. Pastor Ralf Haska, Zitat:

Pastor ist für friedlichen Protest – mit Einschränkungen

Der Pastor verbrachte insgesamt vier Jahre mit seiner Familie in der Ukraine und kehrte 2015 nach Deutschland zurück. Vorausgegangen war – Medienberichten zufolge – Kritik an Haska in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Anlass war folgendes Zitat aus einem Interview mit ihm: „Niemand hört oder sagt es gern, aber unter bestimmten Umständen müssen Freiheit und Frieden mit Waffengewalt verteidigt werden.

Das würde er auch heute noch so sehen und sagen, so der Pastor: „Ich halte es für sehr wichtig, dass es Leuchttürme wie Mahatma Gandhi oder Albert Schweizer gibt, Menschen, die Friedfertigkeit von Grund auf gelebt haben. Aber manchmal ist es leider so, dass man sich gegen Tyrannen und Boshaftigkeit dieser Welt verteidigen muss.

Leider ist dem Focus-Artikel nicht zu entnehmen, ob der Pastor Haska seine Worte auch dann in die Tat umgesetzt wissen will, wenn er erfährt, dass es in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 sog. Weitermacher immer noch gibt, die unscheinbar gewaltsam sich die Macht unter den Nagel gerissen haben, anstatt sich als bundesdeutsche öffentliche Gewalt ausnahmslos dem unverbrüchlichen Diktat des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zu unterwerfen und dementsprechend ausschließlich grundgesetzkonform zu handeln.

Die weiteren Details bezüglicher der sog. Weitermacher und ihres grundgesetzwidrigen  / -feindlichen Handelns seit dem 23.05.1949 lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1949.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Unterstellungsbefehl der NVA der DDR vom 02.10.1990 unter das Kommando der Bundeswehr war und ist nichtig

Am 02. Oktober 1990 hat es den folgenden Tagesbefehl an die Nationale Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik gegeben, Vollzitat: Weiterlesen

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Bundeswehr seit dem 12.11.1955 eine bloß nominelle Parlamentsarmee, mangelt es der Bundeswehr doch bis heute an ihrer grundgesetzlichen Legitimation

Am 12.11.2019 jährt sich zum 64. Mal das Gründungsdatum der Bundeswehr und bundesweit werden an diesem Tag feierliche Gelöbnisse von Bundeswehrrekruten geleistet, eines davon vor dem „Reichstagsgebäude“ in Berlin.

Tatsächlich mangelt es der Bundeswehr bis heute noch immer ihrer grundgesetzlichen Legitimation, ihre Existenz ist nur eine nominelle, die Soldaten folgen seit 64 Jahren einem von Grundgesetzes wegen inexistenten Befehl, der ihnen ein bis heute grundgesetzwidrig fungierender Deutscher Bundestag erteilt hat und bis heute erteilt, denn aufgrund dessen, dass im Text des Bonner Grundgesetzes vom 23.05.1949 kein Wort zur Bildung einer bundesdeutschen Armee geschrieben steht, war im Jahr 1955 eine dementsprechende Änderung des Bonner Grundgesetzes gemäß Art. 79 GG von Nöten, doch diese Änderung des Grundgesetzes war und ist grundgesetzwidrig zustande gekommen und mithin seitdem ungültig.

Ungültig deshalb, weil das erste Bundeswahlgesetz vom 15.06.1949 bereits gegen das unverbrüchliche Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstieß mit der zwingenden Folge, dass die erste Bundestagswahl am 14.08.1949 aufgrund dessen nichtig war. Ebenso ist das Ergebnis dieser ersten Bundestagswahl nichtig gewesen und bis heute geblieben.

Die Ungültigkeit des ersten Bundeswahlgesetz hatte sodann nach der ersten nichtigen Bundestagswahl zur Folge, dass der erste Deutsche Bundestag nur nominell existiert hat. Das Gleiche galt für die erste Bundesregierung sowie für die dann gebildeten Verfassungsorgane sowie die Institutionen der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt, alles nur nominell existent und aufgrund dessen von Grundgesetzes wegen nicht zum hoheitlichen Handeln befugt.

Details lesen sich in den einschlägigen Expertisen „Wahlgesetze„ und „Zitiergebot„.

Sämtliche bundesdeutsche Verteidigungsminister waren und sind nichts weiter als Karikaturen der besonderen bundesdeutschen Zeitgeschichte, ihre Befehle und Weisungen an die Truppe nichtig, so sich die Bundesrepublik Deutschland in ihrer Gesamtheit vor dem Hintergrund des Art. 20 Abs. 2 GG zum Bonner Grundgesetz vom 23.05.1949 als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos bekennt.

Empfehlenswert sind hier das Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ und das Theaterstück „Der Hauptmann von Köpenick“, beide werden seit 70 Jahren jeden Tag aufs Neue in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie den etablierten politischen Parteien wiederholt uraufgeführt ohne dass die nicht bloß zuschauende, sondern unmittelbar betroffene Bevölkerung von ihrem Recht gemäß Art. 20 Abs. 2 GG Gebrauch macht und dem grundgesetzwidrigen Spuk endlich sein Ende bereitet.

Literaturempfehlung neben den einschlägigen Protokollen des Parl. Rates als dem Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes das Buch mit dem Titel „Das System“, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Die weiteren Details lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1949.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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grundgesetzwidrig nur nominell im Amt, der bundesdeutsche Gesetzgeber sowie die vollziehende und rechtsprechende Gewalt seit dem 14.08.1949 infolge des bereits ungültigen ersten Bundeswahlgesetzes wegen dessen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot), denn wo ein muss geschrieben steht, muss dieses muss in die Tat umgesetzt werden, da es weder ein soll noch ein kann ist

Bis heute sind der Bundestag, alle Landtage sowie alle kommunalen Parlamente sowie die vollziehende und rechtsprechende Gewalt in all ihren Ausprägungen nur nominell existent und dementsprechend auch nur nominell funktionierend, weil keines der bundesdeutschen Wahlgesetzes seit dem 23.05.1949 den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes in Gänze genügt(e), stattdessen seit dem 14.08.1949, dem Tag der ersten Bundestagswahl nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der seit dem 23.05.1949 existierenden Bundesrepublik Deutschland, gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen und folglich ungültig waren, sind und bleiben, mit der zwingenden Konsequenz, dass alle diese Wahlen sowie ihre Ergebnisse aufgrund dessen nichtig sind und bleiben.

Details lesen sich in den einschlägigen Expertisen „Wahlgesetze„ und „Zitiergebot„.

Literaturempfehlung neben den einschlägigen Protokollen des Parl. Rates als dem Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes das Buch mit dem Titel „Das System“, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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den Pogromen vom 09. auf den 10. November 1938 von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt gedenken ist nichts weiter als blanke Heuchelei

Die Novemberpogrome 1938 – bezogen auf die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 auch Reichspogromnacht oder zynisch (Reichs-)Kristallnacht genannt – waren vom nationalsozialistischen Regime organisierte und gelenkte Gewaltmaßnahmen gegen Juden in Deutschland und Österreich.

Dabei wurden vom 7. bis 13. November etwa 800 Juden ermordet, 400 davon in der Nacht vom 9. auf den 10. November. Über 1.400 Synagogen, Betstuben und sonstige Versammlungsräume sowie tausende Geschäfte, Wohnungen und jüdische Friedhöfe wurden zerstört. Ab dem 10. November wurden ungefähr 30.000 Juden in Konzentrationslagern inhaftiert, wo mindestens weitere 400 ermordet wurden oder an Haftfolgen starben.

Die Pogrome markieren den Übergang von der Diskriminierung der deutschen Juden seit 1933 zur systematischen Verfolgung, die knapp drei Jahre später in den Holocaust mündete. (Quelle: Wikipedia)

Sowohl der Zentralrat der Juden als auch dessen Präsident sowie die naive bundesdeutsche Bevölkerung hat zu wissen, dass de facto  die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts trotz des am 23.05.1949 in Kraft getretenen Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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