Es kann nicht oft genug zitiert und ausgesprochen werden:
»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« (Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim in „Das System“)
Zum 71. Mal basiert der bundesdeutsche Haushalt auf grundgesetzwidrig zustande gekommenem Haushaltsgesetz, denn aufgrund dessen, dass seit dem 14.08.1949 in der Bundesrepublik Deutschland auf der Basis grundgesetzwidriger Bundeswahlgesetze alle Jahre wieder ein von daher grundgesetzwidriges Parlament gewählt worden ist und immer noch gewählt wird, sind diejenigen Personen, die im Bundestag seit 70 Jahren sich als Abgeordnete wähnen, nichts weiter als sich grundgesetzwidrig ihr Abgeordnetenmandat Anmaßende, denen die grundgesetzliche Kompetenz fehlt, Gesetze zu machen sowie Jahr für Jahr Geld in Milliardenhöhe als Haushaltsmittel der bundesdeutschen Bevölkerung aus den Rippen zu erpressen.
Kein einziges bundesdeutsches Verfassungsorgan ist von Grundgesetzes wegen grundgesetzkonform institutionalisiert, niemand ist im bundesdeutschen Parlament jemals nach dem 23.05.1949 bis heute grundgesetzkonform mandatiert, keine bundesdeutsche Behörde und auch kein bundesdeutsches Gericht ist grundgesetzkonform personell ausgestattet. Gesetzgebung, vollziehende und rechtsprechende Gewalt handeln komplett außerhalb der die bundesdeutsche öffentliche Gewalt unverbrüchlich bindenden Rechtsbefehle, das Bonner Grundgesetz samt der in ihm wohnenden unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte laufen bis heute leer.
Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.