Bundeswehr seit dem 12.11.1955 eine bloß nominelle Parlamentsarmee, mangelt es der Bundeswehr doch bis heute an ihrer grundgesetzlichen Legitimation

Am 12.11.2019 jährt sich zum 64. Mal das Gründungsdatum der Bundeswehr und bundesweit werden an diesem Tag feierliche Gelöbnisse von Bundeswehrrekruten geleistet, eines davon vor dem „Reichstagsgebäude“ in Berlin.

Tatsächlich mangelt es der Bundeswehr bis heute noch immer ihrer grundgesetzlichen Legitimation, ihre Existenz ist nur eine nominelle, die Soldaten folgen seit 64 Jahren einem von Grundgesetzes wegen inexistenten Befehl, der ihnen ein bis heute grundgesetzwidrig fungierender Deutscher Bundestag erteilt hat und bis heute erteilt, denn aufgrund dessen, dass im Text des Bonner Grundgesetzes vom 23.05.1949 kein Wort zur Bildung einer bundesdeutschen Armee geschrieben steht, war im Jahr 1955 eine dementsprechende Änderung des Bonner Grundgesetzes gemäß Art. 79 GG von Nöten, doch diese Änderung des Grundgesetzes war und ist grundgesetzwidrig zustande gekommen und mithin seitdem ungültig.

Ungültig deshalb, weil das erste Bundeswahlgesetz vom 15.06.1949 bereits gegen das unverbrüchliche Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstieß mit der zwingenden Folge, dass die erste Bundestagswahl am 14.08.1949 aufgrund dessen nichtig war. Ebenso ist das Ergebnis dieser ersten Bundestagswahl nichtig gewesen und bis heute geblieben.

Die Ungültigkeit des ersten Bundeswahlgesetz hatte sodann nach der ersten nichtigen Bundestagswahl zur Folge, dass der erste Deutsche Bundestag nur nominell existiert hat. Das Gleiche galt für die erste Bundesregierung sowie für die dann gebildeten Verfassungsorgane sowie die Institutionen der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt, alles nur nominell existent und aufgrund dessen von Grundgesetzes wegen nicht zum hoheitlichen Handeln befugt.

Details lesen sich in den einschlägigen Expertisen „Wahlgesetze„ und „Zitiergebot„.

Sämtliche bundesdeutsche Verteidigungsminister waren und sind nichts weiter als Karikaturen der besonderen bundesdeutschen Zeitgeschichte, ihre Befehle und Weisungen an die Truppe nichtig, so sich die Bundesrepublik Deutschland in ihrer Gesamtheit vor dem Hintergrund des Art. 20 Abs. 2 GG zum Bonner Grundgesetz vom 23.05.1949 als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos bekennt.

Empfehlenswert sind hier das Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ und das Theaterstück „Der Hauptmann von Köpenick“, beide werden seit 70 Jahren jeden Tag aufs Neue in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie den etablierten politischen Parteien wiederholt uraufgeführt ohne dass die nicht bloß zuschauende, sondern unmittelbar betroffene Bevölkerung von ihrem Recht gemäß Art. 20 Abs. 2 GG Gebrauch macht und dem grundgesetzwidrigen Spuk endlich sein Ende bereitet.

Literaturempfehlung neben den einschlägigen Protokollen des Parl. Rates als dem Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes das Buch mit dem Titel „Das System“, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Die weiteren Details lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1949.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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