Am 17.11.2019 vermeldete Spiegel-online:
„Die Bundeswehr schult „regelmäßig im geringen Umfang“ Führungskräfte der chinesischen Armee – es geht dabei laut Verteidigungsministerium auch darum, demokratische Werte zu vermitteln.“
„Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte dem SPIEGEL, Soldaten aus der Volksrepublik China nähmen „regelmäßig im geringen Umfang an Ausbildungsmaßnahmen der Bundeswehr teil“. Dabei gehe es unter anderem um den Lehrgang „Generalstabsdienst International“ an der Führungsakademie der Bundeswehr sowie Schulungen für Offiziere. Ein wesentliches Ziel der „Vorgesetztenausbildung“ sei es, „den Angehörigen anderer Staaten auch unsere demokratischen Wertvorstellungen zu vermitteln“, sagte der Sprecher.
Dazu gehöre „die Bindung an die Verfassung, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts, die Parlamentsarmee und die Werte der Inneren Führung“. Dies gelte „insbesondere für Staaten und Regionen, deren Stabilisierung im besonderen Interesse Deutschlands liegt“.“
Vor dem Hintergrund, dass die Bundesrepublik Deutschland trotz Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 nicht der grundgesetzgeborene Rechtsstaat ist, denn es wird bis heute grundgesetzwidrig die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung des NS-Terrorregimes des Massenmörders Adolf Hitler auf der Basis sog. purifizierten nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig gegen die Bevölkerung von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie der sog. etablierten politischen Parteien exekutiert mit der Folge, dass die unmittelbar geltendes Recht gegen die öffentlichen Gewalt gemäß Art. 1 Abs. 3 GG bildenden unverletzlichen Grundrechte de facto systematisch leerlaufen ebenso wie die sich gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt im Bonner Grundgesetz richtenden Rechtsbefehle.
Die weiteren Details bezüglicher der sog. Weitermacher und ihres grundgesetzwidrigen / -feindlichen Handelns seit dem 23.05.1949 lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1949.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.