grundgesetzwidrig nur nominell im Amt, der bundesdeutsche Gesetzgeber sowie die vollziehende und rechtsprechende Gewalt seit dem 14.08.1949 infolge des bereits ungültigen ersten Bundeswahlgesetzes wegen dessen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot), denn wo ein muss geschrieben steht, muss dieses muss in die Tat umgesetzt werden, da es weder ein soll noch ein kann ist

Bis heute sind der Bundestag, alle Landtage sowie alle kommunalen Parlamente sowie die vollziehende und rechtsprechende Gewalt in all ihren Ausprägungen nur nominell existent und dementsprechend auch nur nominell funktionierend, weil keines der bundesdeutschen Wahlgesetzes seit dem 23.05.1949 den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes in Gänze genügt(e), stattdessen seit dem 14.08.1949, dem Tag der ersten Bundestagswahl nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der seit dem 23.05.1949 existierenden Bundesrepublik Deutschland, gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen und folglich ungültig waren, sind und bleiben, mit der zwingenden Konsequenz, dass alle diese Wahlen sowie ihre Ergebnisse aufgrund dessen nichtig sind und bleiben.

Details lesen sich in den einschlägigen Expertisen „Wahlgesetze„ und „Zitiergebot„.

Literaturempfehlung neben den einschlägigen Protokollen des Parl. Rates als dem Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes das Buch mit dem Titel „Das System“, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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