Unterstellungsbefehl der NVA der DDR vom 02.10.1990 unter das Kommando der Bundeswehr war und ist nichtig

Am 02. Oktober 1990 hat es den folgenden Tagesbefehl an die Nationale Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik gegeben, Vollzitat:

Meine Herren Soldaten, Unteroffiziere, Fähnrichschüler und
Offiziersschüler, Fähnriche und Offiziere!
Meine Herren Generäle und Admirale!
Meine Damen und Herren Zivilbeschäftigte!

Mit dem 2. Oktober 24 Uhr, hört nach dem Willen unseres Volkes die Deutsche Demokratische Republik auf zu bestehen, aber nicht ihre Menschen. Mit dem 2. Oktober 24 Uhr, hört die Nationale Volksarmee auf zu bestehen, aber nicht ihre Soldaten und Zivilbeschäftigten. Mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland beginnt am 3. Oktober 1990 ein neuer Abschnitt in der Geschichte des deutschen Volkes. Nach 40jähriger unnatürlicher Trennung wächst wieder zusammen, was zusammengehört. Sie, als Soldaten und Zivilbeschäftigte der Nationalen Volksarmee gehören mit dem Wirksamwerden des Beitritts entsprechend dem Einigungsvertrag zur Bundeswehr. Unter ihrer Mitwirkung vollzieht sich ein historisch einmaliger Akt.

Die Nationale Volksarmee stand unter der Vormundschaft einer Partei, die sich als unfähig erwiesen hat, den Interessen der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gerecht zu werden. Es bleibt jedoch das Verdienst der Angehörigen der Nationalen Volksarmee, ihre von der Verfassung gegeben Aufgabe, die äußere Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und der Bewahrung des Friedens zu dienen, nach bestem Können und mit hoher Professionalität erfüllt zu haben.

Seit dem Herbst 1989 haben Sie verantwortungsbewußt Ihren Beitrag dazu geleistet, daß der Umgestaltungsprozeß in unserem Lande friedlich verlaufen ist und sich Freiheit und Demokratie auch in diesem Teil Deutschlands den Weg bahnen konnten. Gleichlaufend mit den gesellschaftlichen Umwälzungen in der Deutschen Demokratischen Republik haben die Angehörigen der Nationalen Volksarmee eine umfassende Militärreform begonnen und den Kurs auf weitgehende Abrüstungsmaßnahmen aktiv mitgestaltet. Für die Erfüllung Ihrer militärischen Pflichten gegenüber dem Vaterland und Ihre Bereitschaft, persönliche Interessen sowie Belange Ihrer Familienangehörigen sehr oft hinter die des Volkes zu stellen, gebührt Ihnen, meine Damen und Herren, mein aufrichtiger Dank.

Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 werden Sie den militärischen Dienst nach dem Soldatengesetz in Verbindung mit dem Wehrpflichtgesetz der Bundesrepublik Deutschland, entsprechend den Festlegungen im Einigungsvertrag, leisten. Für die Mehrheit von Ihnen wird die Aufgabe darin bestehen, dem vereinigten deutschen Staat treu zu dienen, die Sicherheit des deutschen Volkes zu gewährleisten sowie an der Erhaltung des Friedens in Europa mitzuwirken. Nicht wenige werden im Zusammenhang mit der Zusammenführung von Bundeswehr und NVA gemäß Einigungsvertrag sowie der Realisierung der in Wien gegenüber den KSZE-Staaten übernommenen Verpflichtung zur Reduzierung der deutschen Streitkräfte in den nächsten vier Jahren aus dem Wehrdienst ausscheiden. Von allen erwarte ich, daß Sie, solange Sie dienen, die Ihnen übertragenen Pflichten in Ehre und Würde erfüllen und mit allen Ihren Kräften zum Schutz von Freiheit und Demokratie im geeinten Deutschland und zur Aufrechterhaltung des Friedens in Europa beitragen.

Hiermit entlasse ich Sie als Angehörige oder Zivilbeschäftigte der Nationalen Volksarmee aus Ihren Verpflichtungen, die Sie gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik zu erfüllen hatten. Sie sind ab 3. Oktober 1990, 0 Uhr, Soldaten bzw. Zivilangestellte der Bundeswehr und unterstehen damit dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland.

Meine Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute, Gesundheit und persönliches Glück.

Rainer Eppelmann -Zitatende-

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass dieser Tagesbefehl vom 02.10.1990 an die NVA der DDR faktisch unausführbar bis heute geblieben ist, denn aufgrund dessen, dass es der Bundeswehr seit dem 12.11.1955 an ihrer von Grundgesetzes wegen grundgesetzkonform zustande gekommenen Einrichtungsermächtigung mangelt, war und wird die bis heute nicht befehlen zu könnende (dürfende) Unterstellung der NVA der DDR seit dem 02.10.1990 grundgesetzwidrig ausgeführt.

Details lesen sich u.a. in Bundeswehr seit dem 12.11.1955 eine bloß nominelle Parlamentsarmee, mangelt es der Bundeswehr doch bis heute an ihrer grundgesetzlichen Legitimation“

De facto wurde die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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