auffällig ist, dass der bundesdeutsche Soldateneid / das Soldatengelöbnis keinen grundgesetzlichen Bezug in sich trägt

Im § 9 Soldatengesetz heißt es:

„Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“

Von der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland steht dort kein Wort mit der Folge, dass vom bundesdeutschen Soldaten aufgrund dessen nicht verlangt werden kann, dass er für die freiheitlich demokratische Grundordnung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes einzutreten hat. Ohne einen diesbezüglichen Eid oder ein solches Gelöbnis keine dementsprechende Pflicht für den Soldaten bzw. auch nicht für die Bundeswehr insgesamt.

Im Übrigen ist die Bundeswehr seit dem 12.11.1955 eine bloß nominelle Parlamentsarmee, mangelt es der Bundeswehr doch bis heute an ihrer grundgesetzlichen Legitimation. Warum das so ist, liest sich u.a. hier im Blog.

Jeder Bundeswehrsoldat hat zu wissen, dass de facto  die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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