Grundrechteträger sind in Deutschland grundgesetzwidrig bloß Menschen minderen Rechts, dem die Amtsträger grundgesetzwidrig jederzeit den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten bereiten können, so es ihrer grundgesetzwidrigen Lust straf- und haftungslos zu rauben und zu plündern dient

Am 11.08.1950 wurde in den Kabinettsprotokollen der ersten nominellen Bundesregierung der am 23.05.1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland auf der 89. Kabinettssitzung das Folgende grundgesetzfeindlich zu Protokoll gegeben und bis heute noch immer straf- und haftungslos von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt grundgesetzwidrig praktiziert:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Fakt ist nämlich seit damals, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, ungestraft übrigens.

Fakt ist seit dem 23.05.1949 aber auch:

„Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.“ Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Doch die bundesdeutsche Realität sieht immer noch anders aus. Gesetz und Recht werden seit 70 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt einzig und allein ziel- und zweckgerichtet gegen die Grundrechteträger angewandt. Die Grundrechteträger sind entgegen Art. 20 Abs. 2 GG in den Augen der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt nichts weiter als Menschen minderen Rechts, denen zu jederzeit der bürgerliche Tod zu Lebzeiten bereitet wird, wenn es der öffentlichen Gewalt sowie den etablierte politischen Parteien und ihren Funktionären nützt.

Das folgende Zitat aus dem Munde eines emeritierten namhaften deutschen Professor beschreibt das unscheinbare vorsätzliche grundgesetzwidrige Handeln einer sich selbst ernannten grundgesetzfeindlichen rückwärts gerichteten Elite :

„Das Abschleifen der Grundrechte geschieht nicht heimlich. Dieser Prozess geschieht öffentlich mit den von der Juristenmehrheit anerkannten und ständig ausgebauten Methoden der Interpretation. […] Es ist nicht allein ein juristischer Vorgang, sondern spiegelt die Veränderung des Staatsverständnisses seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. […], ob eine demokratische, die Grundrechte betonende Verfassung in der Lage ist oder in die Lage versetzt werden kann, ältere, die Grundrechte mit Skepsis betrachtende Traditionen aufzunehmen.“ (Quelle: Prof. für Straf- und Strafprozessrecht Dr. Wolfgang Naucke am 06.08.2015)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Weihnachtsansprache des Frank-Walter Steinmeier, nomineller Bundespräsident 2019, der sich grundgesetzwidrig das Amt anmaßt

Der Spiegel vermeldet am 24.12.2019 – Heiligabend -:

„Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Verantwortung für die Demokratie wahrzunehmen. Deutschland lebe seit 30 Jahren „in Einheit, Freiheit und Demokratie. Nur: Nehmen wir das bitte nicht als selbstverständlich! Wir brauchen die Demokratie – aber ich glaube: derzeit braucht die Demokratie vor allem uns“, sagt Steinmeier in seiner Ansprache zu Weihnachten.“

Steinmeier ist nichts weiter als ein nomineller Bundespräsident, so wie er zuvor nur alle seine öffentlichen Ämter nominell bekleidet hat, denn aufgrund dessen, dass die erste Bundestagswahl am 14.08.1949 wegen des ungültigen ersten Bundeswahlgesetzes aufgrund dessen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nichtig war und sich bis heute nichts diesbezügliches geändert hat, waren und sind alle bundesdeutschen Wahlen zum Bundestag, den Landtagen und ebenso sämtliche Kommunalwahlen null und nichtig mit der Folge, dass alle aus diesen nichtigen Wahlen hervorgegangenen Mandatsträger, Verfassungsorgane und Amtsträger nur nominelle Erscheinungen waren, sind und bleiben.

Steinmeiers Wahl zum Bundespräsidenten ist aufgrund der grundgesetzwidrig zusammengesetzt gewesenen Bundesversammlung ebenso nichtig, wie schon die des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss.

Bevor also Steinmeier den Grundrechteträgern der Bundesrepublik Deutschland seine Weisheiten zum Besten gibt, soll er sich um das seit inzwischen 70 Jahre auf seine wahre Erfüllung harrende Bonner Grundgesetz kümmern.

Die unbedingt wissen müssenden Details lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1959.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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alle bundesdeutschen Amtsträger müssen sich dem Generalverdacht stellen, Gegner des Bonner Grundgesetzes zu sein bis zum persönlichen Beweis des Gegenteils, gleiches gilt für alle Funktionäre bundesdeutscher politischer Parteien

Aufgrund der dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes seit dem 23.05.1949 ganz offensichtlich in der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt widersprechenden Faktenlage steht jeder bundesdeutsche Amtsträger ebenso wie jeder Parteifunktionär einer bundesdeutschen politischen Partei unter Generalverdacht ein Grundgesetzfeind zu sein und zwar bis zum Beweis des Gegenteils, den der Verdächtige zu erbringen hat. Weiterlesen

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„Die Vorstellung, daß eine Regierung lügen könnte, geht nicht leicht in die Köpfe der Deutschen ein. Die angeborene Achtung, die sie vor der gesetzmäßigen Autorität haben, bringt sie dazu, sich allem unterzuordnen, was von ihr ausgeht.“

André François-Poncet schrieb über Deutschland und „die Deutschen“. Details lesen sich in „Eine Zeuge tritt ab.“ im Spiegel 02.03.1955.

Was André Francois-Poncet damals verschwieg, ist bis heute die Tatsache, dass zwar die Bundesrepublik Deutschland förmlich am 23.05.1949 gebildet worden ist, doch es nicht auch mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 sowie in der Folge zur Bildung des Rechtsstaates auf dem Boden des Bonner Grundgesetz gekommen ist, denn bereits das erste Bundeswahlgesetz ist wegen des unheilbaren Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG anstatt in Kraft getreten, ungültig geblieben mit der Folge, dass die erste und alles entscheidende Bundestagswahl am 14.08.1949 nichtig gewesen ist mit der weitere Folge, dass sich infolge dessen kein gunrdgesetzkonformer erster Bundestag konstituierte und auch der erste Bundespräsident infolge dessen, dass auch die erste Bundesversammlung nicht grundgesetzkonform zusammengesetzt zusammengekommen ist, nur ein nomineller Bundespräsident gewesen ist.

Die unbedingt wissen müssenden Details lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1959.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Grundgesetznotstand herrscht in der Bundesrepublik Deutschland praktisch seit dem 23.05.1949, ignoriert die bundesdeutsche öffentliche Gewalt doch das Bonner Grundgesetz seit dem Tage und exekutiert stattdessen die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung des Massenmörders Adolf Hitler gegen die Bevölkerung, so sieht es aus!

Anstatt einen Klimanotstand auszurufen, hat man sich in der Bundesrepublik Deutschland dringend vorrangig um den 70 Jahre grundgesetzwidrig herrschenden Grundgesetznotstand zu kümmern, denn das Bonner Grundgesetz harrt seit dem 23.05.1949 immer noch seiner wahren Erfüllung, obwohl es die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ist.

Die unbedingt wissen müssenden Details lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1959.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Deutschland Naziland noch 70 Jahre nach Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949?

Der Spiegel titelt am 16.12.2019:

Diese NS-Verbrecher leiteten das LKA

Schießbefehle, Massenerschießungen, Judenverfolgung: NS-Verbrecher leiteten jahrelang das Landeskriminalamt in NRW.

Die Befunde der Historiker sind erschreckend: Die ersten vier Chefs des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen waren neuen Forschungen zufolge während der NS-Diktatur an Gräueltaten beteiligt. Der Polizeihistoriker Martin Hölzl hatte für die Studie in Archiven mehrerer europäischer Länder geforscht.

Anlass der Studie war der 70. Geburtstag des Landeskriminalamts vor drei Jahren. Im Vorfeld der Feierlichkeiten waren Zweifel aufgekommen, ob es klug wäre, alle Behördenchefs bei dieser Gelegenheit zu ehren. Hölzl erhielt daraufhin den Auftrag, sich auf die Spurensuche zu begeben.“

Die tatsächlichen Details lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1959.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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würden sich alle bundesdeutschen Amtsträger an grundgesetzkonforme Gesetze halten und diese ausschließlich grundgesetzkonform anwenden, gäbe es keine Anfeindungen von Seiten der Grundrechteträger gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt

Alle bundesdeutschen Grundrechteträger haben einen absoluten Anspruch darauf, dass ihnen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt ausschließlich mittels grundgesetzkonform zustande gekommenen grundgesetzkonformen Gesetzen und Rechtsverordnungen grundgesetzkonform begegnet. Dieser absolute Anspruch existiert seit dem 23.05.1949, an dem Tag nämlich trat das Bonner Grundgesetz in Kraft und bildet seitdem die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland.

Die tatsächlichen Details lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1959.

Folglich muss jeder sich grundgesetzwidrig und / oder sogar grundgesetzfeindlich verhaltende Amtsträger damit rechnen, dass ihm die Grundrechteträger immer weniger nach seiner grundgesetzwidrigen Pfeife tanzen, denn gemäß Art. 20 Abs. 2 GG sind alle bundesdeutschen Grundrechteträger der alleinige Souverän; sämtliche bundesdeutschen Amtsträger sind Amtsträger nur auf Zeit, wenn auch einige auf Lebenszeit, beides aber nur dann, wenn sie ihr hoheitliches Handeln ausschließlich den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes unterwerfen. Jeder Amtsträger, der sich dieser ihn unmittelbar betreffenden Dienstpflicht entzieht, ist kraft Grundgesetzes nicht mehr im Spiel, denn nur so haben die Grundrechteträger von Ranghöchst wegen die Gewähr, dass die bundesdeutsche öffentliche Gewalt einzig und allein grundgesetzkonform denkt und handelt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

 

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am 09. Dezember 1949 wurden die ersten NS-Verbrecher per Straffreiheitsgesetz amnestiert, die NS-Opfer bis heute nicht wirklich entschädigt bzw. rehabilitiert

Das am 09.12.1949 Bundestag passierte Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 (Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit, BGBl. S. 37) war eines der beiden ersten Gesetze der ersten deutschen Bundesregierung überhaupt und trat am 1. Januar 1950 in Kraft. Es amnestierte unter bestimmten Voraussetzungen alle vor dem 15. September 1949, dem Tag der Wahl Konrad Adenauers zum ersten deutschen Bundeskanzler, begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die mit Gefängnis bis zu sechs Monaten beziehungsweise bis zu einem Jahr auf Bewährung bestraft werden konnten.

Fakt ist, dass sowohl der erste deutsche Bundestag am 14.08.1949 grundgesetzwidrig gewählt als auch die erste Adenauer-Regierung grundgesetzwidrig daraufhin ins Amt gekommen ist, denn das erste Bundeswahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstößt bis heute gegen das zwingende Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und war und ist aufgrund dessen ex tunc ungültig mit der Folge, dass de facto selbstverständlich auch das Straffreiheitsgesetz vom 31.12.1949 weder vom Bundestag grundgesetzkonform verabschiedet noch vom grundgesetzwidrig ins Amt gekommenen ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss gemäß Art. 82 GG grundgesetzkonform unterzeichnet worden ist mit der weiteren Folge, dass dieses Straffreiheitsgesetz vom 31.12.1949 am 01.01.1950 in Kraft trat, ex tunc ungültig geblieben ist.

Details lesen sich in den einschlägigen Expertisen „Wahlgesetze„ und „Zitiergebot„.

Empfehlenswert sind hier das Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ und das Theaterstück „Der Hauptmann von Köpenick“, beide werden seit 70 Jahren jeden Tag aufs Neue in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie den etablierten politischen Parteien wiederholt uraufgeführt ohne dass die nicht bloß zuschauende, sondern unmittelbar betroffene Bevölkerung von ihrem Recht gemäß Art. 20 Abs. 2 GG Gebrauch macht und dem grundgesetzwidrigen Spuk endlich sein Ende bereitet.

Literaturempfehlung neben den einschlägigen Protokollen des Parl. Rates als dem Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes das Buch mit dem Titel „Das System“, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Ebenso empfehlenswert ist das Buch „Das braune Netz“ von W. Winkler, denn nach 70 Jahren Bonner Grundgesetz muss festgestellt werden, dass ein nicht unerheblicher Teil der „braunen Brut“ des NS-Terrorregimes mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes in führenden Positionen der Bundesrepublik Deutschland einfach weitergemacht hat.

Die weiteren Details lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1949.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Das braune Netz, von W. Winkler – bundesdeutsche öffentliche Gewalt und etablierte Parteien versus Bonner Grundgesetz bis heute

„Das braune Netz“

Sie hatten ihre Karriere im Dienste des NS-Staates begonnen – und setzten sie bruchlos in der der neuen Bundesrepublik fort. So bereitwillig sie der braunen Ideologie gedient hatten, so engagiert traten sie nun für die Demokratie ein. Kriegsgerichtsräte fällten wieder ihre Urteile, einst regimetreue Professoren lehrten und die Journalisten aus den früheren Propagandakompanien schrieben, als hätten sie sich nichts vorzuwerfen. Damit gewann der junge Staat zwar politische Handlungsfreiheit zurück, gründete seinen Erfolg aber auf einen moralischen Widerspruch, der nicht aufzulösen war: Die Demokratie wurde mitaufgebaut von ihren Feinden.

Zum 70. Geburtstag der Bundesrepublik legt Willi Winkler eine schonungslose Betrachtung ihrer Frühgeschichte vor. Mitreißend und faktengesättigt beschreibt er, wie der westdeutsche Staat trotz all seiner Zerrissenheiten zum Erfolgsmodell wurde – und er zeigt, welchen Anteil vermeintlich oder tatsächlich geläuterte Nazis daran hatten. Eine Parabel über Schuld und Scham, über Bewältigung und Versöhnung, und zugleich eine zwingende Lektüre für alle, die dieses Land von Grund auf verstehen wollen.

Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 06.02.2019

VON SZ-AUTOREN
Willi Winkler über
alte Nazis in der BRD
„Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler, gab gleich zu Beginn seiner Regierung die Parole aus, dass „Tabula rasa“ gemacht werden müsse. So konnte der Anspruch, Hitler zwar nachgelaufen und trotzdem anständig geblieben zu sein, zur Überlebenslüge der Bundesrepublik werden. Zum siebzigjährigen Jubiläum zieht der SZ-Autor Willi Winkler Bilanz: An der Spitze des Staates stand ein Präsident, der 1933 im Reichstag dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt hatte, das Grundgesetz kommentierte ein Verfassungsfeind aus dem Dritten Reich, das Bundeskriminalamt führten Männer aus dem Reichssicherheitshauptamt. Politik, Justiz, Verwaltung, die Universität – alles machte mit dem Personal von gestern weiter. Niemand hatte die Juden umgebracht, das war alles der Hitler gewesen, und der war praktischerweise tot. Das Wirtschaftswunder lieferte die Bestätigung, dass alles mit rechten Dingen zugegangen war. Der Preis dafür war hoch. Da er aber anders als die Kosten für das erste Auto, für den Italienurlaub und für die dynamische Rente nicht zu beziffern war, wurde er gern entrichtet. Von der moralischen Katastrophe, die dabei verschwiegen wurde, handelt das Buch.“

Jeder halbwegs gebildete bundesdeutsche Grundrechteträger sollte nach 70 Jahren Bundesrepublik Deutschland eigentlich  wissen, dass de facto  die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Fakt ist, die „braune Brut“ hat auch nach dem 23.05.1949 weiter gemacht und das unscheinbar bis über den heutigen Tag hinaus.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano glaubt Scheins an den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland, doch leider irrt die 95-jährige Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano

Am 29.11.2019 veröffentlicht der Spiegel folgendes:

„Im Dezember wird sie 95. Esther Bejarano überlebte den Holocaust und ist Ehrenvorsitzende eines antifaschistischen Verbandes, dem ein Finanzamt nun die Gemeinnützigkeit entzogen hat. Im Zorn hat sie Olaf Scholz einen Brief geschrieben.“

Nach 70 Jahren bundesdeutscher Grundgesetzwidrigkeit der gesamten bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie der sog. etablierten politischen Parteien war dieser von der Auschwitz-Überlebenden und Ehrenvorsitzenden der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA)“ Esther Bejarano mit Empörung zur Kenntnis genommene finanzamtliche Entzug der Gemeinnützigkeit der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA)“ jedoch bloß die logische Konsequenz des in Gänze seit 70 Jahren grundgesetzwidrig durchgestylten bundesdeutschen Systems in Gestalt von bundesdeutscher öffentlicher Gewalt und politischen Parteien. Man pfeift auf den grundgesetzkonformen Rechtsstaat und setzt auf die „granitene Dummheit“ der bundesdeutschen Bevölkerung.

Zitat aus dem Jahr 1974:

»Ich habe hier 18 Bücher über das Dritte Reich veröffentlicht und das alles hatte keine Wirkung. Du kannst Dich bei den Deutschen tot dokumentieren, es kann in Bonn die demokratischste Regierung sein – und die Massenmörder gehen frei herum, haben ihr Häuschen und züchten Blumen.« Joseph Wulf (Abschiedsbrief an seinen Sohn David, August 1974) Weiterlesen

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