Bundesverdienstkreuz tragender ev. luth. Pastor Ralf Haska: „Niemand hört oder sagt es gern, aber unter bestimmten Umständen müssen Freiheit und Frieden mit Waffengewalt verteidigt werden.“

Focus-online vermeldet über den mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichneten ev. luth. Pastor Ralf Haska, Zitat:

Pastor ist für friedlichen Protest – mit Einschränkungen

Der Pastor verbrachte insgesamt vier Jahre mit seiner Familie in der Ukraine und kehrte 2015 nach Deutschland zurück. Vorausgegangen war – Medienberichten zufolge – Kritik an Haska in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Anlass war folgendes Zitat aus einem Interview mit ihm: „Niemand hört oder sagt es gern, aber unter bestimmten Umständen müssen Freiheit und Frieden mit Waffengewalt verteidigt werden.

Das würde er auch heute noch so sehen und sagen, so der Pastor: „Ich halte es für sehr wichtig, dass es Leuchttürme wie Mahatma Gandhi oder Albert Schweizer gibt, Menschen, die Friedfertigkeit von Grund auf gelebt haben. Aber manchmal ist es leider so, dass man sich gegen Tyrannen und Boshaftigkeit dieser Welt verteidigen muss.

Leider ist dem Focus-Artikel nicht zu entnehmen, ob der Pastor Haska seine Worte auch dann in die Tat umgesetzt wissen will, wenn er erfährt, dass es in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 sog. Weitermacher immer noch gibt, die unscheinbar gewaltsam sich die Macht unter den Nagel gerissen haben, anstatt sich als bundesdeutsche öffentliche Gewalt ausnahmslos dem unverbrüchlichen Diktat des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zu unterwerfen und dementsprechend ausschließlich grundgesetzkonform zu handeln.

Die weiteren Details bezüglicher der sog. Weitermacher und ihres grundgesetzwidrigen  / -feindlichen Handelns seit dem 23.05.1949 lesen sich hier im Blog, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute noch immer seiner wahren Erfüllung. Die diesbezügliche Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ hielt der inzwischen verstorbene Kronjurist der SPD, Dr. Adolf Arndt am 17.10.1949.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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