Autorenarchiv: admin

Die Geltung der Grundrechte sind außer Kraft gesetzt. Die Rechtsbindung aller drei staatlichen Gewalten und ihrer Hoheitsakte sowie der Gerichtsschutz sind abgeschafft. Unscheinbar hat sich das unrechtsstaatliche System entpuppt.

Im Grundgesetzkommentar Sachs, 1996 hatte der Kommentator Michael Nierhaus wohl das dringende Bedürfnis im Licht des Art. 28 einmal in einem einzigen Satz auszudrücken was ein unrechtsstaatliches System kennzeichnen würde und formulierte es so: »Ein unrechtsstaatliches System würde sich dadurch … Weiterlesen

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Ist die bundesdeutsche Zwangsvollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen unter Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung zulässig?

Rechtsfrage Ist die bundesdeutsche Zwangsvollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen unter Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung zulässig? Tenor Die bundesdeutsche Zwangsvollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen unter Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung ist nicht zulässig, da die sachliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für öffentliches … Weiterlesen

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Praktische Konkordanz versus autonomiesichernde Funktion der von GG wegen unmittelbares Recht gegen die öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte des Bonner Grundgesetzes

Mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 war es gelungen, eine Verfassung aus der Taufe gehoben zu haben, die es verdiente, die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zu bilden. Die unverletzlichen Grundrechte bilden seitdem unmittelbar geltendes Recht sowohl gegen … Weiterlesen

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Die unverletzlichen unmittelbar geltendes Recht gegenüber dem Staat bildenden Grundrechte schränken das Gewaltmonopol des Staates gegen seine Staatsbürger von Grundgesetzes wegen drastisch ein.

Der bundesdeutsche Staat beansprucht immer und überall sowie zu jeder Zeit das alleinige Machtmonopol, doch steht ihm das eigentlich im Lichte der sich gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt unverbrüchlich gerichteten Rechtsbefehle in der Form zu, wie er es von Seiten … Weiterlesen

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Bis hin zur Selbstjustiz durch bundesdeutsche Beamte, Staatsanwälte und Richter ist in der Bundesrepublik Deutschland alles möglich, nur nicht Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes.

Von Beamtengesetzes wegen haben bundesdeutsche Beamte gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Ebenso haben sie gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 … Weiterlesen

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Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG kann nicht durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift außer Kraft gesetzt oder abgeändert werden, ebenso wie es nicht durch einen Verwaltungsakt durchbrochen und nicht durch eine Rechtsnorm, die im Vergleich zum Gesetz von niedrigerem Range ist, verdrängt werden kann.

Gemäß Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 GG sind Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei. Das heißt in der Folge für den einfachen Gesetzgeber, die vollziehende und rechtsprechende Gewalt im Lichte des Bonner Grundgesetzes und den darin unverbrüchlich gegen … Weiterlesen

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Werden die Straftatbestände der Beleidigung, der Üblen Nachrede und der Verleumdung in der Bundesrepublik Deutschland als Herrschaftsinstrument missbraucht?

Expertise zu der Frage Werden die Straftatbestände der Beleidigung, der Üblen Nachrede und der Verleumdung in der Bundesrepublik Deutschland als Herrschaftsinstrument missbraucht? Die Beleidigung gehört neben der Üblen Nachrede und der Verleumdung zu den Ehrendelikten.

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Ist die teleologische Auslegungsmethode im Lichte der Art. 20 Abs. 3 GG, 1 Abs. 3 GG und 97 Abs. 1 GG bei der Rechtsfindung zulässig?

Expertise zu der Frage Ist die teleologische Auslegungsmethode im Lichte der Art. 20 Abs. 3 GG, 1 Abs. 3 GG und 97 Abs. 1 GG bei der Rechtsfindung zulässig? In den Rechtswissenschaften wird die Teleologie als eine besondere Auslegungsmethode bezeichnet. … Weiterlesen

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Richter zu gewinnen, die nach einem Lutherwort der Welt die Wahrheit sagen.

»Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzes Leben lang hinsichtlich der Beförderung in Aufrückestellen von der Exekutive abhängt. Nicht jeder Mensch ist zum Märtyrer für eine Idee geboren, andererseits hat aber jeder Mensch die Pflicht, für seine Familie … Weiterlesen

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Rechtssicherheit bedeutet: Vorausberechenbarkeit von Rechtsfolgen bei korrekter Anwendung rechtlicher Normen.

»Rechtssicherheit bedeutet: Vorausberechenbarkeit von Rechtsfolgen bei korrekter Anwendung rechtlicher Normen. Die Vorausberechenbarkeit ist nur gewährleistet bei Verwendung klar definierter Begriffe und rational nachvollziehbarer Schlußfolgerungen. […] Die Rechtssprechung hat […] mystische Formeln erfunden, wie beispielsweise den ›Grundgedanken‹, das ›Leitbild‹ oder die … Weiterlesen

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