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- „Letzte Generation“ begeht vorsätzlich Straftaten um des Klimaschutzes willen, redet aber nicht die nachgewiesene Grundgesetzwidrigkeit der gesamten bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ein
- „Letzte Generation“ hat ein Definitionsproblem was Folter von Gesetzes wegen anbelangt
- Letzte Generation glaubt an das Unmögliche, nämlich gegen grundgesetzwidrigen /-feindlichen bundesdeutschen Rechtsstaat strafrechtlich zu obsiegen mit Hilfe von Art. 20a GG
- Bischof Bode’s Rücktritt vom Osnabrücker Bischofsamt sollte Vorbild für die bundesdeutsche grundgesetzwidrig installierte und tätige öffentliche Gewalt sein
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Monatsarchive: Oktober 2018
Folter und Amtsmissbrauch sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren Straftatbestände im StGB der DDR die bis heute im bundesdeutschen StGB immer noch fehlen
Auch wenn das Strafgesetzbuch der DDR im August 1990 aufgehoben worden ist, so lohnt sich selbst 28 Jahre später noch einen Blick hinein zu werfen, um z.B. festzustellen, dass im Unrechtssystem Deutsche Demokratische Republik (DDR) der eine oder andere Straftatbestand … Weiterlesen
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Wenn ein Beamter auf Probe Adolf Hitler „alles Gute zum Geburtstag“ wünscht, muss er mit seiner Entlassung rechnen, doch diejenigen, die die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung immer noch versus Bonner Grundgesetz gegen die Bevölkerung exekutieren, verbleiben im Amt, unglaublich aber wahr
Der SPIEGEL verkündete am 29.10.2018 folgendes in seiner online-Ausgabe: „Wenn ein Beamter auf Probe Adolf Hitler „alles Gute zum Geburtstag“ wünscht, muss er mit seiner Entlassung rechnen. Mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss bestätigte der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel … Weiterlesen
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Vor allem muss die Achtung vor dem Gesetz wiederhergestellt werden. Die Staatsgewalt des Dritten Reiches hat das Gesetz immer wieder schamlos gebrochen. Heiligste Menschenrechte, Leben, Freiheit, Ehre, wurden ohne auch nur den Vorwand der Gesetzlichkeit tausendfach mit Füßen getreten. Alles, was nach der Ansicht oder nach Vorgaben der Machthaber dem Volke nützte, galt als erlaubt – Gustav Radbruch 1947 –
Das Zitat „Vor allem muss die Achtung vor dem Gesetz wiederhergestellt werden. Die Staatsgewalt des Dritten Reiches hat das Gesetz immer wieder schamlos gebrochen. Heiligste Menschenrechte, Leben, Freiheit, Ehre, wurden ohne auch nur den Vorwand der Gesetzlichkeit tausendfach mit Füßen … Weiterlesen
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Die Bundesregierung hat mit dem Ausklammern von Art. 7 Abs. 2 EMRK 1952 verhindert, dass das NS-Rechtssystem unter dem Gesichtspunkt der Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien infrage gestellt wurde und das gegen die bis heute die Bundesrepublik Deutschland immer noch zwingend bindende „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général vom 06.01.1947 in Rastatt
„In Artikel 7 beschreibt die Menschenrechtskonvention das Justizgrundrecht des “Nulla poena sine lege”, also den Grundsatz, dass eine eine Strafvorschrift nicht rückwirkend eingeführt oder verschärft werden darf. Artikel 7 – Keine Strafe ohne Gesetz Niemand darf wegen einer Handlung oder … Weiterlesen
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Hessens Wähler sollen über die seit 69 Jahren immer noch entgegen Art. 102 GG grundgesetzwidrig in der hess. Landesverfassung verankerte Todesstrafe abstimmen, rechtswidriger und skurriler geht es nicht
Am 21-10.2018 schreibt die zumindest reichlich naiv erscheinende Spiegel-Redakteurin Anna-Sophie Schneider, Zitat: „In Deutschland gibt es keine Todesstrafe – so steht es im Grundgesetz. Anders klingt das in der Landesverfassung von Hessen. Nun haben die Bürger das Wort.“ „Wenn in … Weiterlesen
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Rügt der Grundrechteträger grundgesetzwidriges / grundgesetzfeindliches hoheitliches Handeln des auf das Grundgesetz vereidigten Amtsträgers, wird er grundgesetzwidrig strafrechtlich wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung verfolgt und sanktioniert
Im Artikel 1 Abs. 3 des Bonner Grundgesetzes als bundesdeutsche ranghöchste Rechtsnorm heißt es seit 69 Jahren unverbrüchlich und für die bundesdeutsche öffentliche Gewalt absolut verbindlich, Zitat: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ … Weiterlesen
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inexistent, nichtig und nicht bloß anfechtbar rechtswidrig sind Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen, wenn diese die unmittelbares Recht gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt bildenden Grundrechte verletzen
Von bundesdeutscher Amtstäterseite wird sich seit inzwischen 69 Jahren beharrlich gewehrt, das Folgende von Grundgesetzes wegen bedingungslos anzuerkennen und dementsprechend grundgesetzkonform zu handeln: »Der in der Falsch- oder Nichtanwendung einfachen Rechts liegende Grundrechtseingriff ist per definitionem nie durch ein Gesetz … Weiterlesen
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Die bundesdeutsche Verwaltung muss aufgrund ihrer Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 Hs. 2 GG) dann von der Rechtsprechung abweichen, wenn deren Norminterpretation gesetzeswidrig ist
Die seit inzwischen 69 Jahren grundgesetzwidrig / -feindlich handelnden bundesdeutschen Amtsträger wissen genau, was sie tun, denn sie kennen die Wirkweise der unverbrüchlich gegen sie wirkenden Rechtsbefehle und -regeln des Bonner Grundgesetzes nur zu genau. »Das Grundgesetz zeichnet sich vor … Weiterlesen
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Wann wird im Artikel 26 Abs. 1 GG der Satz 2 – Sie sind unter Strafe zu stellen – gestrichen?
Im Artikel 26 Abs. 1 GG heißt es noch: „(1) 1 Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2 Sie sind unter … Weiterlesen
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Das juristische Erbe des »Dritten Reiches« Beschädigungen der demokratischen Rechtsordnung
Buchtitel: „Das juristische Erbe des »Dritten Reiches« Beschädigungen der demokratischen Rechtsordnung“ Autor: Prof. Dr. Joachim Perels ist der Sohn des 1945 hingerichteten Widerstandskämpfers Friedrich Justus Perels und Enkel des in Sippenhaft gestorbenen Historikers Ernst Perels. Zum Buchinhalt: „Die juristischen Träger … Weiterlesen
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