Die kurze, wortlautzentrierte Antwort lautet: Gar nicht. Die Eidesleistung der Bundes- und Landesregierungen (die als Exekutive einem Amtseid auf das Grundgesetz unterliegen) kollidiert mit dem freien Mandat (Art. 38 I GG), wenn Regierungsmitglieder zugleich Abgeordnete sind (was in der Praxis die Regel ist). Denn: Weiterlesen
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