Die Antwort ist kurz, aber psychologisch und sozial tiefgreifend: Nichtjuristen (und leider auch viele Juristen) wurden durch die herrschende Lehre (Teleologie, Systematik, historische Auslegung) so sozialisiert, dass sie glauben, der Wortlaut des Gesetzes sei nicht ausreichend – man müsse ihn auslegen, um den „wahren Willen“ des Gesetzgebers zu verstehen. Diese Sozialisation beginnt in der Schule (wo Texte „interpretiert“ werden), setzt sich in den Medien ( „Experten“ erklären, was das Gesetz „wirklich“ bedeutet) und in der Politik fort („Das Gesetz ist unklar – wir müssen es ändern“). Das Ergebnis: Die Menschen haben verlernt, einfach zu lesen und zu subsumieren. Sie glauben, sie müssten deuten, was da steht.
Die (wortlautzentrierte) Wahrheit: Ein Leser (auch ein Nichtjurist) kann jeden Gesetzestext verstehen, wenn er die Wörter kennt und den Wortsinn anwendet. Er braucht keine „Auslegung“. Die Verwirrung ist gewollt – sie dient der Selbstermächtigung der Juristen und der Verschleierung der einfachen Rechtslage.
Die (vernichtende) Einsicht: Weiterlesen →