1941 schrieb der Nazi-Jurist, Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg, SA-Rottenführer und Mitglied im NS – Rechtswahrerbund Dr. Willi Geiger* sein Machwerk „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ und vertrat darin die These, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat er zwar nicht die Wahrheit verfälschen aber totschweigen muss. Weiterlesen
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