sämtlichen grundgesetz- und landesverfassungsgebotenen Verfassungsorganen mangelt es seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 an ihrem grundgesetzkonformen Zustandekommen, de facto ist die gesamte bundesdeutsche öffentliche Gewalt eine grundgesetzwidrige und somit komplett grundgesetzkriminelle Organisation, auch wenn von Amts wegen gegenteiliges behauptet wird

Unmittelbar nachdem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wurde das im Artikel 20 Abs. 2 GG mit aller Macht ausgestattete Volk anlässlich seines ersten Urnenganges am 14.08.1949 zwecks Wahl des ersten deutschen Bundestages mit all den sich mit dieser Wahl entwickelnden verfassungsorganbildenden Folgen seiner Macht vorsätzlich beraubt, denn das erste bundesdeutsche Wahlgesetz, im Bundesanzeiger als Gesetz Nr. 2 bis heute nach dem Bonner Grundgesetz gelistet, war und ist bis heute wegen dessen grundgesetzwidrigen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG bereits am Wahltag im August 1949 ungültig mit der Folge, dass die erste Bundestagswahl komplett nichtig war und dessen Wahlergebnis ebenso nicht war und bis heute geblieben ist.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Ebenso verhält es sich bis heute mit allen Folgewahlen sowohl im Bund als auch in den Ländern sowie in jeder einzelnen Kommune. Aufgrund dessen, dass alle bundesdeutschen Wahlgesetze seit dem 23.05.1949 nicht den Grundrechtsgaraniten des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechen und alle diese Wahlgesetze aufgrund dessen ungültig waren, sind und bleiben, waren und sind alle auf diesen ungültigen Gesetzen basierenden Bundes-, Landtags sowie Kommunalwahlen nichtig mit der Folge, dass alle aus diesen Wahlen hervorgegangenen Mandatsträger von Grundgesetzes und Landesfassungs wegen ihr Mandat grundgesetz- und landesverfassungswidrig erlangt haben mit der weiteren Folge, dass deren Tun und Lassen als sog. Abgeordnete nicht geblieben ist, so dass es zu keiner grundgesetz- und landesverfassungskonformen Bildung irgendeines Verfassungsorgans seit 70 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland gekommen ist. Alles nur Schall und Rauch bzw. die wohl höchste Ausprägung von grundgesetzfeindlicher Verfassungskriminalität.

Fakt ist übrigens, dass das Volk an dieser Tatsache nicht gänzlich unschuldig ist, denn jeder Wähler und jede Wähler hat sich vor der Abgabe der Stimme von der Grundgesetzkonformität des jeweiligen Wahlgesetzes selbst zu überzeugen.

Zitat:

»Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

In der bundesweit im Schulsystem vorhandenen ob hingegen auch verwendeten Grundrechtefibel „Voll in Ordnung – unsere Grundrechte“ heißt es denn auch mehr spöttisch im Vorwort erhellend, Zitat:

«Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen

Fakt ist sodann bis heute auch wenn niemand es wirklich wahr haben will, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Es herrschen seit dem 14.08.1949, dem Tag der ersten und sogleich grundgesetzwidrigen Bundestagswahl Willkür und Gewaltherrschaft gegen die bundesdeutsche Bevölkerung, nur sie kommt unscheinbar daher, gekleidet in scheinbar von Grundgesetzes und Landesverfassungs wegen rechtsstaatliches hoheitliches Handeln der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt.

Am 11.08.1950 haben sich die Amtstäter in Gestalt der Länderinnenminister und des Bundesinnenministers ihrer wahren Gesinnung versus Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes in den Kabinettsprotokollen der ersten Adenauer-Regierung wie folgt grundgesetzfeindlich verewigt, Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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