70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes vermeldet der SPIEGEL am 25.05.2019, Zitat:
„Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung hat Juden davor gewarnt, überall in Deutschland ihre traditionelle Kopfbedeckung, die Kippa, zu tragen. „Ich kann Juden nicht empfehlen, jederzeit überall in Deutschland die Kippa zu tragen. Das muss ich leider so sagen“, sagte Felix Klein den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Samstag.“
Dem Grunde nach kein wirkliches Wunder, denn Fakt ist bis heute auch wenn niemand es wirklich wahr haben will, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.
Es herrschen seit dem 14.08.1949, dem Tag der ersten und sogleich grundgesetzwidrigen Bundestagswahl Willkür und Gewaltherrschaft gegen die bundesdeutsche Bevölkerung, nur sie kommt unscheinbar daher, gekleidet in scheinbar von Grundgesetzes und Landesverfassungs wegen rechtsstaatliches hoheitliches Handeln der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt.
Am 11.08.150 haben sich die Amtstäter in Gestalt der Länderinnenminister und des Bundesinnenministers ihrer wahren Gesinnung versus Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes in den Kabinettsprotokollen der ersten Adenauer-Regierung wie folgt grundgesetzfeindlich verewigt, Zitat:
»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes – Fehlanzeige -.