Europa wählt zum x-ten Mal illegal – jedoch scheißegal, dank seit 1979 ungültigem bundesdeutschen Europawahlgesetz wegen dessen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot)

So wie das Bundes-, die Länder- und Kommunalwahlgesetze der Bundesrepublik Deutschland wegen ihres Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig sind seit dem 14.08.1949, so sind auch die bundesdeutschen Europawahlgesetze wegen ihres Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG seit 1979 ungültig, mithin die Wahlergebnisse nichtig und in der Folge ist das europäische Parlament aufgrund dessen rechtswidrig besetzt, denn die bundesdeutschen Abgeordneten haben ihr Mandat auf der Basis eines ungültigen Europawahlgesetzes nicht rechtmäßig erlangt und haben deshalb im europäischen Parlament seit 1979 nichts zu suchen. Doch das interessiert nicht wirklich jemanden in der europäischen Union, weder den Europarat noch die übrigen Abgeordneten der EU-Mitgliedsstaaten, geschweige denn die vielen Millionen Wähler und Wählerinnen in der EU. So sieht es aus!

Fakt ist bis heute auch wenn niemand es wirklich wahr haben will, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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