auch 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes schweigen pflichtbewusste Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit tot

1941 schrieb der Nazi-Jurist, Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg, SA-Rottenführer und Mitglied im NS – Rechtswahrerbund Dr. Willi Geiger* sein Machwerk „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ und vertrat darin die These, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat er zwar nicht die Wahrheit verfälschen aber totschweigen muss.

Allem Anschein nach schweigen bundesdeutsche Journalisten auch 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 noch immer die Wahrheit im Konfliktfall mit dem Staat tot, denn ein Blick in die Wahlgesetze des Bundesrepublik Deutschland offenbaren seit dem 14.08.1949 deren Ungültigkeit wegen des Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) mit der Folge, dass alle Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen aber auch alle bundesdeutschen Europawahlen nichtig waren, sind und bleiben. Nichts davon vermelden die bundesdeutschen Journalisten, stattdessen schweigen diese diesen staatstragenden Eklat wohl wider besseres Wissens tot.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

*Geiger wurde nicht zur Veranwortung gezogen, auch nicht für die von ihm für Nichtigkeiten in Bamberg erwirkten Todesurteile am Sondergericht im NS-Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler. Geiger wurde in der Bundesrepublik Deutschland Richter am BGH und in Personalunion Richter am BVerfG. Was für eine braune Karriere.

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