die bundesdeutsche Bevölkerung ist nicht schuldlos am 70jährigen grundgesetzwidrigen und grundgesetzfeindlichen Zustand der Bundesrepublik Deutschland, denn gemäß Art. 20 Abs. 2 GG geht die Macht vom Volke aus und nicht von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt

Die bundesdeutsche öffentliche Gewalt einschließlich der etablierten politischen Parteien ist nachgewiesen 70 Jahre inzwischen nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 systematisch grundgesetzwidrig sowie grundgesetzfeindlich gegen den bundesdeutschen Grundrechteträger, der zum Menschen minderen Rechts degradiert ist, unterwegs.

Die bundesdeutsche öffentliche Gewalt kann ihr grundgesetzwidriges und grundgesetzfeindliches hoheitliches Handeln jedoch nur auf diese Art und Weise verüben, weil ihr die bundesdeutsche Bevölkerung gemäß Art. 20 Abs. 2 GG immer wieder die Macht zum hoheitlichen Handeln überträgt und zwar immer wieder auf der Basis von Grundgesetzes wegen ungültiger Wahlgesetze wegen deren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG,

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

wenn auch nur auf Zeit aber diese reicht aus, um seit 70 Jahren unscheinbar die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung noch immer grundgesetzwidrig auf der Basis grundgesetzwidrigem purifizierten nationalsozialistischen Rechts gegen die Bevölkerung zu exekutieren bis hin zur Bereitung des bürgerlichen Todes zu Lebzeiten und zwar straf- und haftungslos.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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