Noch bis zum 23. Mai 2019 wird über das am 23.05.1919 70 Jahre alt werdende Bonner Grundgesetz vollmundig öffentlich berichtet. Nicht berichtet wird über die Tatsache, dass das Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit eben diesen 70 Jahren leerläuft. Leerlaufen die unverbrüchlichen Rechtsbefehle gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt ebenso wie die unmittelbares Recht gegen die öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte seit eben diesen 70 Jahren grundgesetzwidrig leerlaufen.
Auch wenn es niemanden wirklich interessiert:
Fakt ist nämlich bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes – Fehlanzeige -.