Laut Art. 20 Abs. 1 GG hat die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat zu sein. Gemäß Art. 20 Abs. 2 GG hat alle Macht vom Volke auszugehen. Der Art. 20 Abs. 3 GG schreibt schließlich vor, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind. Weiterlesen
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