und weil sie nicht gestorben sind, wiederholt es sich bis heute immer wieder auf’s Neue

Am 23. Februar 2025 soll der 21. Deutsche Bundestag der Bundesrepublik Deutschland gewählt werden. Wie es um die Gültigkeit des Bundeswahlgesetzes sowie der Bundeswahlordnung seit inzwischen 75 Jahren von Grundgesetzes wegen tatsächlich bestellt ist, liest sich hier im Blog in der Expertise „Wahlgesetze“. Doch trotz ihrer grundgesetzlichen Nichtigkeit wird die Wahl am 23.02.2025 stattfinden und eventuelle Einreden ihrer Nichtigkeit wegen der von Grundgesetzes wegen ex tunc Ungültigkeit des Bundeswahlgesetzes samt Bundeswahlordnung wegen ihres nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen das absolut gefasste sog. Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG werden die „Gewählten“ schon aufgrund dessen, dass sie ungerne wieder ihre üppigen Diäten verlieren wollen, verneinen mit dem Wissen, dass auch das wahrscheinlich in der Folge angerufene Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe solche Klagen kurz und bündig abschmettern wird, wie es das in der Vergangenheit immer getan hat.

Vor diesem Hintergrund ist es ratsam einfach mal einen Rückblick zu wagen in die deutsche nicht immer rühmliche Vergangenheit. Wer gezielt sucht, kommt an folgender Textpassage aus der Zeit der Weimarer Republik nicht vorbei, wenn man die Abläufe von sog. Wahlkämpfen, die mehr Schaukämpfe als Wahlkämpfe sind, vom Sinn und Zweck her verstehen will, Zitat aus des Massenmörders „Mein Kampf“ [S. 410 ff]:

„Am 24. Februar 1920 fand die erste große öffentliche Massenkundgebung unserer jungen Bewegung statt. Im Festsaale des Münchener Hofbräuhauses wurden die fünfundzwanzig Thesen des Programms der neuen Partei einer fast zweitausendköpfigen Menschenmenge unterbreitet und jeder einzelne Punkt unter jubelnder Zustimmung angenommen.

Damit waren die ersten Leitsätze und Richtlinien für einen Kampf ausgegeben, der mit einem wahren Wust althergebrachter Vorstellungen und Ansichten und mit unklaren, ja schädlichen Zielen aufräumen sollte. In die faule und feige bürgerliche Welt sowohl wie in den Siegeszug der marxistischen Eroberungswelle sollte eine neue Machterscheinung treten, um den Wagen des Verhängnisses in letzter Stunde zum Stehen zu bringen.

Es war selbstverständlich, daß die neue Bewegung nur dann hoffen durfte, die nötige Bedeutung und die erforderliche Stärke für diesen Riesenkampf zu erhalten, wenn es ihr vom ersten Tage an gelang, in den Herzen ihrer Anhänger die heilige Überzeugung zu erwecken, daß mit ihr dem politischen Leben nicht eine neue Wahlparole oktroyiert, sondern eine neue Weltanschauung von prinzipieller Bedeutung vorangestellt werden sollte.

Man muß bedenken, aus welch jämmerlichen Gesichtspunkten heraus sogenannte „Parteiprogramme“ normal zusammengeschustert und von Zeit zu Zeit aufgeputzt oder umgemodelt werden. Man muß die treibenden Motive besonders dieser bürgerlichen „Programm-Kommissionen“ unter die Lupe nehmen, um das nötige Verständnis für die Bewertung dieser programmatischen Ausgeburten zu gewinnen.

Es ist immer eine einzige Sorge, die entweder zur Neuaufstellung von Programmen oder zur Abänderung der vorhandenen antreibt: die Sorge um den nächsten Wahlausgang. Sowie in den Köpfen dieser parlamentarischen Staatskünstler die Ahnung aufzudämmern pflegt, daß das liebe Volk wieder einmal revoltiert und aus dem Geschirr des alten Parteiwagens entschlüpfen will, pflegen sie die Deichseln neu anzustreichen. Dann kommen die Sterngucker und Parteiastrologen, die sogenannten „erfahrenen“ und „gewiegten“, meistens alten Parlamentarier, die in ihrer „reichen politischen Lehrzeit“ sich analoger Fälle zu erinnern vermögen, da auch der Masse endlich die Stränge ihrer Geduld gerissen, und die Ähnliches wieder bedrohlich nahe fühlen. So greifen sie zu den alten Rezepten, bilden eine „Kommission“, horchen im lieben Volk herum, beschnüffeln die Presseerzeugnisse und riechen so langsam heraus, was das liebe breite Volk gerne haben möchte, was es verabscheut und was es sich erhofft.

Jede Berufsgruppe, ja jede Angestelltenklasse wird genauestens studiert und in ihren geheimsten Wünschen erforscht. Auch die „üblen Schlagworte“ der gefährlichen Opposition pflegen dann plötzlich reif für eine Überprüfung zu sein und tauchen nicht selten, zum größten Erstaunen ihrer ursprünglichen Erfinder und Verbreiter, ganz harmlos, wie selbstverständlich im Wissensschatz der alten Parteien auf. So treten die Kommissionen zusammen und „revidieren“ das alte Programm und verfassen ein neues (die Herrschaften wechseln dabei ihre Überzeugungen wie der Soldat im Felde das Hemd, nämlich immer dann, wenn das alte verlaust ist!), in dem jedem das Seine gegeben wird.

Der Bauer erhält den Schutz seiner Landwirtschaft, der Industrielle den Schutz seiner Ware, der Konsument den Schutz seines Einkaufs, den Lehrern werden die Gehälter erhöht, den Beamten die Pensionen aufgebessert, Witwen und Waisen soll in reichlichstem Umfang der Staat versorgen, der Verkehr wird gefördert, die Tarife sollen erniedrigt und gar die Steuern, wenn auch nicht ganz, aber doch so ziemlich abgeschafft werden.

Manches Mal passiert es, daß man doch einen Stand vergessen oder von einer im Volk umlaufenden Forderung nichts gehört hat. Dann wird in letzter Eile noch hineingeflickt, was Platz hat, so lange, bis man mit gutem Gewissen hoffen darf, das Heer der normalen Spießer samt ihren Weibern wieder beruhigt zu haben und hochbefriedigt zu sehen.

So kann man innerlich also gerüstet im Vertrauen auf den lieben Gott und die unerschütterliche Dummheit der wahlberechtigten Bürger den Kampf um die „neue Gestaltung“ des Reiches, wie man sagt, beginnen.

Wenn dann der Wahltag vorbei ist, die Parlamentarier für fünf Jahre ihre letzte Volksversammlung abgehalten haben, um sich von der Dressur des Plebs hinweg zur Erfüllung ihrer höheren und angenehmeren Aufgaben zu begeben, löst sich die Programm-Kommission wieder auf, und der Kampf um die Neugestaltung der Dinge erhält wieder die Formen des Ringens um das liebe tägliche Brot: Dieses heißt aber beim Parlamentarier Diäten.

Jeden Morgen begibt sich der Herr Volksvertreter in das Hohe Haus, und wenn schon nicht ganz hinein, so doch wenigstens bis in den Vorraum, in dem die Anwesenheitslisten aufliegen. Im angreifenden Dienste für das Volk trägt er dort seinen Namen ein und nimmt als wohlverdienten Lohn eine kleine Entschädigung für diese fortgesetzten zermürbenden Anstrengungen entgegen.

Nach vier Jahren oder in sonstigen kritischen Wochen, wenn die Auflösung der parlamentarischen Körperschaften wieder näher und näher zu rücken beginnt, beschleicht die Herren plötzlich ein unbezähmbarer Drang. So wie der Engerling nicht anders kann, als sich zum Maikäfer zu verwandeln, so verlassen diese parlamentarischen Raupen das große gemeinsame Puppenhaus und flattern flügel- begabt hinaus zum lieben Volk. Sie reden wieder zu ihren Wählern, erzählen von der eigenen enormen Arbeit und der böswilligen Verstocktheit der anderen, bekommen aber von der unverständigen Masse statt dankbaren Beifalls manches Mal rohe, ja gehässige Ausdrücke an den Kopf geworfen.

Wenn sich diese Undankbarkeit des Volkes bis zu einem gewissen Grade steigert, kann nur ein einziges Mittel helfen: der Glanz der Partei muß wieder aufgebügelt werden, das Programm ist verbesserungsbedürftig, die Kommission tritt erneut ins Leben, und der Schwindel beginnt von vorne. Bei der granitenen Dummheit unserer Menschheit wundere man sich nicht über den Erfolg.

Geleitet durch seine Presse und geblendet vom neuen verlockenden Programm, kehrt das „bürgerliche“ wie das „proletarische“ Stimmvieh wieder in den gemeinsamen Stall zurück und wählt seine alten Betrüger. Damit verwandelt sich der Volksmann und Kandidat der schaffenden Stände wieder in die parlamentarische Raupe und frißt sich am Gezweig des staatlichen Lebens weiter dick und fett, um sich nach vier Jahren wieder in den schillernden Schmetterling zu verwandeln. Es gibt kaum etwas Deprimierenderes, als diesen ganzen Vorgang in der nüchternen Wirklichkeit zu beobachten, diesem sich immer wiederholenden Betrug zusehen zu müssen.“

Trotz ranghöchster Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Bonner Grundgesetzes vom 23.05.1949 hat sich das Verhalten all derer, die periodisch immer wieder sich der bundesdeutschen Bevölkerung in Wahlkämpfen als der bzw. die Beste für das nur in geringer Stückzahl zur Verfügung stehende Bundestagsmandat vollmundig anbiedern, wenig bis gar nicht gegenüber der o.a. Vorgangsbeschreibung geändert. Dank der bis heute vorherrschenden granitenen Bevölkerungsdummheit wird das Vorhaben „21. Bundestagswahl“ am 23. Februar 2025 nicht anders vollzogen werden wie bei den 20 bisherigen Bundestagswahlen, denn weil sie nicht gestorben sind, wiederholt es sich bis heute immer wieder auf’s Neue.

Der bekannte Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim beschreibt den bundesdeutschen Zustand so, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Hans Herbert von Arnim (Das System)

Das die grundgesetzwidrige Ungeheuerlichkeit in der bundesdeutschen Medienlandschaft keine Bedeutung bis heute findet, hat seinen in der braunen Vergangenheit liegenden Grund.

Das Totschweigen der Wahrheit im Konfliktfall  mit dem Staat gilt quasi als von Staats wegen von jedem pflichtbewussten Journalisten seit der Existenz des NS-Terrorregimes zwischen den Jahren 1933 und 1945 gefordert. Aufschluss darüber liefert die Doktorarbeit des Nazi-Juristen, NSDAP-Mitgliedes, SA-Rottenführers und Sonderstaatsanwaltes am Sondergericht Dr. Willi Geiger aus dem Jahr 1941, die er unter dem Titel „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ an der Universität Würzburg geschrieben hat. Dieses Machwerk steht auf der Liste der auszusondernden Literatur unter Nr. 1405. Darin fordert Nazi-Geiger, dass der pflichtbewusste Journalist im Konfliktfall mit dem Staat zwar die Wahrheit nicht verfälschen muss aber sie totzuschweigen hat. Diesem Nazi-Geiger wurde nach dem Ende des NS-Terroregimes, dem er ganz sicherlich ein sehr willfähriger Diener und Helfer gewesen ist allein aufgrund der bekannten Tatsache, dass er als sog. Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg auch Todesstrafen erwirkt hat für Bagatelldelikte, nicht etwa der Prozess gemacht, weil er als ein Rädchen und Schräubchen in der “NS-Mordmaschine” gewesen ist, und somit selber ein Teil des “Mordens” und hätte belangt werden müssen, sondern wurde dieser Nazi-Geiger ehrenwerter Richter am Bundesgerichtshof und ebenso Richter am Bundesverfassaungsgericht. Diese Nazi-Visage hängt in beiden Einrichtungen ganz sicher bis heute noch immer als in Öl gemalt an der Wand zum Gedenken an einen der ersten Stunde. Eingedenk dessen, was inzwischen bezüglich der menschenverachtenten Machenschaften des NS-Terrorrgimes und seiner Täter bekannt geworden ist, eine Provokation aller tatsächlich von Grundgesetzes wegen rechtsstaatlich denkenden und handelnden Menschen.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 75 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 79 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.