Selbst 75 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 kommt noch alles heraus. Allem Anschein nach haben sich weder der einfache Gesetzgeber noch die vollziehende Gewalt, geschweige denn die Gerichte und selbst das erst 1951 eingerichtete Bundesverfassungsgericht an die von Grundgesetzes wegen „veränderten staatlichen Verhältnisse“ angepasst oder gar nicht anpassen wollen.
Mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 und dem Zusammentritt des ersten deutschen Bundestages am 08.09.1949 galt Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des ersten Deutschen Bundestages nur fort, wenn es gemäß Art. 123 Abs. 1 GG nicht dem Grundgesetz widersprach. An diesen Rechtsbefehl hat sich wohl so gut wie niemand damals halten wollen, waren doch die Gesetze und Verordnungen aus der Weimarer Zeit und selbst aus der Zeit des Dritten Reiches den meisten in Fleisch unf Blut übergegangen und die Bevölkerung brauchte doch nur dumm gehalten werden, ihr brauchte doch keiner etwas vom Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes zu erzählen. Und wie viele Nazis und vor allen Dingen Nazijuristen die Entnazifizierung ohne Verlust ihrer Tätigkeit überstanden haben, beweisen die heute noch frei zugänglichen Biografien von z.B. Dr. Hermann v. Mangoldt, Dr. Theodor Maunz, Günter Dürig, Dr. Höpker-Aschoff, Dr. Eduard Dreher, Dr. Willi Geiger, Glopke, usw.
Diese und andere Nazis haben die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland bis heute nachhaltig geprägt und dafür Sorge getragen, dass die Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes an die drei Gewalten nahe vollständig pulverisiert wurden. Ungeschriebenes Verfassungsrecht wird an die Stelle der klaren an die drei Gewalten gerichteten Rechtsbefehle gestellt. Der Bevölkerung wird quasi seit 60 Jahren grundgesetz- und völkerrechtswidriges Handeln durch den einfachen Gesetzgeber sowie durch die vollziehende Gewalt und ganz besonders durch die Gerichte, die nämlich verfassungswidrige und selbst ungültige Gesetze und Rechtsverordnung für geltendes Recht halten und es zu solchem wider besseres Wissens immer wieder aufs Neue erklären, zu teil.
Ausdrücklich soll hier noch einmal aus der Pressekonferenz des Bundesverkehrsministers vom 13. April 2010 ausschnittweise berichtet werden:
„Die Novelle ist wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig“, hat der Minister Dr. Peter Ramsauer vor laufenden Kameras erklärt.
Näher erläutert haben das im Grundgesetz die Grundrechte garantieren sollende Phänomen „Zitiergebot“ als zwingende Gültigkeitsvorschrift die Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz und Prof. Michael Brenner für „AUTO BILD“ am 23. April 2010:
Während Prof. Michael Brenner von einem Gesetzgebungs-Gau spricht, ist Prof. Rupert Scholz da noch deutlicher, spricht er doch das Problem „Zitiergebot“ nicht aus dem Blickwinkel des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, sondern ohne Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zu nennen, aus diesem Blickwinkel an, denn ohne ein gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG gültiges Gesetz, kann es in der Folge auch gar keine gültige Rechtsverordnung geben. Daher sind seinen Worten ganz besondere Aufmerksamkeit zu widmen, Zitat:
„Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der Gesetzgeber kann diesen Schaden nur durch eine neue Rechtsnorm heilen.“
Beispielhaft sind seitens der Initiative für Verfassungsschutz unter dem klaren Rechtsbefehl des sog. Zitiergebotes gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG rechtswissenschaftlich analysierte Gesetze auf ihre aktuelle Gültigkeit hin untersucht worden. Diese Liste basiert auf dem Stand vom 24.04.2010 und es gilt, sie unmittelbar fortzuschreiben, denn es muss dem skrupellosen fortgesetzen Verfassungsbruch von Seiten der drei dem Bonner Grundgesetz und seinen unverbrüchlichen Rechtsbefehlen unverbrüchlich verpflichteten Gewalten in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt endlich ein Riegel vorgeschoben werden.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 75 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 79 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes – Fehlanzeige -.