Bundestagsauflösung beschlossen und verkündet vom sog. Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier am 27.12.2024

Am Vormittag des 27.12.2024 verkündet der lediglich sogenannte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine von Grundgesetzes wegen denn auch grundgesetzlich unwirksame Entscheidung, den nämlich von Grundgesetzes wegen nur nominell existierenden deutschen Bundestag aufgelöst zu haben:

Warum nun handelt es sich bei Frank-Walter Steinmeier nur um einen sog. Bundespräsidenten? Die Frage beantwortet das Bonner Grundgesetz vom 23.05.1949 und zwar im Art. 54 GG. Im Abs. 1 heißt es dort: „Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt.“ Im Abs. 3 heißt es dann bezüglich derjenigen Personen, die den Bundespräsidenten wählen ausnahmslos: „Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.“ Im Abs. 7 des Art. 54 GG heißt es dann der guten Ordnung halber noch: „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

Fakt ist von Grundgesetzes wegen also seit dem 23.05.1949, dass der deutsche Bundespräsident nur von der im Art. 54 Abs. 1 GG von der Bundesversammlung gewählt werden kann und darf. Welche Personen die jeweilige Bundesversammlung repräsentieren, schreibt Art. 54 Abs. 3 ausnahmslos vor. Vor diesem unverbrüchlichen Hintergrund ist einzig und allein zu prüfen, ob die Wahlen des Bundestages sowie die Wahlen der Länderparlamente seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland von Grundgesetzes wegen grundgesetzkonform auf der Basis von grundgesetzkonformen Wahlgesetzen und Wahlordnungen stattgefunden haben. Leider ist dem seit inzwischen 75 Jahren existierendem Bonner Grundgesetz nicht so.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Alle Wahlgesetze und Wahlordnungen sind ex tunc nichtig, weil alle gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, dem sog. Zitiergebot [Expertise Zitiergebot], verstoßen, einem nachträglich nicht heilbaren gesetzgeberischen Grundgesetzverstoß mit der unverbrüchlichen Folge, dass keine jemals auf der Basis dieser nichtigen Wahlgesetze und Wahlordnungen gewählten Personen grundgesetzkonform gewählte Mandatsträger/innen geworden sind mit der weiteren Folge, dass kein Bundestag und kein Landtag der Bundesrepublik Deutschland jemals von Grundgesetzes wegen grundgesetzkonform konstituiert worden ist. Folglich wurde auch keine Bundesversammlung weder durch grundgesetzkonform gewählte Bundestagsmitglieder noch durch von grundgesetzkonform gewählten Ländervertretungen gewählte Mitglieder gebildet mit der Folge, dass die Bundespräsidentenwahlen seit dem 23.05.1949 allesamt ungültig waren und sind mit der weiteren Folge, dass alle Personen, die daraufhin als Bundespräsident betitelt wurden und werden, keine grundgesetzkonformen Amtsinhaber waren und sind, denn es mangelte und mangelt ihnen an allen unverbrüchlich von Grundgesetzes wegen zwingend vorgeschriebenen formellen Wahlvoraussetzungen. Deshalb ist Frank-Walter Steinmeier nur sogenannter Bundespräsident auch wenn er und seinesgleichen das natürlich anders sehen. Dank der granitenen Dummheit der bundesdeutschen Bevölkerung was den Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes seit dem 23.05.1949 anbelangt, ist kaum damit in absehbarer Zeit zu rechnen, dass sich am de facto grundgesetzwidrigen Zustand der Bundesrepublik Deutschland irgendetwas zum Grundgesetzkonformen hin ändern wird.

Der bekannte Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim beschreibt den bundesdeutschen Zustand so, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Hans Herbert von Arnim (Das System)

Bis heute zeigen weder die sog. etablierten politischen Parteien noch die bisher sich zu Bundes- und / oder Landtagswahlen um Stimmen aus der bundesdeutschen Bevölkerung beworben haben bzw. demnächst wieder werden, irgendwelche Anzeichen dafür, dem Bonner Grundgesetz endlich zu dessen wahrer Erfüllung verhelfen zu wollen. Das Bonner Grundgesetz als Begriff zu verwenden ist das eine aber es als die ranghöchste Rechtsnorm ausnahmslos zu akzeptieren und dessen Inhalt in jeder Phase des politischen Denkens und Handels bedingungslos anzuwenden ist das andere. Geredet wird viel, wenn der Tag lang ist, doch an ihren Taten müssen sie sich messen lassen und da sieht es seit dem 23.05.1949, dem Tag des Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes nur schlecht aus. Nazi-Deutschland hat faktisch nie aufgehört zu existieren. Details dazu lesen sich u.a. hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 77 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 79 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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