Am 23.05.2021 war das Folgende im Internet auf der Seite von t-online zu lesen:
„Das Finanzministerium ist stets gehalten, im Sinne des Fiskus zu agieren – und nicht im Sinne der Bürger. Deshalb sprechen die Finanzexperten im Ministerium auch nur von Steuerpflichtigen. Ich halte diesen Begriff für völlig verfehlt. Das Finanzministerium sieht den Bürger als Untertan – und nicht als Souverän. Ich finde, wir sollten daher vom Steuerbürger sprechen. Es ist gut, wenn das BMF dazu gezwungen wird, endlich im Sinne des Bürgers zu agieren – und nicht im Sinne des Fiskus.“ [Quelle: Interview MdB Hermann Otto Solms, FDP ./. Mauritius Kloft, 23.05.2021 t-online]
Zur Person des interviewten Hermann Otto Solms steht im Artikel folgendes Wissenswerte geschrieben:
„Hermann Otto Solms (*1940) ist seit 2017 Alterspräsident des Deutschen Bundestages. Zwischen 1980 und 2013 sowie seit 2017 ist er Mitglied des Deutschen Bundestages für die FDP. Zwischen 1998 und 2013 war der Finanzpolitiker Vizepräsident des Bundestags. Solms, gelernter Bankkaufmann und Ökonom, war zudem insgesamt 26 Jahre Schatzmeister seiner Partei, seit 2020 ist er Ehrenvorsitzender der FDP.“
Besonders bemerkenswert ist der folgende vom MdB Solms (FDP) damals geäußerte Satz:
„Es ist gut, wenn das BMF dazu gezwungen wird, endlich im Sinne des Bürgers zu agieren – und nicht im Sinne des Fiskus.„
Bemerkenswert deshalb, weil Solms nicht irgendwer ist, sondern bereits seit 1980 Mitglied des Deutschen Bundestages und aufgrund dessen Teil des bundesdeutschen Bundesgesetzgebers und deshalb Bescheid zu wissen hat darüber, dass man sich im Bundesfinanzministerium als Teil der vollziehenden Gewalt ausnahmslos gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht zu halten hat. Ebenso verbindlich heißt es im Art. 1 Abs. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ mit der sowohl für den Gesetzgeber als auch die vollziehende Gewalt in Gestalt aller im Bundesfinanministerium tätigen Bediensteten verbundenen Ausnahmslosigkeit. Das mittelbare Zeigen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes geht daher dem Grunde nach fehl, denn auch der BFH ist von Grundgesetzes wegen sowohl an den Inhalt des Art. 1 Abs. 1 GG als auch an Art. 20 Abs. 3 GG unverbrüchlich gebunden.
Alle drei bundesdeutschen Gewalten in Gestalt des Gesetzgebers sowie der vollziehenden und rechtslrechenden Gewalt sind an die Grundrechte als sie unmittelbar bindendes Recht gebunden, Zitat Art. 1 Abs. 3 GG:
„Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Fakt ist, dass seit dem 23.05.1949 in der Bundesrepublik Deutschland kein grundgesetzkoform konstituierter Gesetzgeber parlamentarisch / gesetzgeberisch fungiert hat, weil es seit dem 23.05.1949 kein dem Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland genügendes Bundeswahlgesetz sowie keine demensprechende Bundeswahlordung gegeben hat bzw. immer noch nicht gibt
Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.
mit der zwingenden Folge, dass es in Ermangelung grundgesetzkonform mandatierter Abgeordneter de facto bis über den heutigen Tag hinaus keine grundgesetzkonform erlassenen und in Kraft getretenen Gesetze, pp des Bundes gegeben hat und gibt. Solms ist vor diesem grundgesetzwidrigen 75-jährigen Verfassungsbruch zu keinem Zeitpunkt seines im deutschen Bundestag Sitzens ordendlich gewählter Mandatsträger gewesen. Wird man ihn diesbezüglich ansprechen, wird er das ganz sicher nicht einräumen, wahrscheinlich mit der simplen Begründung, dass 75 Jahre geübte Praxis nicht falsch gewesen sein wird und wenn doch, dann aber ohne jedes persönliche Wissen, geschweige denn dieses gewollt zu haben.
Alles weitere Wissenswerte dazu liest sich hier:
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 77 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 79 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes – Fehlanzeige -.