In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär

„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.“ (Quelle: Aussage von Richter am Bundesgerichtshof und Verfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger in DRiZ, 9/1982, 325)

Geiger war zu Lebzeiten ein besonderes Früchtchen, war er doch im NS-Terrorregime des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler ein willfähriger Nazi-Jurist, SA-Rottenführer, Mitglied im braunen Rechtswahrerbund und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg, wo auch er Todesurteile für Bagatellen erwirkte. In seinem Machwerk „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ Weiterlesen

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beide grundgesetzwidrigen Entscheidungen, nämlich RStGH vom 22.03.1929, 13.28 und OLG Kiel vom 21.03.1947 in SJZ 1947, Sp. 323 (330) dienen seit dem 23.05.1949 der grundgesetzfeindlichen bundesdeutschen öffentlichen Gewalt zur unscheinbaren Aushebelung des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland

Aufgrund einer inzwischen 71 Jahre staats- und verfassungsrechtlich granitenen dumm gehaltenen deutschen Bevölkerung ist es über den heutigen Tag möglich, dass die neuerlichen Machtergreifer mit dem 23.05.1949 und in der Folge deren Abkömmlinge und Nachkömmlinge sich entgegen des Inhaltes und Wortlautes des Bonner Grundgesetzes trotz ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zu sein, dass Art. 20 Abs. 2 GG faktisch missbraucht wird von diesem besonderen Täter- und Täterinnenkreis, der sich zusammensetzt aus den sog. etablierten politischen Parteien und einer geistig durchtrieben machtmissbräuchlich denken und handelnden bundesdeutschen öffentlichen Gewalt mit der bis heute nachweislichen Folge, dass das Bonner Grundgesetz bis heute immer noch seiner wahren Erfüllung harrt, die unmittelbar geltendes Recht gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte systematisch leerlaufen. Stattdessen sind die Grundrechteträger zu Menschen minderen Rechts gemacht, denen jeder dahergelaufene Mandats- und / oder Amtsträger nach Belieben den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten bereiten kann und zwar straf- und haftungslos, so es als hoheitliches Tun oder Lassen zugunsten des Staates / Gemeinwohls scheint.

Recherchen haben zutage gefördert, dass man sich in der seit dem 23.05.1949 grundgesetzwidrigen bundesdeutschen Rechtsprechung im Kern auf zwei schon zur Zeit ihres jeweiligen Erlassens durch den Reichsstaatsgerichtshof am 23.03.1929 aufgrund der angefochtenen Landtagswahl in Sachsen und durch das Oberlandesgericht Kiel vom 26.03.1947 in Ss 27/47 als sog. Garbe – Entscheidung unter den damals herrschenden Rechtsansichten äußerst fragwürdigen Gerichtsurteile bezieht, um grundgesetzwidrig / -feindlich Recht zu sprechen mit dem Anspruch, die grundgesetzferne Tradition des Obrigkeits- und Willkürstaates grundgesetzwidrig gegen die bundesdeutsche Bevölkerung fortzuführen. Weiterlesen

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30. Juni 2020 Zeitzeichen am 30. 06. 1950 wird das Nazi-Beamtengesetz vom 26.01.1937 trotz ersatzlosem Untergang spätestens seit dem 06.01.1947 als Bundesbeamtengesetz versus Bonner Grundgesetz in Kraft gesetzt

Rückblick in die Zeit des NS-Terrorregimes des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler zwischen dem 05.03.1933 und 08.05.1945:

33 Tage nach der nationalsozialistischen Machtübernahme verabschiedete die Reichsregierung am 7. April 1933 das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Das von den Elite-Nazis Hitler, Frick und Graf von Schwerin Krosigk unterschriebene Gesetz diente als Handhabe zur Gleichschaltung des öffentlichen Diensts und der Entlassung von Gegnern des NS-Regimes. Weiterlesen

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StVO-Novelle vom 28.04.2020 wegen Verstoßes gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG (Zitiergebot) ex tunc ungültig, alle diesbezüglichen Verwaltungsakte sind nichtig

Am 30.06.2020 vermeldet t-online, Zitat:

„Strengere Temporegeln, höhere Bußgelder – über die Reform der StVO ist viel gestritten worden. Nun kommt heraus: Die neuen Gesetze sind offenbar ungültig.“

Der interviewte Jurist Dötsch weist unter Hinweis auf die BVerfG – Entscheidung zur sog. Legehennen-Verordnung von 1999 darauf hin, dass die StVO-Novelle vom 28.04.2020 gegen das Zitiergebot des Bonner Grundgesetzes verstoße und von daher ungültig sei. Dötsch weist sodann von Grundgesetzes wegen richtigerweise darauf hin: Weiterlesen

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Ich begrüße es sehr, dass Innensenator Geisel Bereitschaft signalisierte und wir uns auf eine schriftliche Bestätigung von Berlin einigen konnten, sodass unsere Beamten vollständig von dem Berliner Gesetz ausgeschlossen sind, so Innenminister aus Mecklenburg-Vorpommern, Caffier am 19.06.2020 in Erfurt laut Anne Bressem Dipl. Pol. und Hauptmann der Reserve

Erfurt war im Juni 2020 Tagungsort der 212. Ständigen Konferenz der Länderinnenminister und -senatoren.

Auch über das vom Berliner Senat beschlossene neue Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde auf der Erfurter Konferenz diskutiert. Dazu sagt der Innenminister aus Mecklenburg-Vorpommern, Caffier, der laut Wikipedia eine bemerkenswerte Rechtsauffassung pflegt, wenn es um den persönlichen Vorteil geht: Weiterlesen

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70-jähriger Bruch des Bonner Grundgesetzes fliegt gerade mit dem Berliner Antidiskriminierungsgesetz und seiner täterbezogenen Beweislastumkehr auf

Nach der am 10. August 1950 stattgefundenen Länderinnenministerkonferenz ließ der damalige Bundesinnenminister Heinemann am 11.08.1950 auf der 89. Kabinettssitzung der ersten Adenauer-Regierung das Folgende zu Protokoll nehmen:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

70 Jahre hat das Ignorieren der unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes zugunsten des sog. wirksamen Durchgreifens der bundesdeutschen vollziehenden Gewalt nahezu geräuschlos funktioniert, Weiterlesen

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Insbesondere für die Polizei unakzeptabel trotz Eidesleistung auf das Bonner Grundgesetz Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen § 2 oder § 6 wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.

Im § 7 des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes heißt es zugunsten jedes einzelnen Grundrechteträgers, Zitat:

„Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen § 2 oder § 6 wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.

Von Grundgesetzes wegen ein völliges Selbstverständnis, denn die bundesdeutsche öffentliche Gewalt ist seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 gemäß Art. 1 Abs. 3 GG an die unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte unverbrüchlich gebunden mit der zwingenden Folge, Weiterlesen

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Berliner Antidiskriminierungsgesetzdiskussion auf Innenministerkonferenz in Erfurt am 18.06.2020 weckt Erinnerungen an Länderinnenministerkonferenz vom 10.08.1950 und Protokollnotiz vom 11.08.1950 um des wirksamen Durchgreifens willen versus unmittelbares Recht bildender unverletzlicher Grundrechte

Der Spiegel-online vermeldet aktuell von der Länderinnenminsterkonferenz am 18.06.2020 in Erfurt:

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Antidiskriminierungsgesetz trifft scheinbar in Bayern auf Diskriminierer oder was soll das Geschrei des bayrischen Herrmann in Richtung Berlin

Im Spiegel-online heißt es am 15.06.2020, Zitat:

„Wer in Berlin von der Polizei diskriminiert wird, kann durch ein neues Gesetz leichter auf Entschädigung klagen. Bayerns Innenminister befürchtet dadurch ein Haftungsrisiko für seine Beamten.“

Weiter heißt es da, Zitat:

„Laut Herrmann schießt das Gesetz am Ziel, Diskriminierung zu verhindern, weit vorbei. „Wir sind alle gemeinsam gegen Diskriminierung. Und wenn Berlin da was tun will, ist das das gute Recht des Landes, aber was passiert ist, ist aus unserer Sicht politisch falsch. Es ist völlig überzogen, den gesamten öffentlichen Dienst pauschal zu verdächtigen.“ Auch für Bayern gelte, dass jedem Einzelfall nachgegangen werden müsse, sollte es zu rassistischen Handlungen oder Äußerungen gekommen sein, immerhin müssten gerade Polizisten hier Vorbild sein.“

Würde der Spiegel aus dem Inhalt des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes den Weiterlesen

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15.06.1949 Zeitzeichen Das erste Bundeswahlgesetz bleibt ungültig, denn es verstößt nachträglich unheilbar gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG

Mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949 trat auch erstmalig das den einfachen Bundesgesetzgeber ebenso die Landesgesetzgeber von Grundgesetzes wegen unverbrüchlich zwingend bindende sog. Zitiergebot in Kraft. Im Art. 19 Abs. 1 GG heißt es seit dem 23.05.1949:

„Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“

Das besondere Augenmerk liegt hier auf dem Satz 2 des Art. 19 Abs. 1 GG, Zitat:

„Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“

Fakt ist von Grundgesetzes wegen, dass jedes Gesetz, dass gegen dieses sog. Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, ex tunc ungültig ist und bleibt mit der Folge, dass alle auf diesem ungültigen Gesetz basierenden Verwaltungsakte und / oder Gerichtsentscheidungen ebenfalls ex tunc nichtig sind und bleiben. Weiterlesen

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