Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Wege entzogen wird. BVerfGE 1,14 -Südweststaat-

Fakt ist, dass am 15. Juni 1949 kein erstes Bundeswahlgesetz nach den unverbrüchlichen Rechtsregeln des Bonner Grundgesetzes in Kraft getreten ist, denn weil dieses erste Bundeswahlgesetz gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstieß, blieb es ex tunc ungültig mit der Folge, dass die erste Bundestagswahl am 14.08.1949 nichtig war und alle Ergebnisse und Folgen nichtig waren und geblieben sind mit der weiteren Folge, dass alle Mandatsträger nur nominell ihr Mandat inne gehabt haben und alle sich aufgrund dieser nichtigen Bundestagswahl gebildeten Institutionen wie die erste Bundesregierung bis hin zum Bundespräsidenten nicht nach den unverbrüchlichen Rechtsregeln des Bonner Grundgesetzes als der seit dem 23.05.1949 ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zustande gekommen bzw. inthronisiert worden sind. Dieser grundgesetzwidrige Zustand betrifft bis über den heutigen Tag alle Bundeswahlgesetze, alle Landeswahlgesetze und alle Kommunalwahlgesetze, sie alle sind wegen ihres nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig, alle Wahlergebnisse sind deshalb nichtig, kein aus diesen nichtigen Wahlen hervorgegangener Mandatsträger ist mehr als nur nomineller Mandatsträger.

„Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Wege entzogen wird.“ BVerfGE 1,14 -Südweststaat-

Fakt ist, dass alle in der Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigten Grundrechteträger wider Art. 20 Abs. 2 GG auf der Grundlage ungültiger Wahlgesetze bis heute mit ihren Stimmen grundgesetzwidrig eine grundgesetzfeindliche Machtbewegung in die Institutionen der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in Gestalt von Gesetzgeber, vollziehender und rechtsprechender Gewalt haben gelangen lassen, die infolgedessen, dass alle Mandats- und Amtsträger grundgesetzwidrig bestallt sind, faktisch straf- und haftungslos unscheinbar grundgesetzwidrig nach Gusto ob für oder gegen die Interessen der bundesdeutschen Bevölkerung schaltet und waltet, obwohl alle Mandats- und Amtsträger der gegenwärtigen bundesdeutschen öffentlichen Gewalt von Grundgesetzes wegen ausgeschlossen sind von jedwedem hoheitlichen Handeln, ob zu Gunsten oder Ungunsten eines Grundrechteträgers, ist völlig egal.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Um den 71-jährigen grundgesetzwidrigen Zustand der Bundesrepublik Deutschland verstehen zu lernen, sollte man sich mit dem Stück „Der Hauptmann von Köpenick“ sowie dem Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ befassen. Hier im Blog unter

„Die Deutschland-Show – 70 Jahre anstatt bedingungslose Grundgesetzkonformität auf Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt werden von ihr das Märchen „des Kaisers neue Kleider“ und das Theaterstück „der Hauptmann von Köpenick“ tagtäglich aufs Neue uraufgeführt und die grundgesetzwidrig betrogene Bevölkerung spendet den Tätern trotzdem Applaus“

zu finden.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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das braune deutsche Soldatenpack hat auch fürs eigene Zuhause in Feindesland geplündert, nicht nur im Auftrag des Massenmörders gemordet, geben rund 6000 Tagebucheinträge und Feldpostbriefe offenbar preis

Sechs Millionen Juden haben die deutschen Nazis im Auftrag des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler gemordet, nun vermeldet der Spiegel am 07.06.2020, dass nach der Sichtung von 6000 Tagebucheinträgen und Feldpostbriefen deutschen Wehrmachtssoldaten auch davon zwingend ausgegangen werden muss, dass diese deutschen Soldaten in Feindesland zugunsten ihres persönlichen Zuhauses geplündert haben. Zitat:

Man muss sich denn auch noch kaum mehr wundern, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Art. 3 Abs. 3 Bonner Grundgesetz

Im Bonner Grundgesetz heißt es unverbrüchlich im Art. 3 Abs. 3 GG:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Weder Art. 3 Abs. 3 Satz 1 noch Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG werden trotz ihrer gefassten Absolutheit in der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt beachtet, stattdessen wird sich hier mehr oder weniger hemmungslos grundgesetzwidrig grundrechtefeindlich gegen Grundrechteträgergruppen und einzelne Grundrechteträger als vollziehende und rechtsprechende Gewalt vergangen. Weiterlesen

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Protest gegen Rassismus ist auch in Deutschland richtig, wo aber bleibt der Protest gegen die grundgesetzwidrig handelnden bundesdeutschen Mandats- und Amtsträger in Deutschland

Am 07.06.2020 vermeldet der Spiegel:

„Zehntausende protestieren friedlich gegen Rassismus“

„Es waren Zehntausende, vielleicht Hunderttausende: In Washington erreichen die Proteste am zweiten Wochenende nach dem Tod von George Floyd einen neuen Höhepunkt – friedlich, bunt und kämpferisch.“

Auch in der Bundesrepublik Deutschland haben sich seit der widerwärtigen Ermordung des schwarzen Amerikaners George Floyd durch amerikanische Polizeibeamte viele Menschen dem Protest gegen Rassismus angeschlossen und das ist gut so.

Im Strafverteidigerform hinterließ der Berliner RA Becker 2013 übrigens den folgernden Eintrag:

„Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.“

Warum aber geht in der Bundesrepublik Deutschland seit 71 Jahren so gut wie niemand auf die Straße, um pro Bonner Grundgesetz, pro dessen Inhalt und pro dessen Wirkweise gegen diejenigen zu protestieren, die als bundesdeutsche Mandats- und auf das Bonner Grundgesetz vereidigte Amtsträger sich gegen die sie zwingend unverbrüchlich bindenden ranghöchsten Rechtsbefehle grundgesetzwidrig / grundgesetzfeindlich stellen und infolge dessen grundgesetzwidrig gegen die bundesdeutschen Grundrechteträger hoheitlich handeln, obschon dieses allen deutschen Mandats- und Amtsträgern von Grundgesetzes wegen verboten ist? Weiterlesen

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grundgesetzwidrig „zwar hat sich der Finanzbeamte an das Recht zu halten ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist“ OLG Celle in 3 Ws 176/86 am 17.04.1986 versus Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB

Seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949 sind der Gesetzgeber, die vollziehende und rechtsprechende Gewalt unverbrüchlich an die Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes gebunden und zwar ausnahmslos. Weiterlesen

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15. Juni 2020 jährt sich die tagtäglich seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie den etablierten politischen Parteien vorsätzlich verübte bundesdeutsche Usurpation gegen Inhalt und Wirkweise des Bonner Grundgesetzes zum 71. Mal dank der granitenen dumm gehaltenen Bevölkerung

Der 15. Juni ist in der deutschen Geschichte spätestens seit dem 15.06.1943 ein nicht unbedeutender Jahrestag und das immer noch. Das NS – Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler strich nämlich am 15.06.1943 ersatzlos den alle Amtsträger des NS-Terrorregimes ggf. betreffenden Straftatbestand des Amtsmissbrauches aus dem Reichsstrafgesetzbuch, frei nach dem Motto: „keine Strafe ohne Gesetz“. Gleichzeitig führte das NS-Terrorregime in die Straftatbestände Nötigung und Erpressung das Gesinnungstatbestandsmerkmal „gesundes Volksempfinden“ ein mit der Folge, dass zugunsten des NS-Terrorregimes begangene Nötigungen und Erpressungen nicht mehr verfolgt werden konnten, scheiterte ihre Strafbarkeit am eben dem „gesunden Volksempfinden“ des Täters. Weiterlesen

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der deutsche Geist, rückwärts gewandt, dank granitener dummer Bevölkerung auch im Jahr 71 des Bonner Grundgesetzes und unmittelbar geltendes Recht gegen die öffentliche Gewalt bildender Freiheitsgrundrechte

Am 19.05.1949 veröffentlichte der SPIEGEL in seiner Ausgabe 21/1949 das Folgende zur Wirkweise des am 23.05.1949 in Kraft treten werdende Bonner Grundgesetz als dann die ranghöchste Rechtsnorm der am 24.05.1949 um 0 Uhr ihre Existenz erfahrende Bundesrepublik Deutschland:

„Die Grundrechte sind (zum ersten Mal in Deutschland) für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung unmittelbar rechtsverbindlich. Wird jemand durch die öffentliche Gewalt rechtsverletzt, so sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Der Kläger gegen Staat oder Gemeinde kann sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, genau wie bei einem zivilen Rechtsstreit. Diese Bestimmung ist neu. Dem Bürger ist ein öffentliches Recht gegeben, auf das er pochen kann.

Anders als in der Weimarer Verfassung sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteile des Bundesrechts. Sie gehen allen Gesetzen vor und sind für die Bewohner des Bundesgebietes unmittelbar rechtsverbindlich. Noch in der Weimarer Republik mußte der Gesetzgeber völkerrechtliche Normen zuvor in Reichsrecht „transformieren“. Unter der Herrschaft des Grundgesetzes ist jeder Bewohner Westdeutschlands unmittelbar ans allgemeine Völkerrecht gebunden.“

So denn BVerfG in grundgesetzkonformer Weise, Zitat:

»Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.« 1. Leitsatz, BVerfGE 7, 198 – Lüth

Fakt ist jedoch , dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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brüllen bundesdeutsche Amtsträger ihr braunes Gedankengut lauthals in die Gegend, findet das ihresgleichen nicht kollegial; missbraucht der Amtsträger bloß sein Amt oder nötigt oder erpresst oder foltert er Grundrechteträger, dann widerfährt ihm wohlwollender Korpsgeist von überall auch 75 Jahre nach Ende des braunen NS-Terrorregimes und 71 Jahre Bonner Grundgesetz

„Sieg Heil“ und / oder „Heil Hitler“ brüllen aber auch den rechten Arm in Manier des Massenmörders Adolf Hitler heben, kann für bundesdeutsche Amtsträger insbesondere dann, wenn die Medien davon Wind bekommen und / oder man sich noch im Status des „auf Widerruf“ oder „auf Probe“ befindet, zum schnellen Rausschmiss aus dem öffentlich – rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis führen und das ist ohne wenn und aber die einzige Konsequenz, die von Seiten eines jeden bundesdeutschen Dienstherrn auf der Basis des Bonner Grundgesetzes als seit dem 23.05.1949 ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland gezogen zu werden hat. Weiterlesen

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drei sächsische Polizeistudierende nach gehörten „Sieg Heil“- und „Heil Hitler“-Rufen vom Studium ausgeschlossen und aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen

Am 27.05.2020 vermeldet Spiegel-online, Zitat:

„Die Hochschule zog damit die Konsequenzen aus einem Vorfall Anfang Februar. Die Polizei war zu einer Wohnung im Bautzener Stadtteil Gesundbrunnen gerufen worden. Aus dem geöffneten Fenster sollen „Sieg Heil“- und „Heil Hitler“-Rufe zu hören gewesen sein.

Die drei hätten den Status eines Beamten auf Widerruf gehabt, aus dem sie jederzeit entlassen werden könnten, sagte Knaup. Aus disziplinarischer Sicht habe es auf den Vorfall keine andere Antwort als die Entlassung aus dem Polizeidienst gegeben. Alle drei hätten die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen.

Die strafrechtlichen Ermittlungen werden von der Polizeidirektion Görlitz und der Staatsanwaltschaft geführt. Im Raum steht der Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.“

Liest sich im ersten Moment nach grundgesetzkonformen rechtsstaatlichen Handeln, denn von Grundgesetzes wegen haben seit dem 23.05.1949 in den Reihen der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt keine Amtsträger etwas zu suchen, die es mit dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nicht so wirklich haben. Weiterlesen

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KSK ist nicht das eigentliche Problem, sondern die gesamte bundesdeutsche öffentliche Gewalt sowie die etablierten politischen Parteien seit 71 Jahren grundgesetzfern und grundgesetzwidrig

Am 27.05.2020 vermeldet der Spiegel-online, Zitat:

„Kramp-Karrenbauer hatte den Fall des Elitesoldaten Philipp Sch. als „besorgniserregend“ bezeichnet. Anders als ihre Vorgängerin Ursula von der Leyen erhöht die CDU-Politikerin den Druck bei der Aufklärung von Extremismusfällen in der Bundeswehr.“

Das Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr ist nur eine Facette des nicht existierenden, sondern nur vorgetäuschten Rechtsstaates auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes, seit 71 Jahren, nämlich mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wird von Seiten der sog. etablierten politischen Parteien als auch der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowohl im Bund als auch den Ländern bis über den heutigen Tag hinaus grundgesetzfern und grundgesetzwidrig politisch und hoheitlich gegen die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes und somit gegen die Grundrechteträger gehandelt.

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt. Weiterlesen

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