drei sächsische Polizeistudierende nach gehörten „Sieg Heil“- und „Heil Hitler“-Rufen vom Studium ausgeschlossen und aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen

Am 27.05.2020 vermeldet Spiegel-online, Zitat:

„Die Hochschule zog damit die Konsequenzen aus einem Vorfall Anfang Februar. Die Polizei war zu einer Wohnung im Bautzener Stadtteil Gesundbrunnen gerufen worden. Aus dem geöffneten Fenster sollen „Sieg Heil“- und „Heil Hitler“-Rufe zu hören gewesen sein.

Die drei hätten den Status eines Beamten auf Widerruf gehabt, aus dem sie jederzeit entlassen werden könnten, sagte Knaup. Aus disziplinarischer Sicht habe es auf den Vorfall keine andere Antwort als die Entlassung aus dem Polizeidienst gegeben. Alle drei hätten die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen.

Die strafrechtlichen Ermittlungen werden von der Polizeidirektion Görlitz und der Staatsanwaltschaft geführt. Im Raum steht der Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.“

Liest sich im ersten Moment nach grundgesetzkonformen rechtsstaatlichen Handeln, denn von Grundgesetzes wegen haben seit dem 23.05.1949 in den Reihen der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt keine Amtsträger etwas zu suchen, die es mit dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nicht so wirklich haben.

Schaut man jedoch bundesweit genau hin, dass entpuppt sich die bundesdeutsche öffentliche Gewalt als alles andere als grundgesetzkonform denkend, geschweige denn grundgesetzkonform handelnd.

Fakt ist, dass weder der bundesdeutsche Gesetzgeber noch die vollziehende sowie rechtsprechende Gewalt sich nach dem 23.05.1949 den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt gerichteten Rechtsbefehlen unterwirft. Dementsprechend ist der kürzlich vollzogene Rauswurf der drei polizeistudierenden Beamten auf Widerruf in Sachsen nichts weiter als Augenwischerei, denn hätten sie ihre wohl braune Gesinnung unscheinbar in grundgesetzwidriges hoheitliches Denken und Handeln gegen die GrundrechteträgerInnen entwickelt, würden ihnen so wie den unzähligen anderen in der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt alle internen Türen des beamteten Laufbahnaufstieges offen gestanden haben.

Wer die Details bezüglich des grundgesetzfernen / -widrigen Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland wissen will, muss sich durch diesen Blog und die bis heute hier veröffentlichten 362 Artikel und die benannten Quellen lesen.

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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