Sechs Millionen Juden haben die deutschen Nazis im Auftrag des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler gemordet, nun vermeldet der Spiegel am 07.06.2020, dass nach der Sichtung von 6000 Tagebucheinträgen und Feldpostbriefen deutschen Wehrmachtssoldaten auch davon zwingend ausgegangen werden muss, dass diese deutschen Soldaten in Feindesland zugunsten ihres persönlichen Zuhauses geplündert haben. Zitat:
Man muss sich denn auch noch kaum mehr wundern, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.
Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.