der deutsche Geist, rückwärts gewandt, dank granitener dummer Bevölkerung auch im Jahr 71 des Bonner Grundgesetzes und unmittelbar geltendes Recht gegen die öffentliche Gewalt bildender Freiheitsgrundrechte

Am 19.05.1949 veröffentlichte der SPIEGEL in seiner Ausgabe 21/1949 das Folgende zur Wirkweise des am 23.05.1949 in Kraft treten werdende Bonner Grundgesetz als dann die ranghöchste Rechtsnorm der am 24.05.1949 um 0 Uhr ihre Existenz erfahrende Bundesrepublik Deutschland:

„Die Grundrechte sind (zum ersten Mal in Deutschland) für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung unmittelbar rechtsverbindlich. Wird jemand durch die öffentliche Gewalt rechtsverletzt, so sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Der Kläger gegen Staat oder Gemeinde kann sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, genau wie bei einem zivilen Rechtsstreit. Diese Bestimmung ist neu. Dem Bürger ist ein öffentliches Recht gegeben, auf das er pochen kann.

Anders als in der Weimarer Verfassung sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteile des Bundesrechts. Sie gehen allen Gesetzen vor und sind für die Bewohner des Bundesgebietes unmittelbar rechtsverbindlich. Noch in der Weimarer Republik mußte der Gesetzgeber völkerrechtliche Normen zuvor in Reichsrecht „transformieren“. Unter der Herrschaft des Grundgesetzes ist jeder Bewohner Westdeutschlands unmittelbar ans allgemeine Völkerrecht gebunden.“

So denn BVerfG in grundgesetzkonformer Weise, Zitat:

»Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.« 1. Leitsatz, BVerfGE 7, 198 – Lüth

Fakt ist jedoch , dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.