Am 07.06.2020 vermeldet der Spiegel:
„Zehntausende protestieren friedlich gegen Rassismus“
„Es waren Zehntausende, vielleicht Hunderttausende: In Washington erreichen die Proteste am zweiten Wochenende nach dem Tod von George Floyd einen neuen Höhepunkt – friedlich, bunt und kämpferisch.“
Auch in der Bundesrepublik Deutschland haben sich seit der widerwärtigen Ermordung des schwarzen Amerikaners George Floyd durch amerikanische Polizeibeamte viele Menschen dem Protest gegen Rassismus angeschlossen und das ist gut so.
Im Strafverteidigerform hinterließ der Berliner RA Becker 2013 übrigens den folgernden Eintrag:
„Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.“
Warum aber geht in der Bundesrepublik Deutschland seit 71 Jahren so gut wie niemand auf die Straße, um pro Bonner Grundgesetz, pro dessen Inhalt und pro dessen Wirkweise gegen diejenigen zu protestieren, die als bundesdeutsche Mandats- und auf das Bonner Grundgesetz vereidigte Amtsträger sich gegen die sie zwingend unverbrüchlich bindenden ranghöchsten Rechtsbefehle grundgesetzwidrig / grundgesetzfeindlich stellen und infolge dessen grundgesetzwidrig gegen die bundesdeutschen Grundrechteträger hoheitlich handeln, obschon dieses allen deutschen Mandats- und Amtsträgern von Grundgesetzes wegen verboten ist?
Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.
Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.
Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.
Von Grundgesetzes wegen sind übrigens alle diejenigen von der Ausübung ihres Mandates sowie ihres öffentlichen Amtes, wenn sie grundgesetzwidrig / grundgesetzfeindlich handeln, ausgeschlossen. Hierzu bedarf es keiner einfachgesetzlichen Regelung, denn was von Verfassungs wegen eine Selbstverständlichkeit ist, dass nämlich weder Mandats- noch Amtsträger grundgesetzwidrig / grundgesetzfeindlich aktiv wie passiv handeln dürfen, ist im Fall des Falles verwirkt, sowohl dem Mandats- als auch Amtsträger ist von Grundgesetzes wegen automatisch die Ausübung des Mandates sowie Amtes entzogen / verboten, weil nur auf diese Weise die von diesen Tätern ausgehenden Grundrechteverletzungen zum Nachteil der betroffenen Grundrechteträger augenblicklich gestoppt und unverzüglich im Wege der Folgebeseitigung wegen Grundrechteverletzung rückabgewickelt werden können.
Seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes mangelt es dem bundesdeutschen öffentlichen Dienst an einer grundgesetzkonformen Innenrevision, die ohne Ansehen der Person das grundgesetzkonforme Handeln eines jeden einzelnen Mandats- und Amtsträgers überwacht. Stattdessen hat sich die bundesdeutsche öffentliche Gewalt grundgesetzwidrig komplett selbst persönlich unantastbar gemacht, grundgesetzwidrig straf- und haftungslos gestellt, wenn man zugunsten des Staates, also dem Allgemeinwohl sozusagen, Straftaten gegen die seit dem 23.051949 diesbezüglich ahnungslosen Bevölkerung und gegen diejenigen, die seit dem 23.05.1949 immer wieder dem Bonner Grundgesetz zu dessen wahrer Erfüllung verhelfen wollen, begeht.
Auch diesbezüglich finden sich weiterführende Details und Fakten in diesem Blog.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.