da werden Erinnerungen an die Zeit desjenigen Hochkriminellen geweckt, der am 20.04.1889 geboren wurde und zwischen 1933 und 1945 an der Spitze des NS-Terrors stand, der stark vom Denunzieren lebte

Am 09.03.2010 fanden sich die folgenden Sätze in einem WAZ-Artikel:

„Unmöglich ist nie was“ — selbst die Wiederkehr einer Unrechtsprechung wie zu Zeiten des Nationalsozialismus. nicht.

So jedenfalls lautete die Einschätzung von Andrea Kaminski, der damaligen Direktorin des Amtsgerichts Velbert. Dort eröffnete sie am 08.03.2010 eine Ausstellung zum Thema „Justiz im Nationalsozialismus“.

Auszugsweises Zitat aus „DIE ZEIT“, :

„Nationalsozialismus: Der Spion nebenan“

„Denunzianten“ mochten die Nazis gar nicht. Wohl aber „wachsame Volksgenossen“, die ihre Nachbarn im Auge behielten. (…)“

„Im „Dritten Reich“ konnte die Denunziation zum Ventil für das „gesunde Volksempfinden“ werden. Der NS-Staat schüchterte seine Bürger ein, und er ermunterte sie zugleich, jeden Tag am „neuen Reich“ mitzuarbeiten. Denunzieren konnte jeder, der wollte. Denunzianten kamen oft aus der Nachbarschaft. So wie Salomea Maag: Sie verriet ihren Berliner Nachbarn, den früheren hessischen Innenminister Wilhelm Leuschner, nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 an die Gestapo und lieferte ihn damit ans Messer.

Und Denunziationen gingen auch keineswegs still und heimlich vor sich. Vorneweg marschierten nationalsozialistische Zeitungen wie der Stürmer, der mit infamen Storys über Juden die Angeklagten in Gerichtsverfahren und ihre Angehörigen bloßzustellen versuchte und nicht selten in den Selbstmord trieb. An den Ortseingängen auch vieler kleinerer Gemeinden hing das Blatt in den sogenannten Stürmer-Kästen. So fanden solche Geschichten weite Verbreitung. (…)“

70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland harrt es noch immer seiner wahren Erfüllung, denn de facto ist von den Weitermachern mit dem 23.05.1949 die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung grundgesetzwidrig übernommen  und wird auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Anzeige wegen Vermummungsverbot beim Tragen einer Nase- / Mundmaske gegen Coronainfektion oder gibt dem deutschen Beamten einen Auftrag und der Freund und Helfer erfüllt diesen bis zur letzten Inkonsequenz

t-online berichtet am 11.04.2020 aus dem bundesdeutschen Irrenhaus der vollziehenden Gewalt, Zitat:

„In Fürth hat ein Rentner zum Einkaufen eine Atemschutzmaske getragen, um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen. Allerdings hat er diese nach dem Einkaufen angelassen und ist damit in seinem Auto losgefahren.

Begründung, er wolle Mitbürger schützen, half nichts 

Der Herr wurde jedoch gestoppt, als er an einer Fürther Polizeiwache vorbeifuhr. Ein Polizeibeamter führte laut der „Abendzeitung München“ eine Personenkontrolle durch und fragte wohl, vor wem sich der Rentner abschirmen wolle. Der Rentner antwortete demnach, dass er seine Mitbürger schützen wolle. Er bekam trotzdem eine Anzeige.

Die Begründung: Er habe gegen das Vermummungsverbot verstoßen.“

Auch wenn später wohl die Anzeige zurückgezogen worden ist von Seiten der Fürther Polizei, so offenbart der Vorgang gerade jetzt mehr als deutlich, dass es seit dem 15.06.1943 am Straftatbestand des Amtsmissbrauches im Strafgesetzbuch aus Sicht derjenigen, die ihr übertragenes Amt zugerne missbrauchen, nicht grundlos mangelt, denn der Amtsträger weiß sehr genau, dass man ihn ohne einen gesetzlichen Straftatbestand nicht wirklich für sein grundgesetzwidriges hoheitliches Handeln zur Verantwortung ziehen können darf. Das Wissen um diese grundgesetzwidrige Tatsache lässt so manches beamtetes Herz seit dem 23.05.1949 im Umgang mit der „granitenen dummen“ bundesdeutschen Bevölkerung tagtäglich höher schlagen. Dass der „Kunde“, so wird der Grundrechteträger geringschätzig bis heute von der bundesdeutschen vollziehenden Gewalt im Innenverhältnis bezeichnet, gemäß Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg gegen die bundesdeutsche vollziehende Gewalt im konkreten Einzelfall dann nämlich beschreiten kann, wenn er durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wurde, lässt seit 70 Jahren keinen bundesdeutschen Amtsträger im Fall der Fälle inne halten, droht der Grundrechteträger gar spontan mit einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde, ist der heutige bundesdeutsche Amtsträger noch mehr geneigt, Gewalt vor Recht ergehen zu lassen. Zitat:

“Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.“ Strafverteidiger RA Becker, Okt. 2013 in Strafverteidigerforum

Wie hätte man sich wohl bei der Fürther Polizei gegenüber diesem Rentner benommen, wenn der beim Abnehmen der Nase-/ Mundmaske die Beamten angehustet hätte vor lauter Aufregung? Hätten sie nur eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung geschrieben oder wären sie nicht wahrscheinlich auch handgreiflich geworden aus der Notwehr heraus und hätten den bis dahin ahnungslosen coronaverängstigten Rentner mit einfacher körperlicher Gewalt oder mit dem Schlagstock, frei nach dem langjährigen polizeiinternen Motto: „erst schlagen, dann fragen“, oder dem Pfefferspray oder vielleicht ja sogar mit einem vorbeugenden Schuss aus der viel zu locker sitzenden Pistole zur persönlichen und äußerst dehnbaren Tumultordnung gerufen, immer auf Gefahrenabwehr bedacht und sei es heutzutage auch die in den Köpfen bundesdeutscher Amtsträger sich mehr und mehr breit machenden Putativgefahr, die eigentlich hoheitliches Handeln von Haus aus verbietet, denn die Gefahr ist nur scheinbar eine und von daher real nicht existent, dagegen gerichtete Gefahrenabwehrmaßnahmen sind immer rechtswidrig, doch wer weiß das schon?

Die Nase- / Mundmaske als Coronavirenschutz kann ohne langes Federlesen als sog. Tatmittel beschlagnahmt werden, vielleicht erfüllt es ja die von Virologen empfohlenen Kriterien einer Atemschutzmaske, so dass anstatt eine Vernichtung die Übernahme in den eigenen Maskenbestand erfolgen können darf.

Der Rentner kann schließlich froh sein, dass man nicht seine Einrede gegen die Maskenabnahme als selbständige Widerstandshandlung angenommen hat und nicht daraufhin sogleich gezielt von der Schusswaffe gebraucht gemacht hat.

Wäre der Rentner im Rahmen des Polizeieinsatzes gegen ihn zu Tode gekommen, hätte sich ganz sicher ein willfähriger Arzt gefunden, der auf den Totenschein „natürlicher Tod nach „Covid-19 Infektion““ vermerkt hätte.

Sollte jetzt jemand ganz besonders Schlaues auf die Idee kommen und nach der bundesdeutschen rechtsprechenden Gewalt rufen, so möge man den Hinweis auf das folgende Zitat ernsthaft zur Kenntnis nehmen:

„Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“ (Quelle: SPIEGEL (27/2014)

Wohl dem also, der vor diesem Hintergrund noch der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland vertraut.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Verfassung ja, Grundgesetz Fehlanzeige, 87-jähriger Gerhart Baum schweigt auch im letzten Spiegel-Interview das systematische Leerlaufenlassen der Grundrechte seit dem 11.08.1950 tot

Am 28.03.2020 erschien im SPIEGEL-online unter dem Titel

„Hüten wir uns vor dem Virus Sicherheitswahn“ Ex-Innenminister Gerhart Baum ist ein Verteidiger der Bürgerrechte. Im Interview spricht er über den Rechtsstaat in Zeiten von Corona – und was Angela Merkel und Helmut Schmidt als Krisenkanzler gemeinsam haben.“

Mal spricht Baum, der nicht nur im Bundestag jahrelang als FDP-Abgeordneter gesessen hat, sondern auch zwischen 1978 und 1982 Bundesinnenminister gewesen und bis heute als Rechtsanwalt unterwegs ist, von Bürgerrechten, mal spricht er von Grundrechten. Während er zudem von der Verfassung schwadroniert, erwähnt er das Grundgesetz als terminus technikus kein einziges Mal. Bemerkenswert ist, dass auch der SPIEGEL-Journalist Severin Weiland das Wort Grundgesetz nicht in seine Fragen an Gerhart Baum eingeflochten hat. Weiterlesen

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the show must go on oder wegen Corona-Krise fürchtet Schäuble um Handlungsfähigkeit des Bundestags

Der übrigens von Grundgesetzes wegen bloß nominelle „Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble befürchtet, dass die Corona-Krise die Handlungsfähigkeit des Parlaments gefährden könnte. Als Sofortmaßnahme in Reaktion auf die Corona-Krise hatte der Bundestag das Quorum für seine Beschlussfähigkeit von 50 Prozent auf 25 Prozent gesenkt. „So etwas haben wir in unseren Lebzeiten noch nicht gehabt“, sagte der CDU-Politiker der „Süddeutschen Zeitung“ vom Samstag.“ (Quelle: t-online, 04.04.2020) Weiterlesen

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zum Ausplündern der Grundrechteträger beschwört SPD-Esken sogar das ansonsten geschmähte bis bekämpfte Bonner Grundgesetz oder wenn Grundrechtefeinde das Grundgesetz für die eigenen unlauteren Zwecke neu entdecken

Man könnte glauben, dass es sich bloß um einen schlechten April-Scherz handelt, wenn man am 01.04.2020 im Focus-online liest, Zitat:

„Saskia Esken hat für die Zeit nach der Krise eine einmalige Vermögensabgabe ins Spiel gebracht, die die Staatsfinanzen nach der Krise wieder in Ordnung bringen könne. Damit unterstützt die SPD-Vorsitzende die Linken, die das bereits vor einigen Tagen forderten. Das Grundgesetz sehe eine solche Abgabe vor.“

Seit 70 Jahren ignorieren und bekämpfen die sog. etablierten politischen Parteien systematisch das Bonner Grundgesetz als die seit dem 23.05.1949 ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, der auch sie sich bedingungslos zu unterwerfen haben. Bereits am 17.10.1959 beschrieb dieses Phänomen der damalige Kron-Jurist der SPD, der damalige Bundestagsabgeordnete Dr. Adolf Arndt in seiner Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ und schloss mit den Worten, dass das Bonner Grundgesetz noch immer seiner wahren Erfüllung harre. Recht hatte der Mann damals und dieser grundgesetzwidrige Zustand dauert unvermindert auch über den heutigen Tag an.

Bis heute sind sämtliche bundesdeutschen Wahlgesetze auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wegen deren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) ex tunc ungültig mit der Folge, dass seit dem 15.06.1949 alle bundesdeutschen Wahlen nichtig sind und die Mandate allesamt nur nominellen Charakter besessen haben bzw. derzeit besitzen mit der weiteren Folge, dass alle Entscheidungen dieser aus nichtigen Wahlen hervorgegangenen Mandatsträger ebenso nichtig sind und zwar ausnahmslos.

Die Details lesen sich wie immer dazu hier im Blog.

Wie hat sich der Staatsrechtler von Arnim in seinem Buch „Das System“ zum bundesdeutschen Parteiensystem geäußert, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Inmitten der EU gibt es jetzt mit Ungarn eine Quasi-Diktatur, faselt am 31.03.2020 der SPIEGEL, schweigt aber die inzwischen 70jährige grundgesetzwidrige bundesdeutsche Wohlfühldiktatur wider besseren Wissens immer noch tot.

Am 31.03.2020 lässt den SPIEGEL-Leser der SPIEGEL-Büroleiter Roland Nelles in Washington das Folgende wissen, auszugsweises Zitat:

„Willkommen in der neuen europäischen Realität: Inmitten der EU gibt es jetzt eine Quasi-Diktatur. Ungarns Premierminister Viktor Orbán hat sich vom ungarischen Parlament mit umfassenden Sondervollmachten gegen die Corona-Pandemie ausstatten lassen. Sie gehen weit über das hinaus, was in anderen Ländern der EU in der Krise üblich ist. Ein Notstandsgesetz ermöglicht es dem rechts-nationalen Regierungschef, ohne zeitliche Befristung auf dem Verordnungsweg zu regieren.

Das alles soll so wirken, als gehe es allein um das Wohl der ungarischen Bevölkerung in der Krise. Dabei ist keine der neuen Machtbefugnisse notwendig, um das Virus zu bekämpfen. In Wahrheit geht es darum, dass hier Orbán und seine Clique von Macht-Zynikern das Durcheinander nutzen, um ihren Einfluss im Land auszubauen. So wie man das eben macht, wenn man möglichst alleine herrschen will.“

Es mag sein, dass der Büroleiter des SPIEGEL in Washington nicht falsch liegt mit seiner Ansicht aber warum verschweigt Weiterlesen

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, hat Scheins trotz fortgeschrittenen Alters auch immer noch nicht in der Bundesrepublik Deutschland den letzten Schuss gehört

t-online veröffentlicht am 30.03.2020 unter dem Titel „Keine Krise rechtfertigt die Demontage der Demokratie“ den folgenden Gastbeitrag von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, auszugsweises Zitat:

„Das ungarische Parlament hat heute ein sogenanntes „Ermächtigungsgesetz“ beschlossen: Damit kann Ministerpräsident Viktor Orbán künftig mit Verordnungen regieren, ohne dass er für seine Gesetze die Zustimmung des Parlaments braucht. Das Gesetz hat keine Befristung, als Grund dafür gab die ungarische Regierung die massive Ausbreitung des Coronavirus an. 

Die ehemalige Bundesjustizministerin und stellvertretende Vorstands-vorsitzende der Naumann-Stiftung, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP, kritisiert in ihrem Gastbeitrag Viktor Orbán scharf: Mit dem heutigen Tag habe sich Ungarn weiter von rechtsstaatlichen Prinzipien entfernt. 

Keine Krise rechtfertigt die totale Demontage der Demokratie. Im Schatten der Corona-Krise will der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán seine Macht noch weiter ausbauen – und dabei Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechte aushöhlen. Auch im Ausnahmezustand haben Bürger Anspruch auf Grundrechtsschutz. Diese Rechte dürfen niemals willkürlich eingeschränkt werden. „

„Auch muss das Verhältnis des Ermächtigungsgesetzes zum Grundgesetz klar definiert werden und eine Verfallsklausel haben. Da sind einfache aber grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien – doch davon hat sich Ungarn einen weiteren Schritt entfernt.“

Leuthheusser-Schnarrenberger weiß aus ihrer wenn auch jeweils nur nominellen Funktion Bundes- und Bayerische Landesjustizministerin, dass aus „Nazi-Pack“ über Nacht die ehrenwerte bundesdeutsche Gesellschaft wurde und die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit bis heute nichts weiter als eine Lebenslüge der Deutschen ist. Weiterlesen

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Corona-Sozialismus in Broders Spiegel, 30. März 2020

Für die grundgesetzwidrig /-feindlich denken und handelnde bundesdeutsche öffentliche Gewalt samt der seit dem 23.05.1949 existierenden etablierten politischen Parteien gilt es die Führung über das Narrativ des von ihnen begangenen grundgesetzwidrigen /-feindlichen Tatgeschehens in jeder Lage zu behalten, denn wenn alle Beteiligten nur wissen, was sie wissen dürfen und alle nur denken, was sie denken sollen, dann wird es nahezu unmöglich, dass grundgesetzkonform denkende Dritte ausreichend Beweise für das inzwischen 70jährige grundgesetzwidrige / -feindliche Denken und Handeln der gesamten bundesdeutschen öffentlichen Gewalt samt der etablierten politischen Parteien finden.

Die Details über das seit dem 23.05.1949 existierende Gebilde Bundesrepublik Deutschland, über die seit dem 23.05.1949 existierenden sog. etablierten politischen Parteien sowie die seit dem 23.05.1949 herrschende bundesdeutsche öffentliche Gewalt lesen sich hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

 

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Wird nun aber radikale Kritik an der Verfassungswirklichkeit mit verfassungsfeindlichem Extremismus bewusst verwechselt, gilt es Alarm zu schlagen, so Heinemann als wenn auch nur nomineller Bundespräsident

Die mit dem 23.05.1949, dem Tag, an dem das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Kraft trat, tatsächlich bis heute Tag für Tag 70 Jahre lang vollzogene Verfassungswirklichkeit  ist schlicht grundgesetzwidrig und zwar ausnahmslos. Sowohl die damals Handelnden als auch die bis heute als Nachfolger Handelnden, wissen genau was sie da getan haben bzw. über den heutigen Tag hinaus tun. Man handelt auf der ganzen Linie vorsätzlich grundgesetzwidrig und grundgesetzfeindlich und das sowohl von Seiten aller etablierten politischen Parteien als auch der gesamten bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in Gestalt des Bundes- und Landesgesetzgebers, also aller Parlamente, der vollziehenden und insbesondere der rechtsprechenden Gewalt, nimmt sie doch eine ganz besonders grundgesetzfremde, -widrige und -feindliche Rolle ein. Das Problem ist für alle Nichtinsider, dass man sich schon im Parlamentarischen Rat auf unscheinbares Handeln geeinigt hat als man darüber sinnierte, wie man den Art. 143 GG (Hochverrat) gar nicht erst Verfassungsrang erlangen lassen wollte, um ihn dann schnellstmöglich mit einem einfachen Gesetz ohne Zustimmung der Alliierten Westmächte damals, aus dem Grundgesetz nach dem 23.05.1949 streichen zu können, wie übrigens tatsächlich mit dem ersten Strafrechtsänderungsgesetz sang- und klanglos ohne Beteiligung der Alliierten entgegen Art. 79 GG und noch während und entgegen des geltenden Besatzungsstatuts geschehen. Weiterlesen

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Die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic erinnerte daran, dass Beamtinnen und Beamte einen Eid geleistet hätten und nicht den geringsten Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lassen dürften.

„Die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic erinnerte daran, dass Beamtinnen und Beamte einen Eid geleistet hätten und nicht den geringsten Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lassen dürften.“, so steht es im SPIEGEL vom 17.03.2020 nachzulesen.

Die Eidesformel des nds. Beamten lautete 1981 noch wie folgt:

„Ich schwöre, dass ich, getreu den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung wahren und verteidigen, in Gehorsam gegen die Gesetze meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.“

Der Eid läuft jedoch bis heute weitestgehend leer, denn im StGB existiert nach dem 23.05.1949 nicht mehr der Straftatbestand des Amtsmissbrauches, der wurde noch von den Nazis am 15.06.1943 ersatzlos gestrichen; die Nötigung und Erpressung haben seit dem 15.06.1943 den Gesinnungsvorbehalt, damals das gesunde Volksempfinden, seit 1954 die Verwerflichkeit des Mittels zum Zweck. Grundgesetzwidrig straflos dürfen Amtsträger in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 Steuern, Gebühren und andere Abgaben beim Grundrechteträger überheben, so lange sie das Überhobene nicht in die eigene Tasche, sondern in die Tasche des Staates stecken. Finanzbeamte sind sodann grundgesetzwidrig von der Begehung der Rechtsbeugung von Rechtssprechung wegen seit 1972 befreit. Der BGH in Gestalt des 5. Strafsenates machte Schluss mit der anders lautenden Reichsrechtsprechung von 1937. 1986 zog das OLG Celle in Gestalt des 3. Strafsenates am 17.03. nach und erklärte ausdrücklich, dass sich Finanzbeamte zwar an das Recht zu halten hätten ohne dass dieses jedoch ihre vordringlichste Aufgabe wäre. Ob das die Grüne Innenexpertin und Polizeibeamtin Irene Mihalic wohl weiß?

Ebenfalls steht dort im SPIEGEL vom 17.03.2020 das Folgende zu lesen:

„Es ist höchste Zeit, dass unser Staat dafür sorgt, dass Angehörige rechtsextremer Vereinigungen wie der AfD und ihrem „Flügel“ in diesem Land keine Kinder unterrichten, keine Straftäter ermitteln, nicht für unsere Sicherheit sorgen und nicht in Verwaltungen oder Gerichten über das Schicksal von Menschen entscheiden“, sagte Esken dem „Handelsblatt“.“ Weiterlesen

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