„Die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic erinnerte daran, dass Beamtinnen und Beamte einen Eid geleistet hätten und nicht den geringsten Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lassen dürften.“, so steht es im SPIEGEL vom 17.03.2020 nachzulesen.
Die Eidesformel des nds. Beamten lautete 1981 noch wie folgt:
„Ich schwöre, dass ich, getreu den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung wahren und verteidigen, in Gehorsam gegen die Gesetze meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.“
Der Eid läuft jedoch bis heute weitestgehend leer, denn im StGB existiert nach dem 23.05.1949 nicht mehr der Straftatbestand des Amtsmissbrauches, der wurde noch von den Nazis am 15.06.1943 ersatzlos gestrichen; die Nötigung und Erpressung haben seit dem 15.06.1943 den Gesinnungsvorbehalt, damals das gesunde Volksempfinden, seit 1954 die Verwerflichkeit des Mittels zum Zweck. Grundgesetzwidrig straflos dürfen Amtsträger in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 Steuern, Gebühren und andere Abgaben beim Grundrechteträger überheben, so lange sie das Überhobene nicht in die eigene Tasche, sondern in die Tasche des Staates stecken. Finanzbeamte sind sodann grundgesetzwidrig von der Begehung der Rechtsbeugung von Rechtssprechung wegen seit 1972 befreit. Der BGH in Gestalt des 5. Strafsenates machte Schluss mit der anders lautenden Reichsrechtsprechung von 1937. 1986 zog das OLG Celle in Gestalt des 3. Strafsenates am 17.03. nach und erklärte ausdrücklich, dass sich Finanzbeamte zwar an das Recht zu halten hätten ohne dass dieses jedoch ihre vordringlichste Aufgabe wäre. Ob das die Grüne Innenexpertin und Polizeibeamtin Irene Mihalic wohl weiß?
Ebenfalls steht dort im SPIEGEL vom 17.03.2020 das Folgende zu lesen:
„Es ist höchste Zeit, dass unser Staat dafür sorgt, dass Angehörige rechtsextremer Vereinigungen wie der AfD und ihrem „Flügel“ in diesem Land keine Kinder unterrichten, keine Straftäter ermitteln, nicht für unsere Sicherheit sorgen und nicht in Verwaltungen oder Gerichten über das Schicksal von Menschen entscheiden“, sagte Esken dem „Handelsblatt“.“
Beides ist richtig und doch zu kurz gedacht, denn seit dem 23.05.1949, dem Tag des Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, sind die bis heute etablierten politischen Parteien sowie die Gesamtheit der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt grundgesetzwidrig / -grundgesetzfeindlich am Werk, sowohl den unverbrüchlichen Inhalt als auch die ebenso unverbrüchliche Wirkweise des Bonner Grundgesetzes eigennützig zu untergraben, auszuhöhlen und zu ignorieren mit der bis heute damit einhergehenden Folge, dass die gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte grundgesetzwidrig allesamt leerlaufen grundgesetzwidrig zum unmittelbaren Nachteil aller bundesdeutschen Grundrechteträger.
Vor diesem grundgesetzwidrigen bis grundgesetzfeindlichen real existierenden Hintergrund hätte Esken wie folgt formulieren müssen:
„Es ist höchste Zeit, dass die bundesdeutschen Grundrechteträger sich allesamt darüber einigen, dass weder Angehörige rechtsextremer Vereinigungen wie der AfD und ihrem „Flügel“ noch Linksextremisten sowie alle die, die nicht ausschließlich den unverbrüchlichen Inhalt und die ebenso unverbrüchliche Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als einzige ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland anerkennenden Angehörigen der gesetzgebenden, der vollziehenden und rechtsprechen Gewalt, in diesem Land keine Kinder unterrichten, keine Straftäter ermitteln, nicht für unsere Sicherheit sorgen und nicht in Verwaltungen oder Gerichten über das Schicksal von Menschen entscheiden.“
Sowohl Mihalic als auch Esken müssen begreifen, dass sie beide keine von Grundgesetzes wegen Abgeordnete im Sinne des Art. 38 GG sind, denn solange die bundesdeutschen Wahlgesetze allesamt gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen und somit ex tunc ungültig sind, sind auch alle auf diesen ungültigen Gesetzes basierenden Wahlen nichtig sowie in der Folge auch die Mandate nichtig sind.
Die Details dazu finden sich hier im Blog.
Nicht nur Mihalic und Esken müssen sich hier und heute vorwerfen lassen, dass sie bis heute drüber wegsehen, dass de facto von den Weitermachern mit dem 23.05.1949 die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung grundgesetzwidrig übernommen ist und wird auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)
Alle seit dem 23.05.1949 involvierten Beteiligten wissen nur, was sie wissen dürfen, alle denken nur, was sie denken sollen, damit kein eventuell von wem auch immer einmal eingesetzter Rechercheur und wenn er noch so gut ist, ausreichende Beweise finden kann, die für den fundierten Vorwurf des Verfassungshochverrates reichen. Die involvierten beteiligten Haupttäter und Täter handeln im Übrigen bis heute unscheinbar.
Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz bis heute immer noch seiner wahren Erfüllung harrt.
Viele relevante Details der vorsätzlich begangenen Versäumnisse lesen sich hier im Blog, denn Nazi-Deutschland hat bis heute nicht aufgehört zu existieren.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.