Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, hat Scheins trotz fortgeschrittenen Alters auch immer noch nicht in der Bundesrepublik Deutschland den letzten Schuss gehört

t-online veröffentlicht am 30.03.2020 unter dem Titel „Keine Krise rechtfertigt die Demontage der Demokratie“ den folgenden Gastbeitrag von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, auszugsweises Zitat:

„Das ungarische Parlament hat heute ein sogenanntes „Ermächtigungsgesetz“ beschlossen: Damit kann Ministerpräsident Viktor Orbán künftig mit Verordnungen regieren, ohne dass er für seine Gesetze die Zustimmung des Parlaments braucht. Das Gesetz hat keine Befristung, als Grund dafür gab die ungarische Regierung die massive Ausbreitung des Coronavirus an. 

Die ehemalige Bundesjustizministerin und stellvertretende Vorstands-vorsitzende der Naumann-Stiftung, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP, kritisiert in ihrem Gastbeitrag Viktor Orbán scharf: Mit dem heutigen Tag habe sich Ungarn weiter von rechtsstaatlichen Prinzipien entfernt. 

Keine Krise rechtfertigt die totale Demontage der Demokratie. Im Schatten der Corona-Krise will der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán seine Macht noch weiter ausbauen – und dabei Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechte aushöhlen. Auch im Ausnahmezustand haben Bürger Anspruch auf Grundrechtsschutz. Diese Rechte dürfen niemals willkürlich eingeschränkt werden. „

„Auch muss das Verhältnis des Ermächtigungsgesetzes zum Grundgesetz klar definiert werden und eine Verfallsklausel haben. Da sind einfache aber grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien – doch davon hat sich Ungarn einen weiteren Schritt entfernt.“

Leuthheusser-Schnarrenberger weiß aus ihrer wenn auch jeweils nur nominellen Funktion Bundes- und Bayerische Landesjustizministerin, dass aus „Nazi-Pack“ über Nacht die ehrenwerte bundesdeutsche Gesellschaft wurde und die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit bis heute nichts weiter als eine Lebenslüge der Deutschen ist.

Am 06.03.2020 vermeldet der SPIEGEL einen Tag nachdem sich die illegale Machtergreifung der Nazis am 05.03.1933 zum 87. Mal gejährt hat, folgendes, Zitat:

„Antisemitismus macht sich wieder breit in Deutschland. Das hat auch mit dem Irrglauben zu tun, die Bürger hätten sich vorbildlich mit der NS-Vergangenheit auseinandergesetzt.

Es ist die größte Lebenslüge der Bundesrepublik: der Glaube an eine tatsächliche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Eine kleine, gebildete, linksliberale Elite hält etwas für ein gesellschaftliches Phänomen, das zwar im intellektuellen Diskurs tatsächlich existiert, aber im gesamtgesellschaftlichen Raum nur rudimentär verankert ist und zunehmend abgewehrt wird: die ernsthafte Auseinandersetzung mit der NS-Zeit, den Abschied vom eigenen Opfermythos und die Auseinandersetzung mit der antisemitischen Täterschaft in den meisten Familiengeschichten. Laut einer Studie des Jüdischen Weltkongresses Ende 2019 sind 41 Prozent der Deutschen der Auffassung, Juden sprächen zu viel über den Holocaust. Das „kollektiv getragene und komplizenhafte Verschweigen der Verbrechen durch weite Teile der Nachkriegsgesellschaft“, von dem der Psychoanalytiker Wolfgang Hegener spricht, wirkt weiter fort, als es die aufgeklärten Eliten in Politik, Kultur und Medien wahrhaben wollen. Man hält die eigenen Positionen für gesellschaftliche Realität und übersieht, dass sie nur die einer kleinen Elite sind.“

Nicht nur die SPIEGEL-Redaktion, sondern auch Leutheusser-Schnarrenberger muss sich hier und heute vorwerfen lassen, dass sie bis heute drüber wegsehen, dass de facto von den Weitermachern mit dem 23.05.1949 die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung grundgesetzwidrig übernommen ist und wird auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Jeder der Beteiligten weiß nur, was er wissen darf und jeder glaubt nur was er glauben soll, auf diese Weise wird seit dem 23.05.1949 unscheinbar grundgesetzwidrig der unverbrüchliche Inhalt sowie die unverhandelbare Wirkweise des Bonner Grundgesetzes trotz der Tatsache, dass es die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ist, ausgehebelt und untergraben mit der von den Tätern am 11.08.1950 in den Kabinettsprotokollen der ersten Adenauer-Regierung von dem damaligen Bundesinnenminister Dr. Gustav Heinemann zu Protokoll gegebenen Erklärung aller Länderinnenminister, Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«

und der daraus zwingend resultierenden Folge, dass die gegen die öffentliche Gewalt unmittelbar geltendes Recht gemäß Art. 1 abs. 3 GG bildenden unverletzlichen Grundrechte systematisch leerlaufen.

Viele relevante Details der vorsätzlich begangenen Versäumnisse lesen sich hier im Blog, denn Nazi-Deutschland hat bis heute nicht aufgehört zu existieren.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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