Die (wortlautzentrierte) Antwort ist eindeutig: Richter, die Aufgaben der Exekutive (Justizverwaltung, Tätigkeit im Justizministerium) wahrnehmen, verletzen die Gewaltentrennung (Art. 20 II, III GG) und gefährden ihre richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG). Die herrschende Praxis (Abordnung von Richtern in die Justizverwaltung, Tätigkeit als Ministerialbeamte) ist verfassungswidrig. Weiterlesen
-
Neueste Beiträge
- Die neue Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA: Europas nächste Immunitätsblase
- Das deutsche Paradox: Rechtsstaat für die Staatsdiener – Unrechtsstaat für den Bürger
- Räuber in Roben: Wenn der Finanzbeamte zum Steuerberater wird – und seine Mandanten an frühere Kollegen ausliefert
- Die stillen Komplizen: Wie Steuerberater, Anwälte und der Bund der Steuerzahler das Räuber-System am Laufen halten
- Europas Räuber im Nadelstreif: Wie der ESM-Vertrag die Straflosigkeit deutscher Finanzbeamte europäisch macht
Archiv
Meta