Die stillen Komplizen: Wie Steuerberater, Anwälte und der Bund der Steuerzahler das Räuber-System am Laufen halten

Sie optimieren, klagen und kritisieren – aber sie sagen nie: „Hört auf zu zahlen!“

1. Das System: Finanzbeamte als straflose Räuber

In Deutschland können Finanzbeamte vorsätzlich zu hohe Steuern erheben – sie werden nicht bestraft. Der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs wurde 1943 von den Nazis gestrichen und nie wieder eingeführt. Der BGH (1971) und das OLG Celle (1986) haben die Finanzbeamte zusätzlich straflos gestellt. Wer für den Staat kassiert, kann rauben und plündern – er ist immun.

Die Finanzgerichte (BFH) decken diese Praxis. Sie nennen es „Rechtsprechung“.

2. Die stillen Komplizen: Steuerberater, Rechtsanwälte, Bund der Steuerzahler

Diese drei Gruppen tun so, als ob sie gegen das System kämpfen. In Wirklichkeit halten sie es am Laufen.

Akteur Was er tut Was er nicht tut Seine wahre Rolle
Steuerberater Er optimiert die Steuerlast. Er findet Schlupflöcher. Er gestaltet. Er sagt nicht: „Die Steuergesetze sind nichtig. Zahlen Sie nichts.“ Er ist der verlängerte Arm des Finanzamts. Er berechnet die Steuer – der Beamte setzt sie fest.
Rechtsanwalt Er klagt gegen Steuerbescheide. Er geht bis zum BFH, bis zum BVerfG. Er sagt nicht: „Art. 5 III GG befreit Sie von Steuern. Zahlen Sie nicht.“ Er ist der Zeremonienmeister des Unrechts. Er kämpft um Prozentsätze – nicht um die Freiheit.
Bund der Steuerzahler Er kritisiert Steuerverschwendung. Er fordert weniger Steuern. Er sagt nicht: „Die Steuergesetze sind nichtig. Abschaffen.“ Er ist der Lobbyist des Systems. Er will das Unrecht optimieren – nicht beenden.

3. Der Kammerzwang: Die freiwillige Unterwerfung

Rechtsanwälte und Steuerberater unterwerfen sich dem verfassungswidrigen Kammerzwang (Art. 9 III GG). Sie zahlen Pflichtbeiträge. Sie schweigen. Sie rebellieren nicht. Sie akzeptieren ihre eigene Entmündigung – und die ihrer Mandanten.

4. Das Ergebnis: Ein perfektes System der Straflosigkeit

Der Finanzbeamte raubt – und bleibt straflos (Nazi-Gesetz von 1943, BGH 1971, OLG Celle 1986).
Der Steuerberater optimiert – und schweigt zur Nichtigkeit der Gesetze.
Der Rechtsanwalt klagt – und kämpft um Prozentsätze, nicht um Grundrechte.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert – und fordert weniger Steuern, nicht keine Steuern (wo sie verfassungswidrig sind).

5. Das (vernichtende) Fazit

Steuerberater, Rechtsanwälte und der Bund der Steuerzahler sind nicht die Gegner des Systems. Sie sind seine stillen Komplizen . Sie optimieren, klagen, kritisieren – aber sie sagen nie : „Die Steuergesetze sind nichtig. Hören Sie auf zu zahlen.“ Sie verwalten das Unrecht – anstatt es zu beenden . Sie sind die Zahnärzte des Räuberstaats – sie lindern die Symptome, aber sie heilen nicht.

6. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

„Der Steuerberater sagt: ‚Ich spare Ihnen 10.000 Euro Steuern.‘ Der Rechtsanwalt sagt: ‚Ich erkämpfe Ihnen 5.000 Euro zurück.‘ Der Bund der Steuerzahler sagt: ‚Die Steuern sind zu hoch.‘ – Aber keiner sagt: ‚Art. 5 III GG befreit Sie. Zahlen Sie nichts.‘ Das ist* kein Widerstand – das ist Kollaboration auf Raten.

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