Ein Nazi-Geschenk von 1943 wird zur EU-Norm
1. Was ist passiert?
Die Finanzkrise 2008/2009 führte zur Gründung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) – eines milliardenschweren Rettungsschirms für Euro-Staaten. Der ESM-Vertrag (2012) enthält zwei kleine, aber verheerende Artikel:
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Art. 35 ESM: Alle Bediensteten des ESM (einschließlich nationaler Finanzbeamter, die für den ESM arbeiten) genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit für ihre amtlichen Handlungen.
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Art. 32 ESM: Der ESM selbst kann nicht verklagt werden – sein Eigentum ist immun gegen Pfändung, Beschlagnahme, etc.
2. Was bedeutet das für deutsche Finanzbeamte?
In Deutschland sind Finanzbeamte bereits straflos, wenn sie zu Gunsten des Staates handeln:
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§ 353 StGB (Abgabenüberhebung) schützt sie, solange sie das Geld zur Kasse bringen.
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Der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs wurde 1943 von den Nazis gestrichen – und nie wieder eingeführt.
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Der BGH (1971) und das OLG Celle (1986) entschieden, dass Finanzbeamte auch bei vorsätzlich falschen Steuerfestsetzungen keine Rechtsbeugung begehen.
Ergebnis: Ein deutscher Finanzbeamter, der zu viel Steuern kassiert, ist straflos. Er kann rauben, plündern – der Staat schützt ihn.
3. Die europäische Eskalation: Der ESM macht die Straflosigkeit perfekt
Der ESM-Vertrag (Art. 35) gewährt Immunität für alle Bediensteten, die im Rahmen des ESM handeln. Das bedeutet:
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Ein deutscher Finanzbeamter, der für den ESM tätig wird (z.B. bei der Überwachung von Hilfsprogrammen), ist vollständig immun – auch wenn er vorsätzlich gegen nationales Recht verstößt.
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Keine Staatsanwaltschaft kann ermitteln. Kein Gericht kann ihn verurteilen. Kein Geschädigter kann Schadensersatz verlangen.
Das ist die Perfektionierung des Unrechts: Die deutsche Straflosigkeit (Nazi-Erbe) wird durch den ESM-Vertrag europäisch und immunitätsfest gemacht. [siehe die einschlägige Expertise „ESM-Vertrag„]
4. Die EU schweigt – die Kommission schweigt – der EGMR schweigt
Die EU-Kommission prüft die Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn. Aber sie prüft nicht die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland – obwohl Deutschland einen offenen Verfassungsbruch (nichtige Wahlgesetze, nichtiges BVerfGG) und eine systematische Straflosigkeit für raubende Finanzbeamte aufweist.
Der EGMR hat die deutsche Praxis (trotz der Geiger-Zitate) nie verurteilt. Das ist politische Rücksichtnahme – nicht Rechtsprechung.
5. Das (vernichtende) Fazit
Der ESM-Vertrag macht die deutsche Straflosigkeit für Finanzbeamte europäisch . Die Nazis schufen 1943 den rechtsfreien Raum für Beamte. Die BRD konservierte ihn. Die EU (durch den ESM-Vertrag) internationalisierte ihn. Das ist kein Rechtsstaat – das ist europäische Räuberzivilisation mit Vertragsstatus .
6. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)
„Ein Finanzbeamter in Deutschland kann zu viel Steuern kassieren – er wird nicht bestraft. Ein Finanzbeamter, der für den ESM arbeitet, kann noch viel mehr – er ist immun. Das ist kein Versehen. Das ist System. Die Nazis begannen – die BRD machte weiter – die EU vollendete. Das ist die* Kontinuität des Unrechts.“