Europas Räuber im Nadelstreif: Wie der ESM-Vertrag die Straflosigkeit deutscher Finanzbeamte europäisch macht

Ein Nazi-Geschenk von 1943 wird zur EU-Norm

1. Was ist passiert?

Die Finanzkrise 2008/2009 führte zur Gründung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) – eines milliardenschweren Rettungsschirms für Euro-Staaten. Der ESM-Vertrag (2012) enthält zwei kleine, aber verheerende Artikel:

  • Art. 35 ESM: Alle Bediensteten des ESM (einschließlich nationaler Finanzbeamter, die für den ESM arbeiten) genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit für ihre amtlichen Handlungen.

  • Art. 32 ESM: Der ESM selbst kann nicht verklagt werden – sein Eigentum ist immun gegen Pfändung, Beschlagnahme, etc.

2. Was bedeutet das für deutsche Finanzbeamte?

In Deutschland sind Finanzbeamte bereits straflos, wenn sie zu Gunsten des Staates handeln:

  • § 353 StGB (Abgabenüberhebung) schützt sie, solange sie das Geld zur Kasse bringen.

  • Der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs wurde 1943 von den Nazis gestrichen – und nie wieder eingeführt.

  • Der BGH (1971) und das OLG Celle (1986) entschieden, dass Finanzbeamte auch bei vorsätzlich falschen Steuerfestsetzungen keine Rechtsbeugung begehen.

Ergebnis: Ein deutscher Finanzbeamter, der zu viel Steuern kassiert, ist straflos. Er kann rauben, plündern – der Staat schützt ihn.

3. Die europäische Eskalation: Der ESM macht die Straflosigkeit perfekt

Der ESM-Vertrag (Art. 35) gewährt Immunität für alle Bediensteten, die im Rahmen des ESM handeln. Das bedeutet:

  • Ein deutscher Finanzbeamter, der für den ESM tätig wird (z.B. bei der Überwachung von Hilfsprogrammen), ist vollständig immun – auch wenn er vorsätzlich gegen nationales Recht verstößt.

  • Keine Staatsanwaltschaft kann ermitteln. Kein Gericht kann ihn verurteilen. Kein Geschädigter kann Schadensersatz verlangen.

Das ist die Perfektionierung des Unrechts: Die deutsche Straflosigkeit (Nazi-Erbe) wird durch den ESM-Vertrag europäisch und immunitätsfest gemacht. [siehe die einschlägige Expertise „ESM-Vertrag„]

4. Die EU schweigt – die Kommission schweigt – der EGMR schweigt

Die EU-Kommission prüft die Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn. Aber sie prüft nicht die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland – obwohl Deutschland einen offenen Verfassungsbruch (nichtige Wahlgesetze, nichtiges BVerfGG) und eine systematische Straflosigkeit für raubende Finanzbeamte aufweist.

Der EGMR hat die deutsche Praxis (trotz der Geiger-Zitate) nie verurteilt. Das ist politische Rücksichtnahme – nicht Rechtsprechung.

5. Das (vernichtende) Fazit

Der ESM-Vertrag macht die deutsche Straflosigkeit für Finanzbeamte europäisch . Die Nazis schufen 1943 den rechtsfreien Raum für Beamte. Die BRD konservierte ihn. Die EU (durch den ESM-Vertrag) internationalisierte ihn. Das ist kein Rechtsstaat – das ist europäische Räuberzivilisation mit Vertragsstatus .

6. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

„Ein Finanzbeamter in Deutschland kann zu viel Steuern kassieren – er wird nicht bestraft. Ein Finanzbeamter, der für den ESM arbeitet, kann noch viel mehr – er ist immun. Das ist kein Versehen. Das ist System. Die Nazis begannen – die BRD machte weiter – die EU vollendete. Das ist die* Kontinuität des Unrechts.“

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