ist die Grüne Annalena Baerbock nichts weiter als eine politische Blenderin?

Focus-online vermeldet am 21.05.2021 über die grüne Kanzler-Kandidatin Annalena Baerbock zusammenfassend das Folgende:

„Baerbock hat keinen deutschen Universitätsabschluss. Sie hat ein Studium und eine Promotion abgebrochen. An der gut beleumundeten Londoner Privatuni hat sie einen juristischen Postgraduierten-Abschluss erworben, der allerdings kaum berechtigt, sie als „Völkerrechtlerin“ zu bezeichnen. Der in London binnen eines Jahres erworbene Titel steht für sich, er schließt kein deutsches Studium ab.“

Deshalb ist dringend anzunehmen, dass sich diese Kanzler-Kandidatin der Grünen bis heute auch nicht wirklich mit dem Folgenden wie auch immer, befasst haben wird, da sie dann dringend an ihrer noch derzeitigen Bundestagsabgeordneteneigenschaft zweifeln müsste, denn nicht nur die kommende Bundestagswahl, sondern auch alle bisherigen Bundestagswahlen seit dem 14.08.1949 basieren auf wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültigen Wahlgesetzen, alle Wahlen waren und sind und werden auch weiterhin ungültig sein, die Mandate nichtig.

Details bezüglich der von Grundgesetzes wegen ex tunc ungültigen bundesdeutschen Wahlgesetze lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„. Weiterlesen

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72 Jahre Bonner Grundgesetz am 23.05.2021 = 72 Jahre Lug und Betrug versus Bonner Grundgesetz von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie aller etablierten politischen Parteien

Am 23. Mai 2021 jährt sich das Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zum 72. Mal und doch harrt es  bis über den heutigen Tag trotz anders lautender Äußerungen und Tätigkeiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt sowie den etablierten politischen Parteien seiner wahren Erfüllung. Dem Grunde nach ist es nichts weiter als

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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Grundgesetz Genehmigung der Alliierten am 12.05.1949 vor heute 72 Jahren und immer noch harrt das Grundgesetz seiner wahren Erfüllung

12. Mai 1949: Schreiben der Militärgouverneure der drei Westzonen an den Präsidenten des Parlamentarischen Rates, Adenauer

Amtsblatt der Militärregierung – Deutschland (Britische Zone).
Ausgabe Nr. 35. 10. September 1949. Teil 2B, 29f.

Sehr geehrter Herr Dr. Adenauer! Weiterlesen

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vom Souverän entgegen Art. 20 Abs. 2 GG zum Untertan der eigentlichen Dienerschaft

Zitat:

„Ist es nicht verfassungswidrig wenn eine Regierung sagt, sie gibt dem Volk, also dem Souverän, ein paar der Grundrechte zurück, die sie ihm zuvor genommen hat? Eine Regierung hat doch die Grundrechte der Bürger zu achten und nicht zuzuteilen. Warum nur machen das in einem jahrzehntelang freien Land so viele Menschen mit, ohne es zu hinterfragen? Wieso lassen sie sich die Zuteilung früherer Selbstverständlichkeiten immer noch gefallen?“

Fakt ist seit 71 Jahren versus Bonner Grundgesetz als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Details bezüglich der von Grundgesetzes wegen ex tunc ungültigen bundesdeutschen Wahlgesetze lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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Negativ ist das neue Positiv laut M. Broders Spiegel vom 26.04.2021

So viel zur bundesdeutschen Kunstfreiheitsgarantie, die Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG absolut gegen jedweden Eingriff bundesdeutscher öffentlicher Gewalt sowohl in den Werk- als auch Wirkbereich jedes einzelnen Künstlers schützt, denn die Realität sieht anders aus, aber unscheinbar: Weiterlesen

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Armin Laschet, seit dem 20.04.2021 wähnt sich nicht nur als Nachfahre König Karl des Großen, sondern erzwingt am Geburtstag des Massenmörders Adolf Hitler vom CDU-Bundesvorstand seine Kanzlerkandidatur.

Am 20.04.2021 oder genauer am 132. Geburtstag des Massenmörders und Usupators Adolf Hitler, vermeldet Focus-online, Zitat:

„Mehrheit für Laschet: CDU-Vorstand stellt sich erneut hinter ihn“

„00.58 Uhr: Im Machtkampf mit CSU-Chef Markus Söder um die Kanzlerkandidatur hat sich der CDU-Vorstand erneut mit klarer Mehrheit hinter den CDU-Vorsitzenden Armin Laschet gestellt. In einer digitalen Sondersitzung der CDU-Spitze votierten am Montagabend nach Angaben eines CDU-Sprechers von 46 stimmberechtigten Vorstandsmitgliedern in geheimer Wahl 31 für eine Kandidatur Laschets. 9 stimmten für Söder, 6 enthielten sich. Laut CDU-Angaben entspricht das einer Zustimmung von 77,5 Prozent für Laschet und von 22,5 Prozent für Söder.“

Armin Laschat, in Ermangelung eines grundgestzkonformen und wegen des Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) ex tunc nichtigen Landeswahlgesetzes bloß sog. Ministerpräsident des Landes NRW und Vorsitzender des Vereins CDU, in der Gunst der bundesdeutschen Bevölkerung eine politische Figur mit Beliebtheitswerten nahe des Gefrierpunktes, selbst davon überzeugt, trotz seiner bescheidenen Körpergröße ein Nachfahre des deutschen Königs Karl dem Großen zu sein, lässt sich vom Bundesvorstand  der grundgesetzfragwürdig seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzss am 23.05.1949 denken und handelnden Cristlich-Demokratischen-Union (CDU) ungeniert am 132. Geburtstag des braunen Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler zum CDU-Kanzlerkanditaten für die am 26.09.2021 nächste stattfinden sollende Bundestagswahl küren.

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Details bezüglich der von Grundgesetzes wegen ex tunc ungültigen bundesdeutschen Wahlgesetze lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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MONITOR-Redaktion hat es nicht wirklich mit dem Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes

Auf der Internetseite der MONITOR-Redaktion des Westdeutschen Rundfunks heißt es auszugsweise unter „über uns“, Zitat:

„Unbequem sein, irritieren, provozieren“

„MONITOR will Hintergrund liefern, Diskussionen anstoßen, Themen setzen. Unsere Handschrift: seriöse Information, gepaart mit einer sorgfältigen Analyse. Kritischer, investigativer Journalismus wird in der Redaktion großgeschrieben.“

„Im Zweifelsfall segeln wir eher gegen den Wind, immer meinungsfreudig, nie ideologisch“. So charakterisiert Georg Restle MONITOR. Seit September 2012 leitet er die Sendung. Unsere sachlich-nüchterne und kritische Berichterstattung ist seit über 50 Jahren gefragt. MONITOR, Markenzeichen und Reizwort zugleich, ist das zweitälteste politische Magazin im deutschen Fernsehen. Wir fragen nach, zeigen, was hinter Schlagworten steckt. Unser Ehrgeiz ist es, unbequem zu sein für die Mächtigen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – und uns stark zu machen für die Schwachen.“

Im Jahr 71 des am 23.05.1949 als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in kraft getretenen Bonner Grundgesetzes muss sich MONITOR auch und zuvörderst daran messen lassen, ob und inwieweit die Redaktion sich sowie ihre Beiträge zu jeder Zeit und konsequent am Inhalt und der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ausrichtet. Weiterlesen

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72 Jahre am 23.05.2021 grundgesetzwidriges / grundgesetzfeindliches hoheitliches Denken und Handeln der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt versus aller bundesdeutschen GrundrechteträgerInnen

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit dem 23.05.1949 noch immer seiner wahren Erfüllung harrt. Weiterlesen

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den etablierten Parteien und bundesdeutscher öffentlicher Gewalt sind die BundesbürgerInnen völlig egal, nur das System darf nicht kollabieren und die Wahlen sind durchzuführen, trotz bundesweit grundgesetzwidriger Wahlgesetze

So denkt und handelt der bundesdeutsche Gesetzgeber sowie die vollziehende und rechtsprechende Gewalt spätestens seit dem 11.08.1950 grundgesetzwidrig /-feindlich:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System) Weiterlesen

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advocatus pro forma bzw. allen Schwarzkittel mangelt es an der gundgesetzlichen Legitimation

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