vom Souverän entgegen Art. 20 Abs. 2 GG zum Untertan der eigentlichen Dienerschaft

Zitat:

„Ist es nicht verfassungswidrig wenn eine Regierung sagt, sie gibt dem Volk, also dem Souverän, ein paar der Grundrechte zurück, die sie ihm zuvor genommen hat? Eine Regierung hat doch die Grundrechte der Bürger zu achten und nicht zuzuteilen. Warum nur machen das in einem jahrzehntelang freien Land so viele Menschen mit, ohne es zu hinterfragen? Wieso lassen sie sich die Zuteilung früherer Selbstverständlichkeiten immer noch gefallen?“

Fakt ist seit 71 Jahren versus Bonner Grundgesetz als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Details bezüglich der von Grundgesetzes wegen ex tunc ungültigen bundesdeutschen Wahlgesetze lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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