Armin Laschet, seit dem 20.04.2021 wähnt sich nicht nur als Nachfahre König Karl des Großen, sondern erzwingt am Geburtstag des Massenmörders Adolf Hitler vom CDU-Bundesvorstand seine Kanzlerkandidatur.

Am 20.04.2021 oder genauer am 132. Geburtstag des Massenmörders und Usupators Adolf Hitler, vermeldet Focus-online, Zitat:

„Mehrheit für Laschet: CDU-Vorstand stellt sich erneut hinter ihn“

„00.58 Uhr: Im Machtkampf mit CSU-Chef Markus Söder um die Kanzlerkandidatur hat sich der CDU-Vorstand erneut mit klarer Mehrheit hinter den CDU-Vorsitzenden Armin Laschet gestellt. In einer digitalen Sondersitzung der CDU-Spitze votierten am Montagabend nach Angaben eines CDU-Sprechers von 46 stimmberechtigten Vorstandsmitgliedern in geheimer Wahl 31 für eine Kandidatur Laschets. 9 stimmten für Söder, 6 enthielten sich. Laut CDU-Angaben entspricht das einer Zustimmung von 77,5 Prozent für Laschet und von 22,5 Prozent für Söder.“

Armin Laschat, in Ermangelung eines grundgestzkonformen und wegen des Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) ex tunc nichtigen Landeswahlgesetzes bloß sog. Ministerpräsident des Landes NRW und Vorsitzender des Vereins CDU, in der Gunst der bundesdeutschen Bevölkerung eine politische Figur mit Beliebtheitswerten nahe des Gefrierpunktes, selbst davon überzeugt, trotz seiner bescheidenen Körpergröße ein Nachfahre des deutschen Königs Karl dem Großen zu sein, lässt sich vom Bundesvorstand  der grundgesetzfragwürdig seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzss am 23.05.1949 denken und handelnden Cristlich-Demokratischen-Union (CDU) ungeniert am 132. Geburtstag des braunen Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler zum CDU-Kanzlerkanditaten für die am 26.09.2021 nächste stattfinden sollende Bundestagswahl küren.

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Details bezüglich der von Grundgesetzes wegen ex tunc ungültigen bundesdeutschen Wahlgesetze lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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