ist die Grüne Annalena Baerbock nichts weiter als eine politische Blenderin?

Focus-online vermeldet am 21.05.2021 über die grüne Kanzler-Kandidatin Annalena Baerbock zusammenfassend das Folgende:

„Baerbock hat keinen deutschen Universitätsabschluss. Sie hat ein Studium und eine Promotion abgebrochen. An der gut beleumundeten Londoner Privatuni hat sie einen juristischen Postgraduierten-Abschluss erworben, der allerdings kaum berechtigt, sie als „Völkerrechtlerin“ zu bezeichnen. Der in London binnen eines Jahres erworbene Titel steht für sich, er schließt kein deutsches Studium ab.“

Deshalb ist dringend anzunehmen, dass sich diese Kanzler-Kandidatin der Grünen bis heute auch nicht wirklich mit dem Folgenden wie auch immer, befasst haben wird, da sie dann dringend an ihrer noch derzeitigen Bundestagsabgeordneteneigenschaft zweifeln müsste, denn nicht nur die kommende Bundestagswahl, sondern auch alle bisherigen Bundestagswahlen seit dem 14.08.1949 basieren auf wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültigen Wahlgesetzen, alle Wahlen waren und sind und werden auch weiterhin ungültig sein, die Mandate nichtig.

Details bezüglich der von Grundgesetzes wegen ex tunc ungültigen bundesdeutschen Wahlgesetze lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Fakt ist sodann, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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