alles Fake News oder was

Wissen Sie beispielsweise, dass…

  1. es in Deutschland keinen Straftatbestand des Amtsmissbrauchs gibt, abgeschafft noch durch die Nazis am 15.06.1943?
  2. es in Deutschland, bis auf den Stimmenkauf, keinen Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung gibt?
  3. es in Deutschland keinen Straftatbestand der Folter gemäß Art. 1 der UN-Antifolterkonvention gibt trotz Rechtsbefehl gemäß Art. 4 des Übereinkommens an die Nationalstaaten?
  4. Ihre Einkommen- und Lohnsteuern auf der Grundlage des von Adolf Hitler erlassenen Einkommensteuergesetzes vom 16.10.1934 durch das bundesdeutsche Finanzamt eingezogen werden?
  5. bundesdeutsche Finanz- und Zollbeamte grundgesetzwidrig persönlich unantastbar sind, also straf- und haftungslos gestellt sind, wenn sie für den Staat rauben und plündern?
  6. ein Finanzbeamter, der Steuern im Veranlagungs- und/oder Einspruchsverfahren bewusst falsch festsetzt, keine Rechtsbeugung begeht (BGHSt 24, 326)?
  7. es nicht die vordringlichste Aufgabe eines Finanzbeamten ist, sich an das Recht zu halten (OLG Celle 3 Ws 176/86)?
  8. Beamte per Gesetz vorsätzlich rechtswidrig Steuern, Gebühren und andere Abgaben von Ihnen zugunsten des Staates rauben dürfen, ohne dafür bestraft zu werden (§ 353 StGB)?
  9. Beamte per Gesetz vorsätzlich rechtswidrig Ihre staatlichen Leistungen zugunsten des Staates kürzen dürfen, ohne dafür bestraft zu werden (§ 353 StGB)?
  10. ein Verwaltungsakt nicht deshalb schon nichtig ist, weil er der Gesetzesgrundlage entbehrt (BFH IV B 13/81)?
  11. auch eine rechtswidrig (verfassungswidrig) zustande gekommene Entscheidung vollstreckt werden kann (LG Stade 11c Qs 65/11)?
  12. Beamte durch nichtige nationalsozialistische Gesetze das Grundgesetz außer Anwendung setzen?
  13. der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hermann Höpker-Aschoff als Chefjurist der Haupttreuhandstelle-Ost an der fabrikmäßigen Ausrottung und Verwertung der osteuropäischen Juden beteiligt war?
  14. die Richter des Bundesverfassungsgerichtes seit September 1951 grundgesetzwidrig von einem Richterwahlausschuss des Bundestages anstatt vom gesamten Bundestag gewählt werden?
  15. das Bundesverfassungsgericht die Anwendung von nichtigen nationalsozialistischen Gesetze zulässt?
  16. das Bundesverfassungsgericht die Anwendung verfassungswidriger / ungültiger Gesetze zulässt?
  17. das Bundesverfassungsgericht (nicht nur) die Hartz-IV-Gesetze verfassungswidrig Ihre Grundrechte verletzen lässt und die entsprechenden Schutzvorschriften des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 1 GG), aufgrund deren diese Gesetzgebung eigentlich nichtig ist, nicht anwendet?
  18. das Bundesverfassungsgericht Ihre Verfassungsbeschwerden nicht zu bearbeiten braucht, obwohl Sie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG ein Grundrecht auf Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt haben?
  19. Sie Ihre Klagen und Beschwerden vor den Gerichten gegen die öffentliche Gewalt wegen der Verletzung Ihrer Grundrechte selbst bezahlen müssen?
  20. die juristische Ausbildung heute noch auf nationalsozialistischen Rechtslehren basiert?
  21. die Strafermittlungsbehörden die Opfer staatlicher Gewalt anklagen und nicht die Täter?
  22. die bundesdeutschen Staatsanwälte nicht den Beamteneid, sondern den nur den Richtern vorbehaltenen Richtereid leisten mit der Folge, dass es am grundgesetzkonformen Dienst- und Treueverhältnis mangelt mit der weiteren Folge, dass es keine grundgesetzkonformen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und Anklagen seitdem mehr gibt?
  23. deutsche Gerichte nicht nur nationalsozialistische Verbrecher schützen, sondern auch heute noch Opfer staatlicher Verbrechen verurteilen?
  24. die Gerichte Gebühren von Ihnen auf der verfassungswidrigen Grundlage nicht mehr gültiger nationalsozialistischer Gesetze mit Zwang und Gewalt erheben und notfalls mittels Zwangshaft und Ihrem »bürgerlichen Tod zu Lebzeiten« beitreiben lassen (vgl. JBeitrO / JBeitrG)?
  25. Widerstand gegen rechtswidrigen Missbrauch staatlicher Gewalt immer öfter mit dem Entzug der Lebensgrundlagen, Zwangsbetreuung und Zwangspsychiatrisierung bestraft wird?
  26. es keine Möglichkeit gibt, Wahlmanipulationen und -fälschungen zu beweisen?
  27. die Innenminister entscheiden, welche Parteien zu Wahlen zugelassen werden?
  28. jeder Beamte das Grundgesetz und einfaches Gesetz brechen darf, wenn es opportun ist?
  29. die Bindung der öffentlichen Gewalt an die unmittelbar geltendes Recht bildenden Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) sowie an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) faktisch aufgehoben ist?
  30. die Verwertungsmasse des deutschen Volkes beamtete Hochverräter dafür bezahlt, seiner Würde, seiner Freiheit, seiner Rechte und seines Eigentums beraubt zu werden?
  31. Demokratie und Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes für die öffentliche Gewalt absolut keine Bedeutung haben?
  32. bereits die erste Bundestagswahl am 14.08.1949 aufgrund des wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültige erste Bundeswahlgesetz nichtig gewesen ist mit der Folge, dass alle Bundestagsmandante grundgesetzwidrig erlangt und ausgeübt worden sind?
  33. bis heute seit dem 14.08.1949 keine Bundes-, Landtags- und Kommunalwahl auf der Grundlage eines grundgesetzkonformen Wahlgesetzes stattgefunden hat, weil alle diese Wahlgesetze gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen und aufgrund dessen ex tunc ungültig waren, sind und bleiben mit der Folge, dass alle Mandate nichtig sind?
  34. diese 33 hier beschriebenen Zustände nur die Spitze eines Eisbergs sind und SIE jeden Tag zu- bzw. wegschauen oder von diesem grundgesetzwidrigen Zustand grundgesetzwidrig profitieren?

Die einschlägigen Details lesen hier in diesem Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz auch weiterhin trotz Titulierung als Fake News– Fehlanzeige -.

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Fake news ja oder nein – Bundesrepublik Deutschland ist nicht der Rechtsstaat, der von Bonner Grundgesetzes wegen einzig zulässig ist seit dem 23.05.1949

Die mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 aus der Taufe gehobene Bundesrepublik Deutschland ist bis heute nicht der Rechtsstaat, der er von Grundgesetzes wegen zu sein und zu bleiben hat. Details lesen sich dazu in diesem Blog.

Diese erweisliche wahre Tatsache wird dank jahrzehntelanger einstudierter granitener Dummheit sowie vorsätzlicher Ignoranz des Bonner Grundgesetzes als die bundesdeutsche ranghöchste Rechtsnorm seit dem 23.05.1949 fälschlich mit dem Kunstbegriff  Fake News gebrandmarkt.

„Als Fake News (auch Fake-News oder Fakenews;[1] englisch: fake news [ˈfɛɪ̯kˌnjuːz]) werden manipulativ verbreitete, vorgetäuschte Nachrichten[2] bezeichnet, die sich überwiegend im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken und anderen sozialen Medien zum Teil viral verbreiten. Der Rechtschreibduden, der den Begriff 2017 in die 27. Ausgabe aufnahm,[3] definiert ihn als „umgangssprachlich für in den Medien und im Internet, besonders in den Social Media in manipulativer Absicht verbreitete Falschmeldungen“.„(Quelle: Wikipedia)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz auch weiterhin trotz Titulierung als Fake News– Fehlanzeige -.

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Der Grundsatz der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) erfordert daneben, dass sich alle Akte der Ausübung der Staatsgewalt auf den Willen des Volkes zurückführen lassen (vgl. BVerfGE 38, 258 [271]; 47, 253 [272]; 77, 1 [40]; 83, 60 [71]; 93, 37 [66]; 107, 59 [87]). Mit dem ersten wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Bundeswahlgesetzes wird seit dem 14.08.1949 der im Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG unverbrüchlich verankerte Grundsatz der Volkssouveränität verletzt, war doch das Wahlergebnis am 14.08.1949 nichtig.

Am 14.08.1949 wurde nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 als die seit dem Tage ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, die erste Bundestagswahl durchgeführt. Diese erste Bundestagswahl hat, wie sich inzwischen zweifelsfrei herausgestellt hat, ohne ein gültiges Bundeswahlgesetz stattgefunden mit der zwingenden Folge, dass sowohl die Wahl als auch das Ergebnis bis heute nichtig ist und bleibt.

Zur Ungültigkeit des ersten Bundeswahlgesetzes ist es gekommen, weil es gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des Bonner Grundgesetzes, dem sog. Zitiergebot, verstößt. Eine nachträgliche Heilung war und ist nicht möglich. Gesetze, die gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, sind und bleiben ungültig, alle auf einem solchen ungültigen Gesetz basierenden Verwaltungsakte und / oder Gerichtsentscheidungen sind und bleiben nichtig.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Der Grundsatz der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) erfordert daneben, dass sich alle Akte der Ausübung der Staatsgewalt auf den Willen des Volkes zurückführen lassen (vgl. BVerfGE 38, 258 [271]; 47, 253 [272]; 77, 1 [40]; 83, 60 [71]; 93, 37 [66]; 107, 59 [87]). Mit dem ersten wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Bundeswahlgesetzes wird seit dem 14.08.1949 der im Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG unverbrüchlich verankerte Grundsatz der Volkssouveränität verletzt, war doch das Wahlergebnis am 14.08.1949 nichtig.

07.09.1949 konstituierte sich grundgesetzwidrig der erste grundgesetzwidrig gewählte Bundestag, verstieß doch das erste Bundeswahlgesetz gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und war aufgrund dessen ex tunc ungültig, die Bundestagswahl am 14.08.1949 nichtig

Fakt ist, dass keine bundesdeutsche Wahl seit dem 14.08.1949 grundgesetzkonform verlaufen ist, denn zu einer grundgesetzkonformen Wahl gehört in der Bundesrepublik Deutschland zuvörderst ein grundgesetzkonformes Wahlgesetz. Das erste bundesdeutsche Wahlgesetz verstößt jedoch vom Tag seines Inkrafttretens an gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und ist somit ex tunc ungültig mit der zwingenden Folge, dass die am 14.08.1949 stattgefunden habende Bundestagswahl nichtig gewesen und geblieben ist mit allen sich daraus bis heute in der Folge zwingend ergeben habenden Rechtsfolgen in Gestalt von Nichtigkeit.

Vor diesem Hintergrund hat sich der erste Bundestag am 07.09.1949 grundgesetzwidrig konstituiert, alles Wirken des ersten deutschen Bundestages war aufgrund dessen grundgesetzwidrig und mithin rechtsunwirksam.

Seit dem 14.08.1949, dem Tag der ersten grundgesetzwidrigen Bundestagswahl, werden die Grundrechteträger klammheimlich grundgesetzwidrig zu Menschen minderen Rechts gemacht denen jederzeit von Seiten der Täter unscheinbar grundgesetzwidrig der bürgerliche Tod zu Lebzeiten bereitet wird, wenn es den Tätern nützt.

Die Täter selbst haben dafür Sorge getragen, dass ihnen bis heute straf- und haftungsrechtlich niemand in die Parade fahren kann.

Amtsmissbrauch ist als Straftatbestand seit dem 15.06.1943 bereits als Straftatbestand nicht mehr existent.

Nötigung und Erpressung sind seit dem 15.06.1943 ein Gesinnungstatbestand, seit 1954 muss das Mittel zum Zweck als verwerflich anzusehen sein, doch welcher Amtsträger handelt zugunsten des Staates verwerflich.

Steuern, Gebühren und an deren Abgaben vorsätzlich als Amtsträger für eine öffentliche Kasse gegen den Grundrechteträger überheben bleibt seit 70 Jahren grundgesetzwidrig gemäß § 353 Abs.1 StGB straflos, wenn das Überhobene an die öffentliche Kasse abgeführt wird.

Rechtsbeugung seitens bundesdeutscher Finanzbeamter ist als Straftatbestand grundgesetzwidrig hochverräterisch vom BGH 1971 und dem OLG Celle 1986 für nicht begehbar erklärt worden, zwar habe sich der Finanzbeamte an das Recht zu halten, ohne dass es jedoch seine vordringlichste Aufgabe sei, so das OLG Celle am 17.04.1986.

Auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen können vollstreckt werden, ließ im April 2011 das Landgericht Stade verlauten, grundgesetzwidrig hochverräterisch übrigens, doch stört das bis heute nicht wirklich die Grundrechteträger.

Am 11.08.1950 wird in die Kabinettsprotokolle der ersten Adenauer-Regierung auf der 89. Kabinettssitzung das Folgende vom damaligen ersten Bundesinnenminister Heinemann zu Protokoll gegeben:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Der bekannte Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim beschreibt den bundesdeutschen Zustand so, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Hans Herbert von Arnim (Das System)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für 07.09.1949 konstituierte sich grundgesetzwidrig der erste grundgesetzwidrig gewählte Bundestag, verstieß doch das erste Bundeswahlgesetz gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und war aufgrund dessen ex tunc ungültig, die Bundestagswahl am 14.08.1949 nichtig

es wird Zeit, dass Polen aber auch Griechenland und andere Leittragende des deutschen NS-Terrorregimes ihre milliardenschweren Entschädigungssummen geltend machen und ggf. gewaltsam gegen die heutigen Deutschen beitreiben

Am 01. September 1939 überfielen die Nazi-Deutschen des NS-Terrorregimes Polen, raubten, plünderten, mordeten und besetzten dieses Land. Die bis heute nicht beglichenen Schäden belaufen sich auf rund 800 Milliarden Euro. Weiterlesen

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Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen am 01.09.2019 zum x-ten Mal nichtig, da die Landeswahlgesetze wegen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig sind

Am 14.08.1949 wurde in der Bundesrepublik Deutschland zum ersten Mal vor dem Hintergrund des Bonner Grundgesetzes als ranghöchster Rechtsnorm seit dem 23.05.1949 der Bundestag gewählt, weil nun aber das erste Bundeswahlgesetz wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig und bis heute alle Wahlgesetzes eben wegen ihres unheilbaren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 abs. 1 Satz 2 GG ungültig sind, sind alle bis heute in der Bundesrepublik Deutschland veranstalteten Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen nichtig.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

»Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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Parteien-, Verwaltungs- und Justizterrorismus beherrscht unscheinbar die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland und lässt das Bonner Grundgesetz samt unmittelbares Recht bildende Freiheitsgrundrechte seit 70 Jahren leerlaufen

Seit dem 23.05.1949, seit 70 Jahren also, bildet das Bonner Grundgesetz die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund dieser Tatsache geht bis heute so mancher Bundesbürger davon aus, dass der Rechtsstaat, den die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls seit dem 23.05.1949 zu sein vorgibt, real existiert. Doch da irren alle diejenigen, die da die Bundesrepublik Deutschland als den Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes ansehen. Weiterlesen

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Kein Zeuge beschuldigte Alaa S. dieser Tat. Dass er es gewesen sein soll, entspringt der freien Eingebung des Staatsanwalts. Beweise? Keine. Doch trotzdem hat das Gericht Alaa S. auch dieser Tat für schuldig befunden. In dubio pro reo – Fehlanzeige –

Willkürlich, grundgesetzwidrig, rechtsstaatsunwürdig justizterroristisch, anders darf der Vorgang Alaa S. von Grundgesetzes wegen nicht benannt werden,  der von der Institution Landgericht Chemnitz am 22.08.2019 mit einer Verurteilung endete, trotz fehlender Beweise,  anstatt in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten mit einem von Grundgesetzes wegen einzig und allein zulässigen Freispruch. (hier die Details)

Weder Richter noch Schöffen oder gar der Staatsanwalt waren in dem Verfahren von Grundgesetzes wegen grundgesetz- und landesverfassungskonform bestallt, was das ganze Verfahren noch mehr zu einer Farce macht. Richter, die bevor sie zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden, sich in der Staatsanwalt herumgetrieben haben ohne vom Richtereid zuvor förmlich entbunden gewesen zu sein und niemals den Beamteneid geleistet haben, sind von Grundgesetzes wegen als Grundgesetzfeinde unwürdig, das Richteramt in der Bundesrepublik Deutschland übertragen zu bekommen. Ihre Ernennung ist nichtig, sie sind kraft Grundgesetzes ausgeschlossen von ihrer Amtsführung. Weiterlesen

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Gesetze bzw. Rechtsverordnungen sind ggf. wegen des unheilbaren Verstoßes gegen das absolut gefasste Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG / Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG von Grundgesetzes wegen ex tunc nichtig. Seit 70 Jahren Bonner Grundgesetz sind trotzdem eine Vielzahl Gesetze und Rechtsverordnungen davon betroffen und trotz Nichtigkeit werden sie von Amts wegen gegen die Grundrechteträger angewendet, grundgesetzwidrig, doch wen stört diese Grundgesetzwidrigkeit wirklich

Wegen des unheilbaren Verstoßes gegen das absolut gefasste Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG / Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG von Grundgesetzes wegen ex tunc nichtig. Betroffen sind Bundes- und Landesgesetze sowie auf Bundes- und Landesgesetzen basierende Rechtsverordnungen. In der Folge sind sämtliche auf nichtigen Gesetzen und / oder nichtigen Rechtsverordnungen basierende Verwaltungsakte und / oder gerichtlichen Beschlüsse / Urteile von Grundgesetzes wegen ebenfalls nichtig sowie rechtsunwirksam mit der gleichzeitig einhergehenden Folge, dass weder Rechtskraft noch Verjährung eintritt. Die Folgen sind grundgesetzkonform zugunsten des Grundrechteträgers zu beseitigen und das für den Grundrechteträger kostenfrei.

Dass dem seit dem 23.05.1949 so von Grundgesetzes wegen ist, weiß die öffentliche Gewalt spätestens seit der Innenministerkonferenz am 10.08.1950 und dem aus dieser Konferenz am 11.08.1950 seitens des Bundesinnenminsiters Heinemann auf der 89. Kabinettssitzung der ersten Adenauer-Regierung zu Protokoll gegebenen Erklärung, Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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am 14. August 1949, vor 70 Jahren, wurde mittels gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, dem sog. Zitiergebot, verstoßendes Bundeswahlgesetz grundgesetzwidrig und in der Folge nichtig gewählt mit der weiteren Folge, dass seit 70 Jahren der Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes nicht existiert, geschweige denn praktiziert wird, das Bonner Grundgesetz harrt bis heute immer noch seiner wahren Erfüllung, dem Gesetzgeber, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt mangelt es seit dem 14.08.1949 an jedweder grundgesetzkonformen Legitimation

Fakt ist, dass keine bundesdeutsche Wahl seit dem 14.08.1949 grundgesetzkonform verlaufen ist, denn zu einer grundgesetzkonformen Wahl gehört in der Bundesrepublik Deutschland zuvörderst ein grundgesetzkonformes Wahlgesetz. Das erste bundesdeutsche Wahlgesetz verstößt jedoch vom Tag seines Inkrafttretens an gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und ist somit ex tunc ungültig mit der zwingenden Folge, dass die am 14.08.1949 stattgefunden habende Bundestagswahl nichtig gewesen und geblieben ist mit allen sich daraus bis heute in der Folge zwingend ergeben habenden Rechtsfolgen in Gestalt von Nichtigkeit.

De facto sind vor diesem Hintergrund alle bis heute vorgenommenen Änderungen des Bonner Grundgesetzes ebenfalls nichtig, denn weder der deutsche Bundestag noch der deutsche Bundesrat ist bis heute grundgesetzkonform konstituiert worden, dank der Ungültigkeit aller bundesdeutschen Wahlgesetze wegen ihres unheilbaren Verstoßes gegen das unverbrüchliche Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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