Willkürlich, grundgesetzwidrig, rechtsstaatsunwürdig justizterroristisch, anders darf der Vorgang Alaa S. von Grundgesetzes wegen nicht benannt werden, der von der Institution Landgericht Chemnitz am 22.08.2019 mit einer Verurteilung endete, trotz fehlender Beweise, anstatt in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten mit einem von Grundgesetzes wegen einzig und allein zulässigen Freispruch. (hier die Details)
Weder Richter noch Schöffen oder gar der Staatsanwalt waren in dem Verfahren von Grundgesetzes wegen grundgesetz- und landesverfassungskonform bestallt, was das ganze Verfahren noch mehr zu einer Farce macht. Richter, die bevor sie zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden, sich in der Staatsanwalt herumgetrieben haben ohne vom Richtereid zuvor förmlich entbunden gewesen zu sein und niemals den Beamteneid geleistet haben, sind von Grundgesetzes wegen als Grundgesetzfeinde unwürdig, das Richteramt in der Bundesrepublik Deutschland übertragen zu bekommen. Ihre Ernennung ist nichtig, sie sind kraft Grundgesetzes ausgeschlossen von ihrer Amtsführung.
Von Grundgesetzes wegen hat es seit dem 23.05.1949 keine Schöffen und / oder sonstige sog. ehrenamtliche Richter in der rechtsprechenden Gewalt der Bundesrepublik Deutschland zu geben, weil das Bonner Grundgesetz keine Laien in der Rechtsprechung zulässt, denn es mangelt solchen Personen an den jedoch zwingend notwendigen Kenntnissen über den Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland.
In Ermangelung der grundgesetz- sowie landesverfassungs- und beamtengesetzlich konformen Vereidigung aller bundesdeutschen Staatsanwälte seit Einführung des Deutschen Richtergesetzes, mangelt es jedem Staatsanwalt der Bundesrepublik Deutschland an der zwingend notwendigen grundgesetzkonformen Bestallung mit der Folge, dass es kein grundgesetzkonformes Dienst- und Treueverhältnis zwischen dem Dienstherrn und den grundgesetzwidrig unvereidigten Robenträgern gibt.
Das Verfahren Alaa S. war nichts weiter als ein grundgesetzwidriger Schauprozess, wie dem Grunde nach alle bundesdeutschen Gerichtsverfahren von Grundgesetzes wegen seit dem 23.05.1949 nichts weiter als grundgesetzwidrige Schauprozesse waren und wohl noch eine ganze Weile bleiben werden.
Diese Tatsachen von Grundgesetzes wegen schweigt die bundesdeutsche Presse, trotz ihres eigenen ehrenwerten Anspruchs, nämlich die 4. Gewalt im Staate zu bilden, pflichtbewusst nach der Geiger-Doktrin „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ aus dem Jahr 1941 wider besseres Wissens tot.
Beate Lakotta beendet ihren Kommentar mit den Worten:
„Ein junger Mensch wird für lange Zeit seine Freiheit verlieren, und der Eindruck bleibt, als habe das Urteil vom ersten Verfahrenstag an festgestanden. Ein schwarzer Tag für den Rechtsstaat.“
In der Print-Ausgabe des SPIEGEL (27/2014) zitierte dieselbe Beate Lakotta damals den OStA Wolfhard Meindl vor dem Bayerischen Untersuchungsausschuss in Sachen Gustl Mollath mit den folgenden Sätzen übrigens:
„Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“
Vor diesem Hintergrund ist der Kommentar in der heutigen Spiegel-online Ausgabe in Sachen Alaa S. in Chemnitz nicht wirklich überzeugend, denn die eigentlichen Fakten des grundgesetzwidrigen Systems Bundesrepublik Deutschland schweigt Beate Lakotta hier tot.
Das noch von Grundgesetzes wegen auf der Basis ungültiger Gesetze überall in den bundesdeutschen Gerichten grundgesetzwidrig hoheitlich gehandelt wird, soll noch der guten Ordnung halber erwähnt werden.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes – Fehlanzeige-.