Juden heute in der Bundesrepublik Deutschland haben oder wollen das unscheinbar versus Bonner Grundgesetz etablierte deutsche System nicht verstehen, geschweige wohl wahrhaben

Spiegel-online vermeldet am 28.10.2019:

Nach dem Erstarken der AfD bei der Landtagswahl in Thüringen hat der Zentralrat der Juden in Deutschland an die Wähler der Partei appelliert. „Jeder, der am Sonntag die AfD gewählt hat, trägt eine Mitverantwortung dafür, dass das Fundament unserer Demokratie sukzessive untergraben wird“, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster.

Wer die AfD wähle, wähle den Weg in ein antidemokratisches Deutschland, so Schuster. „Wer AfD wählt, wählt den Abschied von den Freiheiten unseres demokratischen Rechtsstaats.“

Sowohl dem Zentralrat der Juden als auch seinem Präsidenten Josef Schuster ist seit Jahren bekannt gemacht worden, dass die bundesdeutsche öffentliche Gewalt in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt es seit dem 23.05.1949 nicht wirklich hat mit dem Bonner Grundgesetz als ranghöchster Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland sowie den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen einschließlich der unmittelbar geltendes Recht gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Freiheitsgrundrechte.

Vielleicht schaut man ja mal von Seiten des Zentralrates der Juden in die Parteiprogramme aller bundesweit etablierter politischen Parteien und sucht dort nach dem ausformulierten Bezug zum Bonner Grundgesetz als auch für die Akteure aller bundesdeutschen politischen Parteien zuvörderst maßgebliches Gesetzeswerk. Man darf getrost mit Fehlanzeige rechnen, denn wenn sich schon die gesamte bundesdeutsche öffentliche  Gewalt der ranghöchsten bundesdeutschen Rechtsnorm seit dem 23.05.1949 erfolgreich entzieht, kann es bei den etablierten politischen Parteien nicht anders sein, denn ein Großteil der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt beherbergt sog. Parteisoldaten in den eigenen Reihen, da wäre es aberwitzig zu glauben, dass man sich neben den zuvörderst in den Parteien rangierenden Parteiprogrammen und Parteistatuten noch um die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland kümmert, geschweige sie und ihren Inhalt sowie ihre einzigartige Wirkweise als absolut vorrangig anerkennt. Das würde ja die gesamte von rückwärts entwickelte Parteiarbeit zunichte machen, denn von den einmal ins Auge gefassten braunen 1.000 Jahren sind nicht einmal 100 Jahre erst vergangen.

„Deutschland verdummt“, prognostiziert im Augenblick der Kinderpsychiater Dr. Winterhoff und hat wohl recht.

Vielleicht schaut man von Seiten des Zentralrates der Juden mal rein Interesse halber in die  Grundrechtefibel „Voll in Ordnung – unsere Grundrechte“ wo es von Seiten der Länderkultus- und Innenminister erhellend heißt, Zitat:

«Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen

1970 hat Heinemann als Bundespräsident dann das Folgende als Geleitwort in die erste von der Bundeszentrale für politische Bildung gedruckte Grundgesetzausgabe schreiben lassen, Zitat:

»Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Wenn Deutschland jedoch weiter verdummt, dann wird schon bald keine Erinnerung mehr vorhanden sein bezüglich dessen, was das NS-Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler und seine braue Mischpoke zwischen dem 05.03.1933 und 08.05.1945 an menschenverachten Verbrechen zustande gebracht hat.

Sowohl der Zentralrat der Juden als auch dessen Präsident hat zu wissen, dass de facto  die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Thüringens Landtagswahl am 27.10.2019 nichtig, denn auch Thüringens Landeswahlgesetz verstößt seit eh und je gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) denn wo ein muss im Bonner Grundgesetz geschrieben steht, haben soll und kann keine Legitimation

Thüringens Landtagswahl am 27.10.2019 ist ebenso nichtig wie die letzte Landtagswahl in Thüringen 2014 bereits gewesen ist. Solange das Landeswahlgesetz Thüringens gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) verstößt, ist und bleibt das Landeswahlgesetz ungültig, die Landtagswahl samt Ergebnis nichtig. Alle Mandate werden grundgesetzwidrig wahrgenommen, alle Funktionsämter in der Landesregierung lediglich grundgesetzwidrig nominell besetzt. Es herrscht nichts weiter als „geordnetes Chaos“, sämtliche Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes samt seiner unverbrüchlich unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt laufen aufgrund dessen leer.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„. Weiterlesen

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er unterwirft sich grundgesetzwidrig dem grundgesetzwidrigen Kammerzwang und leistet einen grundgesetzfernen Eid, der sich Rechtsanwalt schimpfende deutsche Rechtsassessor

Rund 160.000 sollen es gegenwärtig bundesweit sein, erwachsene Menschen, die erfolgreich Jura studiert sowie das 2. juristische Staatsexamen abgelegt und sich dann zum Rechtsanwalt haben ernennen lassen und das nicht etwa vom Justizministerium des Bundes oder der Länder, sondern von einer Rechtsanwaltskammer.

Nach der Abwicklung von einigen Formalitäten erhielten sie von solch einer Rechtsanwaltskammer die Befugnis sich Rechtsanwalt nennen zu dürfen, nachdem sie noch zuvor dort entweder den folgenden Eid gemäß § 12a BRAO leisteten, Zitat:

„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

oder gelobten ebenfalls gemäß § 12a BRAO, Zitat:

„Ich gelobe, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen.“

Eine solche, sich sodann Rechtsanwalt nennen dürfende, studierte Person, schwört weder noch gelobt sie auf das Bonner Grundgesetz, als die seit dem 23.05.1949 immer noch ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland; stattdessen schwört oder gelobt sie vor Gleichgesinnten, die Pflichten eines Rechtsanwaltes gewissenhaft zu erfüllen.

Die sog. Pflichten eines kammerernannten Rechtsanwaltes lesen sich insbesondere im § 1 Abs. 3 BORA, auszugsweises Zitat:

„…den Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“ 

Es lohnt sich auch 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 nachzuschauen, wie sich das Kammerwesen in der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund des allseits und jederzeit die bundesdeutsche öffentliche Gewalt unverbrüchlich bindenden Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland gebildet hat.

Im NSDAP – Parteiprogramm vom 24.02.1920 wird verlangt, Zitat:

„Die Bildung von Stände- und Berufskammern zur Durchführung der vom Reich erlassenen Rahmengesetze in den einzelnen Bundesstaaten.“

Im NS-Terrorregimes des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler und seiner braunen Mischpoke wurde der Kammerzwang auch für den seinen Anwaltsberuf frei ausübenden Rechtsanwalt befohlen.

Die Alliierten verboten den Kammerzwang sehr zeitnah nach der bedingungslosen Kapitulation des NS-Terrorregimes am 09.05.1945.

Am 23.05.1949 trat dann das heute noch die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bildende Bonner Grundgesetz in Kraft. Von einem Kammerzwang ist darin weit und breit kein einziges Wort geschrieben und trotzdem gibt es heute Rechtsanwaltskammern und die einfachgesetzliche Vorschrift BRAO vom 01.08.1959, wonach der das 2. juristische Staatsexamen bestanden habende Rechtsassessor dann, wenn er anwaltlich tätig sein will, zwangsweise Mitglied einer Anwaltskammer zu sein hat.

Dass die Artt. 2 und 9 des Bonner Grundgesetzes dieser Zwangsmitgliedschaft unverbrüchlich entgegenstehen seit dem 23.05.1949 und jede Art von Zwangsmitgliedschaft von Grundgesetzes wegen verboten ist, interessiert bis heute Scheins niemanden der seit dem 01.08.1959 sich der BRAO unterwerfenden Volljuristen um des Titels Rechtsanwalt willen.

Diesen volljuristischen Personenkreis interessiert nicht einmal die von Grundgesetzes unverbrüchliche Tatsache, dass die BRAO wegen des nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG seit dem 01.08.1959 ungültig ist mit der zwingenden Folge, dass das gesamte anwaltliche Kammerwesen nicht einmal eine einfachgesetzliche Grundlage vorweisen kann, so dass es sich allenfalls um eine gesetzlose Fiktion handelt, doch auch die bedürfen von Grundgesetzes wegen einer grundgesetzkonformen Rechtsgrundlage, doch da herrscht aus guten grundgesetzlichen Gründen – Fehlanzeige.

Die Ungültigkeit der BRAO wegen ihres Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG reiht sich nahtlos ein in eine schier endlos erscheinende Reihe von ebenfalls wegen ihres Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen bundesdeutschen Gesetzen. Wer da noch an Zufälle denkt oder von Einzelfällen spricht, der ist entweder grundgesetzfeindlich orientiert oder „granitenen dumm“, denn wie sich die bundesdeutsche Rechtsordnung bis heute zu gestalten hat, gibt einzig und allein der Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes vor und zwar der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt, ausnahmslos.

Heute, am 17.10.1959, hielt der damalige Bundestagsabgeordnete und Kronjurist der SPD Dr. Adolf Arndt† in Kassel eine Rede mit dem Titel „Das unerfüllte Grundgesetz“. Er zog das bittere Resümee nach 10 Jahren Bonner Grundgesetz, dass die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland noch immer seiner wahren Erfüllung harren würde. Bedauerlicherweise gilt diese unerfüllte Zustand bis über den heutigen Tag hinaus.

Hier für alle die damalige Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ zum Nachlesen.

De facto wurde die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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„Wenn du etwas von Politik verstehen würdest, würdest du nicht so sprechen“, sagte Erdogan an den nominellen Bundesaußenminister und SPD-Parteisoldaten Heiko Maas gewandt.

Am 16.10.2019 vermeldet SPIEGEL-online:

„Nach der Einschränkung der deutschen Rüstungsexporte in die Türkei hat Erdogan den SPD-Politiker persönlich angegriffen. „Da kommt der deutsche Außenminister – ein Mann, der seine Grenzen nicht kennt – und sagt: Wir werden der Türkei keine Waffen verkaufen. Wir sind am Ende“, sagte Erdogan. Nicht er, sondern Maas, Deutschland, werde verlieren.

Maas sei zudem arrogant und habe keine Ahnung von Politik; er sei ein Dilettant.“

Vielleicht hat der türkische Staatspräsident Erdogan sich ja längst das vermeintlich auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes stehende Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland genauer angeschaut und entsprechende Mängel in diesem Konstrukt entdeckt, dass auch den SPD-Parteisoldaten Heiko Maas in Erklärungsnöte brächte, würde man ihn dazu konkret und nachhaltig befragen. Vielleicht hat Erdogan ja erkannt, dass die von Seiten des Massenmörders Adolf Hitler in dessen Machwerk „Mein Kampf“ mehrfach geschilderte „granitenen Dummheit der Bevölkerung“ in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur immer noch äußerst stark ausgeprägt, sondern auch ihn bekannte politisch relevante Figuren befallen hat.

Vielleicht hat Erdogan ja in den Annalen der SPD gelesen und ist auf den Kronjuristen der SPD Dr. Adolf Arndt† und dessen Rede vom 17.10..1959 in Kassel mit dem Titel „Das unerfüllte Grundgesetz“ gestoßen. Arndt mahnte damals an, dass das Bonner Grundgesetz auch 10 Jahre nach dessen Inkrafttreten noch immer seiner wahren Erfüllung harren würde.

Der SPD – Parteisoldat Maas hat bis heute weder als ehemaliger nomineller Justizminister noch als derzeitiger ebenfalls bloß nomineller Außenminister, geschweige denn während seiner SPD – Karriere im Saarland nicht wirklich etwas daran geändert und es ist nicht erkennbar, dass Maas oder jemand anderes aus den Reihen der SPD daran denkt, das Bonner Grundgesetz endlich nach 70 Jahren seiner wahren Bestimmung zuzuführen, nämlich tatsächlich und uneingeschränkt als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zu wirken.

Hier für alle die damalige Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ zum Nachlesen.

De facto wurde die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Not kennt kein Gebot, wozu also grundgesetzliche Vorschriften für die Bewaffnung der deutschen Polizei

In seiner Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ am 17. Oktober 1959 reklamierte der Kronjurist der SPD Dr. Adolf Arndt† 10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949 an, dass die Bewaffnung der bundesdeutschen Polizei immer noch keine grundgesetzliche Legitimation besäße.

Zitat:

Nach wie vor spiegelt sich die ideologische Unterwanderung des Grundgesetzes in einer Reihe scheinbar für sich bestehender und allein genommen in ihrer Tragweite kaum durchschaubarer Erscheinungen, beispielsweise darin, […]  daß bisher weder im Bund noch in den Ländern der Waffengebrauch der Vollzugsbeamten verfassungsgerecht geregelt wurde, […]

Die grundgesetzlich konforme Legitimation des Waffengebrauches der Vollzugsbeamten des Bundes und der Länder steht bis heute immer noch aus, denn bis heute wird nach der Doktrin der Länderinnenminister vom 10./11.08.1950, um des wirksamen Durchgreifens willens, verfahren, Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Gesetz und Recht werden seit 70 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt einzig und allein ziel- und zweckgerichtet gegen die Grundrechteträger angewandt. Deshalb muss der zivilcouragierte Bundesbürger immer dann, wenn er gegen den Staat und seine Institutionen Zivilcourage an den Tag legt, in die Ecke des Täters gedrängt werden, damit die vollziehende Gewalt für sich sowohl Notwehr als auch Nothilfe reklamieren kann, um die seit 70 Jahren existierenden grundgesetzlichen Defizite grundgesetzkonformen Handelns der bundesdeutschen vollziehenden Gewalt erfolgreich gegenüber der von Staats wegen vorsätzlich  „granitenen dumm“ gehaltenen Bevölkerung erfolgreich zu kaschieren.

Die unmittelbar geltendes Recht gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte werden auf diese Weise seit 70 Jahren grundgesetzwidrig bis zur Unkenntlichkeit ausgehebelt, untergraben und leerlaufen gelassen und somit ihrer Abwehrfunktion beraubt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Das unerfüllte Grundgesetz seit seinem Inkrafttreten am 23.05.1949, obwohl die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, so Kronjurist der SPD Dr. Adolf Arndt† bereits am 17.10.1959 in Kassel

Am 17.10.1959 hielt der Kronjurist der SPD Dr. Adolf Arndt† in Kassel seine Rede mit dem Titel „Das unerfüllte Grundgesetz“ und resümierte schlussendlich, dass das Bonner Grundgesetz am 17.10.1959 noch immer seiner wahren Erfüllung harren würde.

Am 17.10.2019 jährt sich das Datum zum 60. Mal. 60 Jahre ist es dann her, dass 10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 von äußerst kompetenter Seite öffentlich erklärt worden ist, dass das Bonner Grundgesetz trotzdem es die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ist, noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Wer nun glaubt, dass sich sodann etwas am Zustand des Bonner Grundgesetzes geändert hat, der irrt. Noch heute harrt das Bonner Grundgesetz auch 70 Jahre nach seinem Inkrafttreten als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seiner wahren Erfüllung aber dem Grunde nach will das heute niemand wirklich mehr wissen.

Hier für alle die damalige Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ zum Nachlesen.

De facto wurde die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Auschwitzaufstand am 07. Oktober 1944 gegen die NS-Mörder des Nazi-Terrorregimes

Wohl pflichtgemäß vermeldet SPIEGEL-online am 07.10.2019:

„Mit Steinen, Äxten und selbst gebauten Granaten griffen am 7. Oktober 1944 jüdische Häftlinge SS-Männer in Auschwitz-Birkenau an. Die Erhebung scheiterte zwar. Dennoch machte sie Mut – und rettete Menschenleben.“ […]

„Die Sonderkommando-Häftlinge begriffen: Sie waren auf sich gestellt, ihren Aufstand bereiteten sie nun allein vor. „Wir beschlossen, dass der ganze Plan sich gelohnt hätte, wenn es auch nur einem einzigen Menschen gelingen sollte zu fliehen“, berichtete Häftling Leon Cohen später, „wenn wir sterben müssten, dann sei es besser, in Ehren und mit der Waffe in der Hand zu sterben, als ehrlos in die Gaskammer geschmissen zu werden.“ […]

„Ende November 1944 stoppte die SS die Vergasungen und zwang das Sonderkommando, zwei der drei verbleibenden Krematorien abzureißen. Im dritten aber mussten Sonderkommando-Häftlinge weiter die Leichen jener KZ-Insassen verbrennen, die die SS durch Unterernährung, Zwangsarbeit oder Genickschüsse vernichtete. Am 26. Januar 1945 wurde auch dieses Krematorium gesprengt, um Spuren zu verwischen.

Einen Tag später befreite die Rote Armee Auschwitz. Von den 663 Sonderkommando-Männern, die den Aufstand gewagt hatten, überlebten etwa 80 den Holocaust.“

Wer nun annimmt, dass sich mit dem Ende des NS-Terrorregimes am 09.05.1945 der Nationalsozialismus vom deutschen Boden und aus den Köpfen der überlebenden Deutschen verflüchtigt hätte, der irrt.

De facto wurde die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Hongkonger Demokratieaktivist Joshua Wong hat scharfe Kritik an von Grundgesetzes wegen fragwürdigem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier geübt.

„Es ist ein schwerer Fehler und eine große Enttäuschung für uns, dass ausgerechnet der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es nicht für nötig erachtet, in seinem Glückwunschschreiben an China zum 70. Jahrestag der Volksrepublik auf die Situation in Hongkong aufmerksam zu machen“, sagte Wong der „Bild“-Zeitung.

Wong kritisierte weiter, dass Steinmeier in dem Schreiben auch die Menschenrechtslage in China nur in einem Nebensatz erwähnt habe. „Wie kann ein deutscher Präsident in so einer Situation nicht über Hongkong sprechen und wie ist es möglich, dass in dem Schreiben an China Menschenrechte generell in nur wenigen Worten abgehandelt werden?“ Er frage sich, ob dies an den wirtschaftlichen Interessen Deutschlands in China liege.“ (Quelle: t-online)

Joshua Wong ist gut beraten bezüglich derjenigen Personen und Institutionen, die in der Bundesrepublik Deutschland als sog. bundesdeutsche öffentliche Gewalt Bundespräsident, Bundes- und Landesminister sowie vollziehende und rechtsprechende Gewalt repräsentieren, sich sämtliche bundesdeutschen Wahlgesetze seit dem 23.09.1949 im Licht des § 19 Abs. 1 Satz 2 GG anzuschauen, um dann selbst festzustellen, dass keines der bundesdeutschen Wahlgesetze seit 70 Jahren jemals gültig gewesen ist aufgrund ihres unheilbaren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG mithin alle Wahlen seit dem 14.08.1949 nichtig waren, sind und bleiben. So übrigens auch die kommende Landtagswahl am 27.10.2019 in Thüringen wiedermal.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Auch die Wahlen des Bundespräsidenten sind seit dem 23.05.1949 in der Bundesrepublik Deutschland ungültig, denn auch diese Wahlen basieren auf der Tatsache, dass die die Bundesversammlung stellenden Wahlmänner und Wahlfrauen grundgesetzwidrig zu ihrer Funktion in der Bundesversammlung gekommen sind und aufgrund dessen keine Bundespräsidentenwahl grundgesetzkonform erfolgt ist, diejenigen, die sich bis heute Bundespräsident genannt haben und noch immer nennen, sind nicht einmal von Gesetzes wegen reguläre Titelträger, sondern nichts weiter als sich das Bundespräsidentenamt anmaßende.

Joshua Wong ist gut beraten, sich die folgende aus der sog. ersten Adenauer-Regierung stammenden Protokollnotiz zu verinnerlichen:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

damit er versteht, dass das bundesdeutsche Rechtssystem nicht das Rechtssystem ist, das von Grundgesetzes wegen seit dem 23.05.1949 zu existieren hat, denn tatsächlich harrt das Bonner Grundgesetz noch immer seiner wahren Erfüllung.

Amtsmissbrauch ist in der Bundesrepublik Deutschland kein Straftatbestand, die Nötigung und die Erpressung sind nur strafbar, wenn das Mittel zum Zweck als verwerflich anzusehen ist, Steuer-, Gebühren- und Abgabenüberhebung seitens zur Steuer-, Gebühren- und Abgabenerhebung befugter Amtsträger ist nicht strafbar. Die Folter ist in der Bundesrepublik Deutschland kein Straftatbestand.

Das seit dem 23.05.1949 absolut gefasste Asylgrundrecht ist 1993 in ein einschränkbares Grundrecht gewandelt worden und inzwischen werden in der Bundesrepublik Deutschland asylsuchende Menschen mit Hilfe der grundgesetzwidrigen und menschenverachtenden Rechtsfigur „fiktive Nichteinreise“ zu illegal eingereisten Kriminellen gestempelt, denen das Grundrecht auf Asyl abgesprochen wird, denen aufgrund dessen kein Aufenthaltsrecht zusteht und zwar ohne jede Einzelfallprüfung, denen kein Dach über dem Kopf und ebenso keine Nahrung zugebilligt wird. Diejenigen, die diesen „fiktiv Nichteingereisten“, also fiktiv gar nicht real Existierenden und somit wenn auch nur fiktiv völlig Rechtlosen z.B. im Wege des Kirchenasyls helfen oder helfen wollen, werden von Amts wegen kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt mit dem erkennbaren Ziel, jeden „fiktiv Nichteingereisten“ als nicht schutzwürdigen Kriminellen zu stigmatisieren und alle, die diesen praktisch nicht existierenden Menschen z.B. beim Überleben helfen, ihnen ein menschenwürdiges Dasein im Kirchenasyl gewähren, ebenfalls als Beihelfer zu kriminalisieren, um den Zorn des zwischen 1933 und 1945 geistig moralisch entwickelten „gesunden Volkskörpers“ zu entfachen, der auch nach 70 Jahren Bonner Grundgesetz immer noch mehr als latent in den bundesdeutschen Haushalten und an bundesdeutschen Stammtischen sowie in den Reihen der bundesdeutschen etablierten Parteien existent ist.

Nach der Doktrin der grundgesetzfeindlichen Täter wird hier gegenüber den fiktiv nicht Existierenden nicht einmal die Menschenwürde verletzt, denn aufgrund dessen, dass die unverletzlichen Grundrechte territoriale Rechte sind, bleibt ihre Schutzwirkung hier wirkungslos, weil die fiktiv Nichteingereisten auf den Schutz des real existierenden Grundgesetzes de facto keinen Anspruch haben sollen können, denn wo niemand anwesend ist und sei es auch nur fiktiv, können sich auch keine Ansprüche bilden.

Dieser Irrsinn ist nicht etwa kranken Hirnen entsprungen, das ist bundesdeutsches grundgesetzwidriges / -feindliches Verfassungsdenken derer, die bis heute die Nachfolger derer sind, die als Länderinnenminister nach ihrer Sitzung am 10.08.1950 am 11.08.1950 von Seiten des FDP – Mannes und sog. Bundesinnenminister Gustav Heinemann in das 89. Kabinettsprotokoll haben diktieren lassen:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«

Unter Pkt. 8 hatte die NSDAP am 24.02.1920 in ihr skurriles Parteiprogramm geschrieben:

Jede weitere Einwanderung Nicht-Deutscher ist zu verhindern. Wir fordern, daß alle Nicht-Deutschen, die seit 2. August 1914 in Deutschland eingewandert sind, sofort zum Verlassen des Reiches gezwungen werden.“

Dieser grundgesetzwidrigen Doktrin wird von Seiten der bundesdeutschen Parteien und öffentlichen Gewalt immer noch gefolgt, wenn auch unscheinbar.

Das folgende Zitat aus dem Munde eines emeritierten namhaften deutschen Professor beschreibt das unscheinbare vorsätzliche Handeln einer sich selbst ernannten grundgesetzfeindlichen Elite :

„Das Abschleifen der Grundrechte geschieht nicht heimlich. Dieser Prozess geschieht öffentlich mit den von der Juristenmehrheit anerkannten und ständig ausgebauten Methoden der Interpretation. […] Es ist nicht allein ein juristischer Vorgang, sondern spiegelt die Veränderung des Staatsverständnisses seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. […], ob eine demokratische, die Grundrechte betonende Verfassung in der Lage ist oder in die Lage versetzt werden kann, ältere, die Grundrechte mit Skepsis betrachtende Traditionen aufzunehmen.“ (Quelle: Prof. für Straf- und Strafprozessrecht Dr. Wolfgang Naucke am 06.08.2015)

De facto wurde die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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dpa Korrespondent Friedemann Kohler negiert Hinweis auf die bundesweit grundgesetz- und beamtengesetzwidrige Tatsache, dass bundesdeutsche Staatsanwälte grundgesetz- u. beamtengesetzwidrig unvereidigt Staatsanwalt spielen, mithin gesetz- und rechtlos ermitteln, anklagen und vollstrecken

Herr Kohlers Artikel vom 23.09.2019 beginnt, Zitat:

„Die Anklage wegen mutmaßlichem Asylmissbrauchs gegen die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verzögert sich.“

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Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für dpa Korrespondent Friedemann Kohler negiert Hinweis auf die bundesweit grundgesetz- und beamtengesetzwidrige Tatsache, dass bundesdeutsche Staatsanwälte grundgesetz- u. beamtengesetzwidrig unvereidigt Staatsanwalt spielen, mithin gesetz- und rechtlos ermitteln, anklagen und vollstrecken

der deutsche militärische Abschirmdienst sollte sich einmal die Bundeswahlgesetze näher anschauen, denn bis heute gehorcht die Parlamentsarmee einem seit 70 Jahren immer wieder vorsätzlich grundgesetzwidrig gewählten deutschen Bundestag

Die Bundeswehr informiert öffentlich, Zitat:

„Bevor deutsche Truppen im Ausland stationiert werden können, muss der Bundestag zustimmen. Das Parlament hat aber noch weitere wichtige Mitwirkungsmöglichkeiten. Zum Beispiel entscheidet es über den Verteidigungshaushalt. Auch deshalb ist die Bundeswehr eine Parlamentsarmee.“ Weiterlesen

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