Deutschland zeigt nach 70 Jahren Bonner Grundgesetz sein wahres, sein nämlich grund- und menschenrechtefeindliches Gesicht mit dem geordnete-Rückkehr-Gesetz vom 21.08.2019

„Erstmalig wird eine Personengruppe gänzlich von Sozialleistungen ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen oder andere Geld- oder Sachleistungen zur Sicherung ihrer Grundbedürfnisse. Ihnen wird das menschenwürdige Existenzminimum entzogen“, kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland unter dem Titel „geordnete-Rückkehr-Gesetz verletzt Menschenrechte“. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Deutschland zeigt nach 70 Jahren Bonner Grundgesetz sein wahres, sein nämlich grund- und menschenrechtefeindliches Gesicht mit dem geordnete-Rückkehr-Gesetz vom 21.08.2019

Zur »demokratischen« Legitimierung der von Moskau eingesetzten Regierungen fanden am 14. Juli 1940 in Estland, Lettland und Litauen Scheinwahlen statt. In der Bundesrepublik Deutschland kam es nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 am 14. August 1949 zur ersten bundesdeutschen Scheinwahl zum Zweck der demokratischen Legitimation, denn das erste Bundeswahlgesetz war wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG ungültig, mithin die Wahl nichtig.

„Es kommt die Zeit, da sie es tun …“

Vor 79 Jahren: Der Anschluss des Baltikums an die UdSSR

Zur »demokratischen« Legitimierung der von Moskau eingesetzten Regierungen fanden am 14. Juli 1940 Scheinwahlen statt, bei denen die Einheitsliste der prosowjetischen Kandidaten 92 bis 99 Prozent der Stimmen erzielten. Die so entstandenen »Parlamente« in den drei baltischen Republiken nickten die von Moskau ausgearbeiteten Anträge zum Anschluss als Unionsrepubliken an die UdSSR ab, die dann Anfang August 1940 auf der VII. Tagung des Obersten Sowjets in Moskau angenommen wurden.“ Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Zur »demokratischen« Legitimierung der von Moskau eingesetzten Regierungen fanden am 14. Juli 1940 in Estland, Lettland und Litauen Scheinwahlen statt. In der Bundesrepublik Deutschland kam es nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 am 14. August 1949 zur ersten bundesdeutschen Scheinwahl zum Zweck der demokratischen Legitimation, denn das erste Bundeswahlgesetz war wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG ungültig, mithin die Wahl nichtig.

Angriff auf das Jahrhunderte praktizierte evangelische Kirchenasyl, mit von Grundgesetzes wegen nichtigem Strafbefehl auf Antrag eines grundgesetzwidrig unvereidigten Staatsanwaltes sowie schließlich nichtiger Amtsgerichtsverhandlung

Zielen ein seit dem 23.05.1949 von Grundgesetzes  wegen Verstoßes gegen Art. 103 GG nichtiger Strafbefehl über 4.000,- Euro, beantragt von einem grundgesetzwidrig unvereidigten Staatsanwalt und in der Folge ebenfalls grundgesetzwidrigen Amtsgerichtsverhandlung samt nichtiger Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer in der Folge grundgesetzwidrigen Geldbuße von 3.000,- Euro wegen nur geringer Schuld gegen einen ev. – luth. Pfarrer in Bayern gegen die Institution des Jahrhunderte alten evangelischen Kirchenasyls, um dessen Beseitigung auf unscheinbare Art und Weise jetzt zu beflügeln?

Zwei Textpassagen auf den Internetseiten des Bayerischen Rundfunks lassen schlimmes ahnen, Zitat: Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Angriff auf das Jahrhunderte praktizierte evangelische Kirchenasyl, mit von Grundgesetzes wegen nichtigem Strafbefehl auf Antrag eines grundgesetzwidrig unvereidigten Staatsanwaltes sowie schließlich nichtiger Amtsgerichtsverhandlung

wegen Folter wird in Italien gegen Gefängniswärter ermittelt, Folter ist in Italien seit 2017 ein eigenständiger Straftatbestand, in Deutschland seit 1990 immer noch Fehlanzeige

Der SPIEGEL berichtet am 23.09.2019 online:

„Die Untersuchung gilt als „komplex und heikel“: Nach Foltervorwürfen gegen Gefängniswärter ermittelt die italienische Staatsanwaltschaft einem Medienbericht zufolge gegen 15 Vollzugsbeamte.

Laut der Menschenrechtsgruppe Antigone handelt es sich um die ersten Ermittlungen wegen Folter. Seit 2017 ist Folter in Italien ein eigener Straftatbestand, Polizisten oder anderen öffentlichen Bediensteten drohen demnach Haftstrafen von fünf bis zwölf Jahren.“

Folter ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht wirklich unter Strafe gestellt, trotz ratifiziertem Übereinkommen gegen Folter bereits im Jahr 1990.

Weitere Details lesen sich dazu hier.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute  – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für wegen Folter wird in Italien gegen Gefängniswärter ermittelt, Folter ist in Italien seit 2017 ein eigenständiger Straftatbestand, in Deutschland seit 1990 immer noch Fehlanzeige

Ulrike B. soll nach SPIEGEL-Informationen in fast hundert Fällen gegen Gesetze verstoßen haben. Ob jedoch diese Gesetze auch den unverbrüchlichen Grundgesetzvorschriften entsprechen, schweigt der SPIEGEL tot.

Schlagzeile des SPIEGEL am 18.09.2019 online:

„Affäre an Bremer Bamf-Außenstelle Staatsanwaltschaft klagt Ex-Leiterin und zwei Anwälte an“

„Gegen die Ex-Chefin der Bremer Bamf-Außenstelle und zwei Rechtsanwälte ist Anklage erhoben worden. Nach SPIEGEL-Informationen wirft die Staatsanwaltschaft der Beamtin Gesetzesverstöße in fast hundert Fällen vor.“

und sodann heißt es einleitend in dem Artikel:

„Knapp eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Bremer Bamf-Affäre könnte es nun strafrechtliche Konsequenzen geben. Nach SPIEGEL-Informationen hat das Bremer Landgericht drei Beschuldigten eine mehr als 250 Seiten lange Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zugeschickt.“

70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes sollte es dem Grunde nach keine Zweifel mehr hinsichtlich von grundgesetzkonformer  Legitimität bundesdeutscher  Mandatsträger und bundesdeutscher Amtswalter in der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt geben. Sollte aber tut es das denn auch?

Schaut man bloß hin, fällt einem nichts auf, was Zweifel hegen lassen sollte. Immer wieder ist vom Bonner Grundgesetz und den einzelnen Landesverfassungen die Rede, es gibt das Beamtenstatusgesetz flankiert vom Bundesbeamtengesetz und den einzelnen Landesbeamtengesetzen. Und dann gibt es da noch das Deutsche Richtergesetz sowie in jedem einzelnen Bundesland das einschlägige Landesrichtergesetz.

Währen die beiden den Artikel wohl verfasst habenden Spiegel-Redakteure sich den Informationen der Staatsanwaltschaft hingeben, wird diesseitig die Existenz der Staatsanwaltschaft auf der Grundlage des Bonner Grundgesetzes als der seit dem 23.05.1949 unverbrüchlich existierenden ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland betrachtet.

Demnach ist Fakt, dass jeder bundesdeutsche Staatsanwalt nicht nur eine persönliche Ernennungsurkunde erhalten muss, sondern auch im Gegenzug den Beamteneid zu leisten hat, um in ein grundgesetz- und landesverfassungskonformes Dienst- und Treueverhältnis überhaupt gelangen zu können und beides hat vor der ersten Aufnahme seiner ihm dann übertragenen Amtsgeschäfte zu geschehen.

Seit geraumer Zeit ist bekannt geworden, dass bundesweit die Staatsanwälte nach dem Einführen des Deutschen Richtergesetzes 1961 nicht mehr den zwingend erforderlichen Beamteneid leisten, wenn sie zum Staatsanwalt ernannt werden, obwohl dieses grundgesetz- und landesverfassungswidrig ist. Als sog. Richter auf Probe leisten sie den amtsbezogenen Richtereid und dabei bleibt es dann, egal ob ein solcher Proberichter dann zum Richter oder Staatsanwalt ernannt wird nach Ablauf der Probezeit.

Fakt ist, dass hier kein grundgesetz- und landesverfassungskonfomres Dienst- und Treueverhältnis zustande gekommen ist mit der zwingenden Folge, dass das hoheitliche Handeln desjenigen Eidschuldigen null und nicht ist und bleibt mit der weiteren Folge, dass es zu keiner gerichtlichen Entscheidung über nichtige Verwaltungsakte der Institution Staatsanwaltschaft kommen kann, denn es mangelt dieser Institution an einem aktiv legitimierten Vertreter.

Schlussendlich sind alle Anklagen solcher „eidlosen Gesellen“ null und nichtig sowie in der Folge auch alle gerichtlichen Entscheidungen aufgrund solcher nichtigen Anklagen null und nichtig sind und bleiben.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise zu der Frage

„Ist ein Staatsanwalt, der den Richtereid gemäß § 38 DRiG statt des Beamteneides gemäß § 38 BeamtStG leistet, zur Ausübung der Tätigkeit eines Staatsanwaltes befugt?“

Obwohl die Spiegelradaktion seit Jahren über diesen grundgesetz- und landesverfassungswidrigen Zustand Bescheid weiß, wird dieses totgeschwiegen, so wie es die Geiger-Doktrin in dessen Promotion „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ aus dem Jahr 1941 faktisch von jedem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat verlangt, wenn es um die Wahrheit zu Lastend er bundesdeutschen öffentlichen Gewalt geht.

Es ist längstens erforderlich, dass sich die Grundrechteträger endlich konstruktiv Gedanken machen bezüglich des gemäß Art. 20 Abs. 2 GG von Seiten des Souverän an die bundesdeutsche öffentliche Gewalt übertragenen Machtbefugnisse, die nämlich seit de facto 70 Jahren grundgesetzwidrig gegen die bundesdeutsche Bevölkerung gerichtet wird, um sie grundgesetzwidrig straf- und haftungslos nach Belieben zu plündern sowie ihnen ihre unverletzlichen Freiheitsgrundrechte zu nehmen.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes seit 70 Jahren denn auch immer noch – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Ulrike B. soll nach SPIEGEL-Informationen in fast hundert Fällen gegen Gesetze verstoßen haben. Ob jedoch diese Gesetze auch den unverbrüchlichen Grundgesetzvorschriften entsprechen, schweigt der SPIEGEL tot.

Die Deutschland-Show – 70 Jahre anstatt bedingungslose Grundgesetzkonformität auf Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt werden von ihr das Märchen „des Kaisers neue Kleider“ und das Theaterstück „der Hauptmann von Köpenick“ tagtäglich aufs Neue uraufgeführt und die grundgesetzwidrig betrogene Bevölkerung spendet den Tätern trotzdem Applaus

Die heute 70-jährige „Deutschland – Show“ begann am 23.05.1949 mit dem Tage des Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes als der ranghöchsten Rechtsnorm der mit dem selben Tage gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Die Deutschland-Show – 70 Jahre anstatt bedingungslose Grundgesetzkonformität auf Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt werden von ihr das Märchen „des Kaisers neue Kleider“ und das Theaterstück „der Hauptmann von Köpenick“ tagtäglich aufs Neue uraufgeführt und die grundgesetzwidrig betrogene Bevölkerung spendet den Tätern trotzdem Applaus

antidemokratisch grundgesetzwidrig, grundgesetzfeindlich, hochgradig grundgesetzkriminell und Selbstjustiz verübend, terrorisiert die bundesdeutsche öffentliche Gewalt seit dem 23.05.1949 die bundesdeutsche Bevölkerung aber alles passiert trotzdem nahezu unscheinbar

Am heutigen internationalen Tag der Demokratie, Definition:

„Der Internationaler Tag der Demokratie wird veranstaltet am 15. September 2019. Im Jahr 2007 bestimmte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 15. September als Internationalen Tag der Demokratie. Das Ziel des Tages sind die Förderung und Verteidigung der Grundsätze der Demokratie.

Demokratie ist ein politisches System, bei dem das Volk eine wesentliche, mitbestimmende Funktion einnimmt. Typische Merkmale einer Demokratie sind freie Wahlen, das Mehrheitsprinzip, die Respektierung politischer Opposition, Verfassungsmäßigkeit und Schutz der Grundrechte und Achtung der Menschenrechte.“

ist mit Blick auf die seit 70 Jahren bundesrepublikanisch vorgetäuschte Demokratie dieses hier und heute zum wiederholten Male mit Hinweis auf den vollständigen Bloginhalt zu publizieren.

Sowohl Demokratie als auch Rechtsstaat haben auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes einzig und allein nach den unverbrüchlichen Regeln und Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes zu funktionieren. Seit dem 23.05.1949 ist jedoch alles andere als das der Fall.

„Der Grundsatz der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) erfordert daneben, dass sich alle Akte der Ausübung der Staatsgewalt auf den Willen des Volkes zurückführen lassen (vgl. BVerfGE 38, 258 [271]; 47, 253 [272]; 77, 1 [40]; 83, 60 [71]; 93, 37 [66]; 107, 59 [87]). Mit dem ersten wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen Bundeswahlgesetzes wird seit dem 14.08.1949 der im Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG unverbrüchlich verankerte Grundsatz der Volkssouveränität verletzt, war doch das Wahlergebnis am 14.08.1949 nichtig.“ (hier geht es zum vollständigen Wortlaut des Artikels)

Seit 70 Jahren Bundesrepublik Deutschland ist die bundesdeutsche öffentliche Gewalt samt der sie rekrutierenden sog. etablierten Parteien bestrebt, die Bevölkerung immer wieder zu unwissenden Mittätern zu machen, um fortgesetzt den grundgesetzwidrigen / grundgesetzfeinlichen Zustand versus Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes einschließlich dessen, dass die im Bonner Grundgesetz verankerten Grundrechte gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt unmittelbar geltendes Recht bilden, aufrecht zu erhalten um des grundgesetzwidrigen Machterhaltens willen.

Demokratie und Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für antidemokratisch grundgesetzwidrig, grundgesetzfeindlich, hochgradig grundgesetzkriminell und Selbstjustiz verübend, terrorisiert die bundesdeutsche öffentliche Gewalt seit dem 23.05.1949 die bundesdeutsche Bevölkerung aber alles passiert trotzdem nahezu unscheinbar

bundesdeutsche Staatsanwälte leisten nicht den zwingend erforderlichen Beamteneid – Fake News oder grundgesetz- und grundrechtefeindliche Wahrheit in der Bundesrepublik Deutschland

Fake News oder bundesdeutsche rechtsstaatswidrige Wahrheit seit dem Tag des Inkrafttretens des Deutschen Richtergesetzes vom 01.07.1962, dass nämlich die bundesdeutschen Staatsanwälte nicht mehr den von Grundgesetzes wegen zwingend vorgeschriebenen Beamteneid, sondern wie die Richter nunmehr den im Richtergesetz verankerten Richtereid leisten, obwohl Staatsanwälte alles andere als Richter sind als nämlich zugehörige Amtswalter der vollziehenden Gewalt. Sie schwören, dass sie das Richteramt ausüben werden, obschon sie keine Richter sind und auch keine werden.

Zwischen dem praktisch eidlosen Robenträger und dem Dienstherrn in Gestalt des Bundes und der Länder kommt kein grundgesetz- und / oder landesverfassungskonformes Dienst- und Treueverhältnis zustande, stattdessen maßt sich hier jemand ein Amt an und sein hoheitliches Handeln ist nichts weiter als null und nichtig.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise zu der Frage

„Ist ein Staatsanwalt, der den Richtereid gemäß § 38 DRiG statt des Beamteneides gemäß § 38 BeamtStG leistet, zur Ausübung der Tätigkeit eines Staatsanwaltes befugt?“

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes seit 70 Jahren denn auch immer noch – Fehlanzeige -.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für bundesdeutsche Staatsanwälte leisten nicht den zwingend erforderlichen Beamteneid – Fake News oder grundgesetz- und grundrechtefeindliche Wahrheit in der Bundesrepublik Deutschland

These des Journalisten Hans Georg Möntmann in „Roben, Richter, Rechtsverdreher“: „Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar, parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand, der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen würde.“ Fake News oder was ist dran an der Sache…

Mit dieser Einschätzung stimmt Hans Georg Möntmann, der Autor des vielbeachteten Buches „Richter Roben Rechtsverdreher“ (Droemer Knaur – ISBN 3-426 -26956-2) gleich im ersten Kapitel seine Leser ein.

Stellt sich  die Frage Fake News oder was ist dran an der Sache…

Hier die Aussage des inzwischen verstorbenen Richter am Bundesgerichtshof und Verfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger, im NS – Terrorregime übrigens Nazi-Jurist, SA-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg (DRiZ, 9/1982, 325):

„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.“

Hier ein krasses Beispiel von grundgesetzwidriger sowie grundgesetzfeindlicher Rechtsprechung seitens des Landgerichtes Stade aus dem April 2011:

„Die Frage der Rechtskraft ist dabei auch unabhängig von der Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit der Entscheidung, so dass auch rechtswidrige Entscheidungen vollstreckt werden können.

Am 17.04.1986 wähnte sich der 3. Strafsenat des OLG Celle dazu befugt, grundgesetzwidrig und grundgesetzfeindlich zu verkünden,  dass sich der Finanzbeamte zwar an das Recht zu halten habe ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe sei.

Der in Frankfurt ansässige Verein gegen Rechtsmissbrauch bringt es auf den Punkt, wenn er in seiner Presseerklärung vom 30.08.00 schreibt: Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für These des Journalisten Hans Georg Möntmann in „Roben, Richter, Rechtsverdreher“: „Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar, parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand, der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen würde.“ Fake News oder was ist dran an der Sache…

Bonner Grundgesetz ist seit dem 23.05.1949 die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland oder Fake News

Fake News oder ist und bleibt das Bonner Grundgesetz seit dem 23.05.1949 die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland?

Details lesen sich hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz auch weiterhin trotz Titulierung als Fake News – Fehlanzeige -, denn das Bonner Grundgesetz harrt bis heute immer noch seiner wahren Erfüllung.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Bonner Grundgesetz ist seit dem 23.05.1949 die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland oder Fake News