es wird Zeit, dass Polen aber auch Griechenland und andere Leittragende des deutschen NS-Terrorregimes ihre milliardenschweren Entschädigungssummen geltend machen und ggf. gewaltsam gegen die heutigen Deutschen beitreiben

Am 01. September 1939 überfielen die Nazi-Deutschen des NS-Terrorregimes Polen, raubten, plünderten, mordeten und besetzten dieses Land. Die bis heute nicht beglichenen Schäden belaufen sich auf rund 800 Milliarden Euro.

Es wird allerhöchste Zeit, dass das polnische Volk sich zurückholt, was ihm die deutschen NS-Terroristen des Massenmörders Adolf Hitler gewaltsam genommen hat in den Jahren 1939 bis 1945.

Da sich die Bundesrepublik Deutschland alles andere als auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes seit dem 23.05.1949 bewegt und auch die „Tillessen / Erzberger-Entscheidung“ des franz. Alliierten Tribunal Général in Rastatt vom 06.01.1947 trotz dessen inter omnes Wirkung von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt bis heute ignoriert wird, hat diese Bundesrepublik Deutschland, die seit 70 Jahren behauptet, nicht der Rechtsnachfolger des NS-Terrorregimes der Jahre 1933 bis 1945 zu sein, die Konsequenzen endlich zu tragen, nämlich die Milliarden Schadenersatz zu zahlen.

Fakt ist grundgesetzwidrig bis heute, auch wenn niemand es wirklich wahrhaben will, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -., stattdessen herrscht blanker Staatsterror, dessen Täter grundgesetzwidrig die tragenden Verfassungsgrundsätze der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Bonner Grundgesetzes seit dem 23.05.1949 systematisch beseitigen, außer Geltung setzen oder untergraben.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.