Fake news ja oder nein – Bundesrepublik Deutschland ist nicht der Rechtsstaat, der von Bonner Grundgesetzes wegen einzig zulässig ist seit dem 23.05.1949

Die mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 aus der Taufe gehobene Bundesrepublik Deutschland ist bis heute nicht der Rechtsstaat, der er von Grundgesetzes wegen zu sein und zu bleiben hat. Details lesen sich dazu in diesem Blog.

Diese erweisliche wahre Tatsache wird dank jahrzehntelanger einstudierter granitener Dummheit sowie vorsätzlicher Ignoranz des Bonner Grundgesetzes als die bundesdeutsche ranghöchste Rechtsnorm seit dem 23.05.1949 fälschlich mit dem Kunstbegriff  Fake News gebrandmarkt.

„Als Fake News (auch Fake-News oder Fakenews;[1] englisch: fake news [ˈfɛɪ̯kˌnjuːz]) werden manipulativ verbreitete, vorgetäuschte Nachrichten[2] bezeichnet, die sich überwiegend im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken und anderen sozialen Medien zum Teil viral verbreiten. Der Rechtschreibduden, der den Begriff 2017 in die 27. Ausgabe aufnahm,[3] definiert ihn als „umgangssprachlich für in den Medien und im Internet, besonders in den Social Media in manipulativer Absicht verbreitete Falschmeldungen“.„(Quelle: Wikipedia)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz auch weiterhin trotz Titulierung als Fake News– Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.