Trotzdem stellten sie sich, als ob sie „Verfassung“ machen könnten, berauscht durch die Erinnerung an die Paulskirche und das 48er Traditionsjahr. Die Aufgabe war nüchterner: die staatliche Unordnung in den Westzonen durch ein Minimum an Organisationsformeln in eine Behelfsordnung des öffentlichen Lebens unter dem Besatzungsregime umzuwandeln. Mehr nicht. SPIEGEL 21/1949 v. 19.05.1949

Der SPIEGEL schrieb am 19.05.1949 in seiner Ausgabe 21/49, vier Tage vor dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 als von dem Moment an ranghöchste Rechtsnorm der am 24.05.1949 um 0 Uhr aus der Taufe gehobenen Bundesrepublik Deutschland, Zitat:

„Eine demokratische Verfassung aber konnten die Parlamentarier nicht schaffen. Dafür fehlte die Berufung durch das Volk, seine politische Einheit und Unabhängigkeit und die Möglichkeit, von der Souveränität in freier Selbstbestimmung Gebrauch zu machen. Das wußten die Bonner vom ersten Tag an recht gut. Sie sagten es in den Eröffnungsreden Carlo Schmid auch zum Schluß.

Trotzdem stellten sie sich, als ob sie „Verfassung“ machen könnten, berauscht durch die Erinnerung an die Paulskirche und das 48er Traditionsjahr. Die Aufgabe war nüchterner: die staatliche Unordnung in den Westzonen durch ein Minimum an Organisationsformeln in eine Behelfsordnung des öffentlichen Lebens unter dem Besatzungsregime umzuwandeln. Mehr nicht.“

Fakt ist sodann auch bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Gesetz und Recht werden seit 70 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt einzig und allein ziel- und zweckgerichtet gegen die Grundrechteträger angewandt.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Wann und wie wurde eigentlich der Inhalt sowie die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes nach Inkrafttreten am 23.05.1949 der seit dem Tage bundesdeutschen Bevölkerung auf verständliche Art und Weise bekannt gemacht

Vieles lässt sich heute noch über die Entstehungsgeschichte des Bonner Grundgesetzes als der seit dem 23.05.1949 ranghöchsten Rechtsnorm der ebenfalls am 23.05.1949 seine Gründung erfahren habenden Bundesrepublik Deutschland in Erfahrung bringen. Wie war es jedoch um dessen inhaltliche Verbreitung in der westdeutschen Bevölkerung nach dem 23.05.1949 bestellt, denn laut Art. 20 Abs. 2 GG, in dem es heißt, Zitat:

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Weiterlesen

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etablierte deutsche politische Parteien versus Bonner Grundgesetz auch 70 Jahre nach dessen Inkrafttreten am 23.05.1949

Im Art. 21 GG heißt es im Abs. 2 unmissverständlich:

„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

Fakt ist demnach von Grundgesetzes wegen bereits, dass Parteien, die sich gegen den Wortlaut und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes stellen, von Grundgesetzes wegen verfassungswidrig sind, denn die freiheitlich demokratische  Grundordnung hat einzig auf dem Wortlaut und Wortsinn des Bonner Grundgesetzes zu basieren, weil ansonsten die Rechtsbefehle der ranghöchsten Rechtsnorm leerlaufen, so wie die unmittelbares Recht gegen die öffentliche Gewalt in Gestalt der unverletzlichen Grundrechte ebenso leerlaufen mit der Folge, dass diejenigen, die gemäß Art. 20 Abs. 2 GG das deutsche Volk und mithin den Souverän bilden, als Grundrechtetäger ihrer grundgesetzgeborenen Macht und Rechte von Grundgesetzfeinden beraubt werden.

Der Blog „grundrechte-netzwerk.de“ gibt hinreichend Aufschluss über die 70jährige Tatsache bezüglich der grundgesetzfeindlichen etablierten bundesdeutschen politischen Parteien.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Spieglein, Spieglein an der Wand, wie steht es wirklich um den grundgesetzgebundenen Rechtsstaat im bundesdeutschen Land

70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland sieht es de facto um die Unmittelbarkeit der unverletzlichen Grundrechte gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt auch weiterhin besorgniserregend aus, denn, Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950, nach der inkriminierenden Länderinnenministerkonferenz am 10.08.1950

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« (Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim in „Das System“)

»Ein unrechtsstaatliches System würde sich dadurch ›auszeichnen‹, daß es die Geltung der Grundrechte außer Kraft setzt, vor allem die Rechtsbindung aller drei staatlichen Gewalten und ihrer Hoheitsakte oder den Gerichtsschutz abschafft.« Michael Nierhaus, in Grundgesetz: GG, Kommentar, Sachs, 1996, S. 793, zu Rnr. 16 zu Art. 28 GG

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Streit um Reparationszahlungen. Griechenland erwägt Pfändung von deutschem Besitz

Längst überfällig, dass die Deutschen für die Verbrechen ihrer Vorfahren zwischen 1933 und 1945 vollständig bezahlen und das ohne Ausnahme und zwar weltweit.

„Die deutschen Besatzer hatten von April 1941 bis September 1944 rund 300.000 griechische Staatsangehörige getötet und zahlreiche Massaker verübt, etwa in Lyngiades, Distomo, Kalavryta, Kandanos oder Viannos. 1942 musste die griechischen Zentralbank außerdem einen Zwangskredit gewähren, der damals auf knapp 500 Millionen Reichsmark beziffert wurde und heute mit Zinsen einige Milliarden Euro ausmachen würde.“ (Quelle: Spiegel-online, 19.04.2019)

Es verwundert sehr, dass der renommierte SPIEGEL lediglich von Besatzern spricht, anstatt von Nazi-Verbrechern, deren Verbrechen gegen die Menschlichkeit weltweit ihres gleichen suchen, anstatt vom menschlichen Abschaum, der sich da als NS-Terrorregime etabliert hatte, bis die Alliierten dem verbrecherischen Treiben am 08.05.1945 endgültig das Ende setzten.

Die Griechen tun übrigens gut daran, sich mit dem ersten Bundeswahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland im August 1945 sowie mit dem Zustandekommen des sog. 2 + 4 – Vertrages im Jahr 1990 zu befassen, um zu erkennen, dass die Bundesrepublik Deutschland alles andere als nach 1945 wirklich geläutert ist. Klammheimlich wird bis heute nämlich grundgesetzwidrig die ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung auf der Basis von grundgesetzwidrig purifiziertem ersatzlos untergegangenem NS-Recht gegen die Bevölkerung grundgesetzwidrig exekutiert.

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Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet es insbesondere, dass Rechtsvorschriften – vor allem dann, wenn sie nachteilige Folgen für Einzelne und Unternehmen haben können – klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen voraussehbar sein müssen (vgl. Urteil Berlington Hungary u. a., C-98/14, EU:C:2015:386, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung)

Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG lautet ranghöchst gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes unverletzliches Grundrecht gegen die öffentliche Gewalt seit dem 23.05.1949:

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Fakt ist, dass sich seit 70 Jahren weder der bundesdeutsche Gesetzgeber, noch die vollziehende oder gar die rechtsprechende Gewalt an diesen unverbrüchlichen Rechtsbefehl halten, Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950, nach der inkriminierenden Länderinnenministerkonferenz am 10.08.1950

denn man hat sich als bundesdeutsche öffentliche Gewalt grundgesetzwidrig straf- und haftungslos gestellt, wenn man hoheitlich entgegen Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 97 Abs. 1 Hs. 2 GG willkürlich gegen die Grundrechteträger handelt mit grundgesetzwidrigen / ungültigen Gesetzen / Rechtsverordnungen, Verwaltungsakten / Gerichtsentscheidungen.

So denn dann heute immer noch die grundgesetzferne Entscheidung des OLG Kiel vom 26.03.1947 entgegen der inter omnis erlassenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général vom 06.01.1947 in Rastatt mit unverbrüchlicher Bindewirkung gegenüber dem OLG Kiel im Fall Garbe in SJZ 1947, Sp. 323 (330) aus vorkonstitutioneller Zeit, die von bundesdeutschen Gerichten zur Stützung von ihren grundgesetzwidrigen Vollstreckungsmaßnahmen zitiert wird,

„dem Vollstreckungsbeamten obliegt es dabei lediglich, die Vollstreckungsnormen einzuhalten, nicht aber, die vorgelagerte Entscheidung erneut zu überprüfen; andernfalls wäre eine den höchsten Fachgerichten übergeordnete Super-revisionsinstanz, wozu er offenkundig nicht berufen ist“,

wie beispielsweise die verfassungsfeindlich wie grundgesetzwidrig ergangene Entscheidung des Landgerichtes Stade vom 08.04.2011 in 11c Qs 65/11, wo es heißt:

„Die Frage der Rechtskraft ist dabei auch unabhängig von der Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit der Entscheidung, so dass auch rechtswidrige Entscheidungen vollstreckt werden können.“  Weiterlesen

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70 Jahre Bonner Grundgesetz geprägt von straf- und haftungslosem Gesetzes-, Behörden- und Justizterror gegen die bundesdeutschen Grundrechteträger

Trotz des am 23.05.1949 in Kraft getretenen Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Gesetzes-, Behörden- und Justizterror gegen die bundesdeutsche Bevölkerung in ihrer Gestalt als Grundrechteträger.

Grundgesetzwidrig in hochverräterischer Manier straf- und haftungslos wird die ahnungslos gehaltene Bevölkerung ihrer von Grundgesetzes wegen unmittelbares Recht gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt grundgesetzwidrig beraubt und zwar seit  dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949, klammheimlich und unscheinbar bis über den heutigen Tag hinaus. Weiterlesen

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Schulpflicht in der Bundesrepublik Deutschland Fehlanzeige, denn im Bonner Grundgesetz steht davon kein Wort und noch haben sich die Landesverfassungen dem Grundgesetz zu unterwerfen

Seitdem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 mangelt es der einfachgesetzlich normierten Schulpflicht in der Bundesrepublik Deutschland an der grundgesetzlichen Legitimation. Art. 7 GG spricht nur davon, dass das Schulwesen unter staatlicher Aufsicht steht. Weiterlesen

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versus Grundgesetz – auf dem besten Weg zum wieder offen praktizierten Polizeistaat

“Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.“ Strafverteidiger RA Becker, Okt. 2013 in Strafverteidigerforum

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Etikettenschwindel – Bundesrepublik Deutschland ist seit 70 Jahren kein grundgesetzkonformer Rechtsstaat

Aufgrund der Tatsache, dass das erste Bundeswahlgesetz nicht den grundgesetzlichen Anforderungen des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG genügt hat, wurde im August 1949 auf der Grundlage eines von Grundgesetzes wegen ungültigen Bundeswahlgesetzes der erste deutsche Bundestag nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchster Rechtsnorm der neu gebildeten Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949 eine nichtige Bundestagswahl durchgeführt mit allen sich daraus ergebenden und bis heute wirkenden grundgesetzwidrigen Konsequenzen, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« (Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim in „Das System“)

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