Der SPIEGEL schrieb am 19.05.1949 in seiner Ausgabe 21/49, vier Tage vor dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 als von dem Moment an ranghöchste Rechtsnorm der am 24.05.1949 um 0 Uhr aus der Taufe gehobenen Bundesrepublik Deutschland, Zitat:
„Eine demokratische Verfassung aber konnten die Parlamentarier nicht schaffen. Dafür fehlte die Berufung durch das Volk, seine politische Einheit und Unabhängigkeit und die Möglichkeit, von der Souveränität in freier Selbstbestimmung Gebrauch zu machen. Das wußten die Bonner vom ersten Tag an recht gut. Sie sagten es in den Eröffnungsreden Carlo Schmid auch zum Schluß.
Trotzdem stellten sie sich, als ob sie „Verfassung“ machen könnten, berauscht durch die Erinnerung an die Paulskirche und das 48er Traditionsjahr. Die Aufgabe war nüchterner: die staatliche Unordnung in den Westzonen durch ein Minimum an Organisationsformeln in eine Behelfsordnung des öffentlichen Lebens unter dem Besatzungsregime umzuwandeln. Mehr nicht.“
Fakt ist sodann auch bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.
Gesetz und Recht werden seit 70 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt einzig und allein ziel- und zweckgerichtet gegen die Grundrechteträger angewandt.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.