Etikettenschwindel – Bundesrepublik Deutschland ist seit 70 Jahren kein grundgesetzkonformer Rechtsstaat

Aufgrund der Tatsache, dass das erste Bundeswahlgesetz nicht den grundgesetzlichen Anforderungen des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG genügt hat, wurde im August 1949 auf der Grundlage eines von Grundgesetzes wegen ungültigen Bundeswahlgesetzes der erste deutsche Bundestag nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchster Rechtsnorm der neu gebildeten Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949 eine nichtige Bundestagswahl durchgeführt mit allen sich daraus ergebenden und bis heute wirkenden grundgesetzwidrigen Konsequenzen, Zitat:

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« (Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim in „Das System“)

Kein einziges bundesdeutsches Verfassungsorgan ist von Grundgesetzes wegen grundgesetzkonform institutionalisiert, niemand ist im bundesdeutschen Parlament jemals nach dem 23.05.1949 bis heute grundgesetzkonform mandatiert, keine bundesdeutsche Behörde und auch kein bundesdeutsches Gericht ist grundgesetzkonform personell ausgestattet. Gesetzgebung, vollziehende und rechtsprechende Gewalt handeln komplett außerhalb der die bundesdeutsche öffentliche Gewalt unverbrüchlich bindenden Rechtsbefehle, das Bonner Grundgesetz samt der in ihm wohnenden unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte laufen bis heute leer.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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