Hongkonger Demokratieaktivist Joshua Wong hat scharfe Kritik an von Grundgesetzes wegen fragwürdigem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier geübt.

„Es ist ein schwerer Fehler und eine große Enttäuschung für uns, dass ausgerechnet der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es nicht für nötig erachtet, in seinem Glückwunschschreiben an China zum 70. Jahrestag der Volksrepublik auf die Situation in Hongkong aufmerksam zu machen“, sagte Wong der „Bild“-Zeitung.

Wong kritisierte weiter, dass Steinmeier in dem Schreiben auch die Menschenrechtslage in China nur in einem Nebensatz erwähnt habe. „Wie kann ein deutscher Präsident in so einer Situation nicht über Hongkong sprechen und wie ist es möglich, dass in dem Schreiben an China Menschenrechte generell in nur wenigen Worten abgehandelt werden?“ Er frage sich, ob dies an den wirtschaftlichen Interessen Deutschlands in China liege.“ (Quelle: t-online)

Joshua Wong ist gut beraten bezüglich derjenigen Personen und Institutionen, die in der Bundesrepublik Deutschland als sog. bundesdeutsche öffentliche Gewalt Bundespräsident, Bundes- und Landesminister sowie vollziehende und rechtsprechende Gewalt repräsentieren, sich sämtliche bundesdeutschen Wahlgesetze seit dem 23.09.1949 im Licht des § 19 Abs. 1 Satz 2 GG anzuschauen, um dann selbst festzustellen, dass keines der bundesdeutschen Wahlgesetze seit 70 Jahren jemals gültig gewesen ist aufgrund ihres unheilbaren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG mithin alle Wahlen seit dem 14.08.1949 nichtig waren, sind und bleiben. So übrigens auch die kommende Landtagswahl am 27.10.2019 in Thüringen wiedermal.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Auch die Wahlen des Bundespräsidenten sind seit dem 23.05.1949 in der Bundesrepublik Deutschland ungültig, denn auch diese Wahlen basieren auf der Tatsache, dass die die Bundesversammlung stellenden Wahlmänner und Wahlfrauen grundgesetzwidrig zu ihrer Funktion in der Bundesversammlung gekommen sind und aufgrund dessen keine Bundespräsidentenwahl grundgesetzkonform erfolgt ist, diejenigen, die sich bis heute Bundespräsident genannt haben und noch immer nennen, sind nicht einmal von Gesetzes wegen reguläre Titelträger, sondern nichts weiter als sich das Bundespräsidentenamt anmaßende.

Joshua Wong ist gut beraten, sich die folgende aus der sog. ersten Adenauer-Regierung stammenden Protokollnotiz zu verinnerlichen:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

damit er versteht, dass das bundesdeutsche Rechtssystem nicht das Rechtssystem ist, das von Grundgesetzes wegen seit dem 23.05.1949 zu existieren hat, denn tatsächlich harrt das Bonner Grundgesetz noch immer seiner wahren Erfüllung.

Amtsmissbrauch ist in der Bundesrepublik Deutschland kein Straftatbestand, die Nötigung und die Erpressung sind nur strafbar, wenn das Mittel zum Zweck als verwerflich anzusehen ist, Steuer-, Gebühren- und Abgabenüberhebung seitens zur Steuer-, Gebühren- und Abgabenerhebung befugter Amtsträger ist nicht strafbar. Die Folter ist in der Bundesrepublik Deutschland kein Straftatbestand.

Das seit dem 23.05.1949 absolut gefasste Asylgrundrecht ist 1993 in ein einschränkbares Grundrecht gewandelt worden und inzwischen werden in der Bundesrepublik Deutschland asylsuchende Menschen mit Hilfe der grundgesetzwidrigen und menschenverachtenden Rechtsfigur „fiktive Nichteinreise“ zu illegal eingereisten Kriminellen gestempelt, denen das Grundrecht auf Asyl abgesprochen wird, denen aufgrund dessen kein Aufenthaltsrecht zusteht und zwar ohne jede Einzelfallprüfung, denen kein Dach über dem Kopf und ebenso keine Nahrung zugebilligt wird. Diejenigen, die diesen „fiktiv Nichteingereisten“, also fiktiv gar nicht real Existierenden und somit wenn auch nur fiktiv völlig Rechtlosen z.B. im Wege des Kirchenasyls helfen oder helfen wollen, werden von Amts wegen kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt mit dem erkennbaren Ziel, jeden „fiktiv Nichteingereisten“ als nicht schutzwürdigen Kriminellen zu stigmatisieren und alle, die diesen praktisch nicht existierenden Menschen z.B. beim Überleben helfen, ihnen ein menschenwürdiges Dasein im Kirchenasyl gewähren, ebenfalls als Beihelfer zu kriminalisieren, um den Zorn des zwischen 1933 und 1945 geistig moralisch entwickelten „gesunden Volkskörpers“ zu entfachen, der auch nach 70 Jahren Bonner Grundgesetz immer noch mehr als latent in den bundesdeutschen Haushalten und an bundesdeutschen Stammtischen sowie in den Reihen der bundesdeutschen etablierten Parteien existent ist.

Nach der Doktrin der grundgesetzfeindlichen Täter wird hier gegenüber den fiktiv nicht Existierenden nicht einmal die Menschenwürde verletzt, denn aufgrund dessen, dass die unverletzlichen Grundrechte territoriale Rechte sind, bleibt ihre Schutzwirkung hier wirkungslos, weil die fiktiv Nichteingereisten auf den Schutz des real existierenden Grundgesetzes de facto keinen Anspruch haben sollen können, denn wo niemand anwesend ist und sei es auch nur fiktiv, können sich auch keine Ansprüche bilden.

Dieser Irrsinn ist nicht etwa kranken Hirnen entsprungen, das ist bundesdeutsches grundgesetzwidriges / -feindliches Verfassungsdenken derer, die bis heute die Nachfolger derer sind, die als Länderinnenminister nach ihrer Sitzung am 10.08.1950 am 11.08.1950 von Seiten des FDP – Mannes und sog. Bundesinnenminister Gustav Heinemann in das 89. Kabinettsprotokoll haben diktieren lassen:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«

Unter Pkt. 8 hatte die NSDAP am 24.02.1920 in ihr skurriles Parteiprogramm geschrieben:

Jede weitere Einwanderung Nicht-Deutscher ist zu verhindern. Wir fordern, daß alle Nicht-Deutschen, die seit 2. August 1914 in Deutschland eingewandert sind, sofort zum Verlassen des Reiches gezwungen werden.“

Dieser grundgesetzwidrigen Doktrin wird von Seiten der bundesdeutschen Parteien und öffentlichen Gewalt immer noch gefolgt, wenn auch unscheinbar.

Das folgende Zitat aus dem Munde eines emeritierten namhaften deutschen Professor beschreibt das unscheinbare vorsätzliche Handeln einer sich selbst ernannten grundgesetzfeindlichen Elite :

„Das Abschleifen der Grundrechte geschieht nicht heimlich. Dieser Prozess geschieht öffentlich mit den von der Juristenmehrheit anerkannten und ständig ausgebauten Methoden der Interpretation. […] Es ist nicht allein ein juristischer Vorgang, sondern spiegelt die Veränderung des Staatsverständnisses seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. […], ob eine demokratische, die Grundrechte betonende Verfassung in der Lage ist oder in die Lage versetzt werden kann, ältere, die Grundrechte mit Skepsis betrachtende Traditionen aufzunehmen.“ (Quelle: Prof. für Straf- und Strafprozessrecht Dr. Wolfgang Naucke am 06.08.2015)

De facto wurde die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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dpa Korrespondent Friedemann Kohler negiert Hinweis auf die bundesweit grundgesetz- und beamtengesetzwidrige Tatsache, dass bundesdeutsche Staatsanwälte grundgesetz- u. beamtengesetzwidrig unvereidigt Staatsanwalt spielen, mithin gesetz- und rechtlos ermitteln, anklagen und vollstrecken

Herr Kohlers Artikel vom 23.09.2019 beginnt, Zitat:

„Die Anklage wegen mutmaßlichem Asylmissbrauchs gegen die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verzögert sich.“

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der deutsche militärische Abschirmdienst sollte sich einmal die Bundeswahlgesetze näher anschauen, denn bis heute gehorcht die Parlamentsarmee einem seit 70 Jahren immer wieder vorsätzlich grundgesetzwidrig gewählten deutschen Bundestag

Die Bundeswehr informiert öffentlich, Zitat:

„Bevor deutsche Truppen im Ausland stationiert werden können, muss der Bundestag zustimmen. Das Parlament hat aber noch weitere wichtige Mitwirkungsmöglichkeiten. Zum Beispiel entscheidet es über den Verteidigungshaushalt. Auch deshalb ist die Bundeswehr eine Parlamentsarmee.“ Weiterlesen

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Deutsche Bundeswehr als Parlamentsarmee gehorcht einem seit dem 14. August 1949 nicht grundgesetzkonform gewählten Bundestag, denn es sind seit dem 14.08.1949 alle Bundeswahlgesetze wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig, die Wahlen somit nichtig

Im § 9 Soldatengesetz heißt es:

„Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“

Aufgrund der Tatsache, dass bereits die erste Bundestagswahl am 14.08.1949 wegen des wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültigen ersten Bundeswahlgesetzes nichtig gewesen ist und bis heute dieses Schicksal alle weiteren Bundestagswahlen teilen, weil auch alle anderen Bundeswahlgesetzes wegen desselben Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig waren und geblieben sind, kann und darf die Bundeswehr keine Aufträge des Parlamentes entgegennehmen und ausführen, denn diejenigen, die im bundesdeutschen Parlament seit dem 14.08.1949 sitzen und behaupten von Grundgesetzes wegen gemäß Art. 20 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 38 GG mandatiert zu sein, spiegeln hier sowohl sich selbst als auch der Bundeswehr nur vor, grundgesetzkonform mandatiert zu sein.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Wie es sich mit Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verhält kann der einzelne Soldat am Soldatengesetz nachprüfen, denn eigenartigerweise nennt das Soldatengesetz diejenigen Grundrechte, die aufgrund des Soldatengesetzes eingeschränkt werden können und zitiert diese ebenso, so wie es Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG als unverbrüchliche „muss-Vorschrift“ von ranghöchst vorschreibt.

Das Soldatengesetz schreibt sodann auch vor, dass der Eid gemäß § 9 Soldatengesetz nur dann seine Wirkung entfaltet, wenn er von demjenigen entgegen genommen wird, der von Gesetzes wegen dazu ausdrücklich befugt ist. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses z.B. aufgrund von Zeitablauf muss die Eidesleistung bei der Neubegründung des Wehrdienstverhältnisses  erneut erfolgen. Derjenige, der sich weigert den Eid zu leisten, ist von Gesetzes wegen zu entlassen.

Jeder Bundeswehrsoldat hat zu wissen, dass de facto  die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Britischer Premierminister Boris Johnson steht im Verdacht als Londoner Bürgermeister Amtsmissbrauch begangen zu haben; Amtsmissbrauch ist dagegen in Deutschland seit dem 15.06.1943 kein Straftatbestand mehr, armer Boris Johnson, armes England

Die ZEIT berichtet am 28.09.2019:

Neben seinem Ärger mit dem geplanten Brexit drohen dem britischen Premierminister Boris Johnson nun auch noch Strafermittlungen wegen Vorwürfen des Amtsmissbrauchs in seiner Zeit als Londoner Bürgermeister. Die Regionalregierung des Großraums London teilte mit, sie habe die zuständige Aufsichtsbehörde IOPC aufgefordert zu prüfen, ob es hinreichende Gründe für die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Johnson gebe. Die IOPC bestätigte dies und erklärte, die Prüfung werde „Zeit brauchen“.

Leider versäumt es die ZEIT über die grundgesetzfeindliche Tatsache zu berichten, dass es den Amtsmissbrauch in der Bundesrepublik Deutschland im StGB seit 70 Jahren noch immer nicht wieder redaktionell gibt und mithin sich alle diejenigen, die ihr ihnen übertragenes öffentliches Amt missbrauchen bis heute den Rechtssatz zu eigen machen „keine Strafe ohne Gesetz“. Am 15.06.1943 radierte die braune Brut den Straftatbestand „Amtsmissbrauch“ aus dem damaligen RStGB aus und hoffte, dann, wenn das System zusammenbrechen würde, die damaligen Alliierten waren auf dem besten Wege, das NS-Terrorregime zu zerschlagen, man als NS-Täter dann sagen würde können: „Keine Strafe ohne Gesetz“.

Die Details lesen sich hier unter

Ist der Amtsmissbrauch gemäß § 339 StGB alter Fassung rechtswirksam zum 15.06.1943 aufgehoben worden oder ist dieser Straftatbestand noch aktiver Bestandteil des heutigen Strafgesetzbuches?

Nazi – Deutschland hat praktisch nie aufgehört zu existieren auch wenn es einem beim flüchtigen Hinschauen nicht sogleich in den Sinn kommt bzw. man es nicht wahrhaben will.

De facto wurde die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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Rechtsanwaltskanzlei Bernard Korn & Partner erstatteten  Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen Künast-Richter wegen Skandal-Urteil, doch wer darf ermitteln, anklagen und ggf. vor Gericht die Anklage vertreten, mangelt es doch bundesweit an grundgesetz-, landesverfassungs- und beamtengesetzkonform vereidigten Staatsanwälten und das seit Jahrzehnten bereits

Focus – online vermeldet am 28.09.2019, Zitat:

Nach der umstrittenen Gerichtsentscheidung zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten.

Wie in Berlin bekannt wurde, erstattete die im Rhein-Main-Gebiet ansässige Rechtsanwaltskanzlei Bernard Korn & Partner bereits vor einigen Tagen Strafanzeige. Die Anwälte vermuten politische Motive hinter dem Urteilsspruch, der bundesweit für Empörung gesorgt hatte.

„Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht nahe liegt, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben“, schreiben die Anwälte auf ihrer Homepage.“

Die Richter dürfte diese Strafanzeige wohl wenig beeindrucken, wissen sie doch sicherlich bestens darüber Bescheid, dass nur Amtsanwälte grundgesetz-, landesverfassungs- und beamtengesetzkonform zum Amtsanwalt ernannt und vereidigt worden sind. Die Rechtsbeugung zu verfolgen, fällt jedoch nicht in das Zuständigkeitsgebiet von Amtsanwälten.

Bundesweit mangelt es den Staatsanwälten jedoch seit Jahrzehnten an der grundgesetz-, llandesverfassungs- und beamtengesetzkonformen Bestallung, denn sie leisten nicht den von ihnen jedoch zwingend zu leistenden Beamteneid und somit ist das Dienst- und Treueverhältnis zwischen dem Dienstherrn auf der einen Seite und dem unvollständig Ernannten nicht rechtswirksam zustande gekommen, sein hoheitliches Handeln ist inexistent / nichtig. Ermittlungen zu führen oder solche anzuordnen sind ebenso unzulässig wie strafprozessuale Anträge bei Gericht zu stellen bzw. Verfahren einzustellen oder vermeintliche Straftäter anzuklagen sowie dann vor Gericht die Anklage zu vertreten. Solches Tun erfüllt einzig und allein den Straftatbestand der Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB.

Die hierzu wissen zu müssenden Details lesen u.a. unter

„Sind Richtereid und Beamteneid in der Bundesrepublik Deutschland wirklich bedeutungslos“

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes auf Grund dessen seit 70 Jahren – Fehlanzeige -.

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Deutschland zeigt nach 70 Jahren Bonner Grundgesetz sein wahres, sein nämlich grund- und menschenrechtefeindliches Gesicht mit dem geordnete-Rückkehr-Gesetz vom 21.08.2019

„Erstmalig wird eine Personengruppe gänzlich von Sozialleistungen ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen oder andere Geld- oder Sachleistungen zur Sicherung ihrer Grundbedürfnisse. Ihnen wird das menschenwürdige Existenzminimum entzogen“, kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland unter dem Titel „geordnete-Rückkehr-Gesetz verletzt Menschenrechte“. Weiterlesen

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Zur »demokratischen« Legitimierung der von Moskau eingesetzten Regierungen fanden am 14. Juli 1940 in Estland, Lettland und Litauen Scheinwahlen statt. In der Bundesrepublik Deutschland kam es nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 am 14. August 1949 zur ersten bundesdeutschen Scheinwahl zum Zweck der demokratischen Legitimation, denn das erste Bundeswahlgesetz war wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG ungültig, mithin die Wahl nichtig.

„Es kommt die Zeit, da sie es tun …“

Vor 79 Jahren: Der Anschluss des Baltikums an die UdSSR

Zur »demokratischen« Legitimierung der von Moskau eingesetzten Regierungen fanden am 14. Juli 1940 Scheinwahlen statt, bei denen die Einheitsliste der prosowjetischen Kandidaten 92 bis 99 Prozent der Stimmen erzielten. Die so entstandenen »Parlamente« in den drei baltischen Republiken nickten die von Moskau ausgearbeiteten Anträge zum Anschluss als Unionsrepubliken an die UdSSR ab, die dann Anfang August 1940 auf der VII. Tagung des Obersten Sowjets in Moskau angenommen wurden.“ Weiterlesen

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Angriff auf das Jahrhunderte praktizierte evangelische Kirchenasyl, mit von Grundgesetzes wegen nichtigem Strafbefehl auf Antrag eines grundgesetzwidrig unvereidigten Staatsanwaltes sowie schließlich nichtiger Amtsgerichtsverhandlung

Zielen ein seit dem 23.05.1949 von Grundgesetzes  wegen Verstoßes gegen Art. 103 GG nichtiger Strafbefehl über 4.000,- Euro, beantragt von einem grundgesetzwidrig unvereidigten Staatsanwalt und in der Folge ebenfalls grundgesetzwidrigen Amtsgerichtsverhandlung samt nichtiger Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer in der Folge grundgesetzwidrigen Geldbuße von 3.000,- Euro wegen nur geringer Schuld gegen einen ev. – luth. Pfarrer in Bayern gegen die Institution des Jahrhunderte alten evangelischen Kirchenasyls, um dessen Beseitigung auf unscheinbare Art und Weise jetzt zu beflügeln?

Zwei Textpassagen auf den Internetseiten des Bayerischen Rundfunks lassen schlimmes ahnen, Zitat: Weiterlesen

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wegen Folter wird in Italien gegen Gefängniswärter ermittelt, Folter ist in Italien seit 2017 ein eigenständiger Straftatbestand, in Deutschland seit 1990 immer noch Fehlanzeige

Der SPIEGEL berichtet am 23.09.2019 online:

„Die Untersuchung gilt als „komplex und heikel“: Nach Foltervorwürfen gegen Gefängniswärter ermittelt die italienische Staatsanwaltschaft einem Medienbericht zufolge gegen 15 Vollzugsbeamte.

Laut der Menschenrechtsgruppe Antigone handelt es sich um die ersten Ermittlungen wegen Folter. Seit 2017 ist Folter in Italien ein eigener Straftatbestand, Polizisten oder anderen öffentlichen Bediensteten drohen demnach Haftstrafen von fünf bis zwölf Jahren.“

Folter ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht wirklich unter Strafe gestellt, trotz ratifiziertem Übereinkommen gegen Folter bereits im Jahr 1990.

Weitere Details lesen sich dazu hier.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes bis heute  – Fehlanzeige -.

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