„Es ist ein schwerer Fehler und eine große Enttäuschung für uns, dass ausgerechnet der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es nicht für nötig erachtet, in seinem Glückwunschschreiben an China zum 70. Jahrestag der Volksrepublik auf die Situation in Hongkong aufmerksam zu machen“, sagte Wong der „Bild“-Zeitung.
Wong kritisierte weiter, dass Steinmeier in dem Schreiben auch die Menschenrechtslage in China nur in einem Nebensatz erwähnt habe. „Wie kann ein deutscher Präsident in so einer Situation nicht über Hongkong sprechen und wie ist es möglich, dass in dem Schreiben an China Menschenrechte generell in nur wenigen Worten abgehandelt werden?“ Er frage sich, ob dies an den wirtschaftlichen Interessen Deutschlands in China liege.“ (Quelle: t-online)
Joshua Wong ist gut beraten bezüglich derjenigen Personen und Institutionen, die in der Bundesrepublik Deutschland als sog. bundesdeutsche öffentliche Gewalt Bundespräsident, Bundes- und Landesminister sowie vollziehende und rechtsprechende Gewalt repräsentieren, sich sämtliche bundesdeutschen Wahlgesetze seit dem 23.09.1949 im Licht des § 19 Abs. 1 Satz 2 GG anzuschauen, um dann selbst festzustellen, dass keines der bundesdeutschen Wahlgesetze seit 70 Jahren jemals gültig gewesen ist aufgrund ihres unheilbaren Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG mithin alle Wahlen seit dem 14.08.1949 nichtig waren, sind und bleiben. So übrigens auch die kommende Landtagswahl am 27.10.2019 in Thüringen wiedermal.
Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.
Auch die Wahlen des Bundespräsidenten sind seit dem 23.05.1949 in der Bundesrepublik Deutschland ungültig, denn auch diese Wahlen basieren auf der Tatsache, dass die die Bundesversammlung stellenden Wahlmänner und Wahlfrauen grundgesetzwidrig zu ihrer Funktion in der Bundesversammlung gekommen sind und aufgrund dessen keine Bundespräsidentenwahl grundgesetzkonform erfolgt ist, diejenigen, die sich bis heute Bundespräsident genannt haben und noch immer nennen, sind nicht einmal von Gesetzes wegen reguläre Titelträger, sondern nichts weiter als sich das Bundespräsidentenamt anmaßende.
Joshua Wong ist gut beraten, sich die folgende aus der sog. ersten Adenauer-Regierung stammenden Protokollnotiz zu verinnerlichen:
»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950
damit er versteht, dass das bundesdeutsche Rechtssystem nicht das Rechtssystem ist, das von Grundgesetzes wegen seit dem 23.05.1949 zu existieren hat, denn tatsächlich harrt das Bonner Grundgesetz noch immer seiner wahren Erfüllung.
Amtsmissbrauch ist in der Bundesrepublik Deutschland kein Straftatbestand, die Nötigung und die Erpressung sind nur strafbar, wenn das Mittel zum Zweck als verwerflich anzusehen ist, Steuer-, Gebühren- und Abgabenüberhebung seitens zur Steuer-, Gebühren- und Abgabenerhebung befugter Amtsträger ist nicht strafbar. Die Folter ist in der Bundesrepublik Deutschland kein Straftatbestand.
Das seit dem 23.05.1949 absolut gefasste Asylgrundrecht ist 1993 in ein einschränkbares Grundrecht gewandelt worden und inzwischen werden in der Bundesrepublik Deutschland asylsuchende Menschen mit Hilfe der grundgesetzwidrigen und menschenverachtenden Rechtsfigur „fiktive Nichteinreise“ zu illegal eingereisten Kriminellen gestempelt, denen das Grundrecht auf Asyl abgesprochen wird, denen aufgrund dessen kein Aufenthaltsrecht zusteht und zwar ohne jede Einzelfallprüfung, denen kein Dach über dem Kopf und ebenso keine Nahrung zugebilligt wird. Diejenigen, die diesen „fiktiv Nichteingereisten“, also fiktiv gar nicht real Existierenden und somit wenn auch nur fiktiv völlig Rechtlosen z.B. im Wege des Kirchenasyls helfen oder helfen wollen, werden von Amts wegen kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt mit dem erkennbaren Ziel, jeden „fiktiv Nichteingereisten“ als nicht schutzwürdigen Kriminellen zu stigmatisieren und alle, die diesen praktisch nicht existierenden Menschen z.B. beim Überleben helfen, ihnen ein menschenwürdiges Dasein im Kirchenasyl gewähren, ebenfalls als Beihelfer zu kriminalisieren, um den Zorn des zwischen 1933 und 1945 geistig moralisch entwickelten „gesunden Volkskörpers“ zu entfachen, der auch nach 70 Jahren Bonner Grundgesetz immer noch mehr als latent in den bundesdeutschen Haushalten und an bundesdeutschen Stammtischen sowie in den Reihen der bundesdeutschen etablierten Parteien existent ist.
Nach der Doktrin der grundgesetzfeindlichen Täter wird hier gegenüber den fiktiv nicht Existierenden nicht einmal die Menschenwürde verletzt, denn aufgrund dessen, dass die unverletzlichen Grundrechte territoriale Rechte sind, bleibt ihre Schutzwirkung hier wirkungslos, weil die fiktiv Nichteingereisten auf den Schutz des real existierenden Grundgesetzes de facto keinen Anspruch haben sollen können, denn wo niemand anwesend ist und sei es auch nur fiktiv, können sich auch keine Ansprüche bilden.
Dieser Irrsinn ist nicht etwa kranken Hirnen entsprungen, das ist bundesdeutsches grundgesetzwidriges / -feindliches Verfassungsdenken derer, die bis heute die Nachfolger derer sind, die als Länderinnenminister nach ihrer Sitzung am 10.08.1950 am 11.08.1950 von Seiten des FDP – Mannes und sog. Bundesinnenminister Gustav Heinemann in das 89. Kabinettsprotokoll haben diktieren lassen:
»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«
Unter Pkt. 8 hatte die NSDAP am 24.02.1920 in ihr skurriles Parteiprogramm geschrieben:
„Jede weitere Einwanderung Nicht-Deutscher ist zu verhindern. Wir fordern, daß alle Nicht-Deutschen, die seit 2. August 1914 in Deutschland eingewandert sind, sofort zum Verlassen des Reiches gezwungen werden.“
Dieser grundgesetzwidrigen Doktrin wird von Seiten der bundesdeutschen Parteien und öffentlichen Gewalt immer noch gefolgt, wenn auch unscheinbar.
Das folgende Zitat aus dem Munde eines emeritierten namhaften deutschen Professor beschreibt das unscheinbare vorsätzliche Handeln einer sich selbst ernannten grundgesetzfeindlichen Elite :
„Das Abschleifen der Grundrechte geschieht nicht heimlich. Dieser Prozess geschieht öffentlich mit den von der Juristenmehrheit anerkannten und ständig ausgebauten Methoden der Interpretation. […] Es ist nicht allein ein juristischer Vorgang, sondern spiegelt die Veränderung des Staatsverständnisses seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. […], ob eine demokratische, die Grundrechte betonende Verfassung in der Lage ist oder in die Lage versetzt werden kann, ältere, die Grundrechte mit Skepsis betrachtende Traditionen aufzunehmen.“ (Quelle: Prof. für Straf- und Strafprozessrecht Dr. Wolfgang Naucke am 06.08.2015)
De facto wurde die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.